Außerordentlicher Verbandstag am 9. Juni 2020: Große Resonanz bei den Vereinen

Wie mehrfach berichtet findet am 9. Juni 2020, 18.00 Uhr der virtuelle Außerordentliche Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes statt, der sich ausschließlich mit dem Spielbetrieb beschäftigt.
Bis heute haben sich 329 der 365 Vereine des SFV für den Verbandstag registriert.

In der Pressemeldung vom 2.6.2020 haben Sie gesammelt die 20 Anträge der Vereine und des SFV-Vorstandes erhalten.

Im Anhang heute 3 weitere Anträge des Vorstandes des SFV

•    Fortführung der Pokalrunden bei Männern, Frauen und A-Jugend

•    Ermächtigung für die Saison 2020/21

•    Verfahren für den Fall technischer Probleme am 9. Juni

Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Pokalspielbetrieb 2019-20

Antragsteller: SFV-Vorstand

Antrag 0-1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

Die SFV-Pokalrunde 2019-20 soll unter sportlichen Gesichtspunkten fortgesetzt werden, sobald ein Wettkampfspiel wieder möglich ist. Behördliche Verfügungen sind maßgebend für die Ausrichtung der Spiele. Die Pokalspiele können dabei bis zum spätestmöglichen Termin durchgeführt werden, auch über den 30.06. hinaus. Maßgeblich hierfür ist der jeweilige Meldetermin der Landesverbandsteilnehmer für die 1. DFB-Pokalrunde.

Die Pokalrunde ist so zu planen, dass ein Sieger auf sportlichem Weg ermittelt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so wird ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren ermittelt.

Die Regelung gilt für die Herren, Frauen und die A-Junioren.

Begründung:

Der SFV hat einen Landesverbandsteilnehmer im Herren-, Frauen- und A-Junioren-Bereich für die DFB-Pokalrunde zu stellen.

Im Herrenbereich gilt zudem die Regelung, dass die Mannschaften ab dem 1/8-Finale an den Antrittsgeldern des Sparkassen-Pokalsiegers in der DFB-Pokalrunde partizipieren.

Stellt der SFV keinen eigenen Teilnehmer an der nächsten DFB-Pokalrunde, verfällt der Startplatz. Daher sollte die Ermittlung eines SFV-Teilnehmers ermöglicht werden, und dies zunächst auf sportlichem Weg. Sind alle sportlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, ist ein anderes Verfahren mit den beteiligten Vereinen abzustimmen, damit ein SFV-Verein an der DFB-Pokalrunde teilnehmen kann.

Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Saisonplanung 2020-2021

Antragsteller: SFV-Vorstand

Antrag 0-1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

Der SFV-Vorstand wird für die Spielzeit 2020/21 ermächtigt, im Falle von Beeinträchtigungen des Spielbetriebs in der Spielordnung notwendige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn die Saison bereits begonnen wurde.

Begründung:

Nach aktueller behördlichen Verfügungslage ist nicht absehbar, wann die neue Saison 2020-21 begonnen werden kann und ob es nicht zu weiteren Unterbrechungen kommen könnte.

Der SFV hat bereits erste Planungen für die neue Spielzeit vorgenommen. Sollten diese aufgrund weiterer Verfügungen nicht realisierbar sein, gilt es, flexibel reagieren zu können und kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der SFV-Vorstand muss daher in die Lage versetzt werden auch im laufenden Spielbetrieb seine Ordnungen anpassen zu können. Hierfür sind womöglich Änderungen in der Satzung und den Ordnungen sowie den Durchführungsbestimmungen notwendig. Dies kann u.a. betreffen: Klasseneinteilungen, Veränderungen des Wettbewerbs oder durch Wertungen.

Mit dieser Ermächtigung kann der SFV-Vorstand seiner satzungsgemäßen Aufgabe nachkommen, Fußballspielbetrieb anzubieten.

Diese Regelungen gelten bis zum 30.06.2021.

Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Saisonplanung 2020-2021

Antragsteller: SFV-Vorstand

Antrag 0-1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

Sollte der Verbandstag aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden müssen bzw. nicht bis zum Ende durchgeführt werden können, so wird der Verbandstag am darauffolgenden Tag fortgesetzt.

Alle Entscheidungen, die bis zu einem Abbruch getroffen wurden, bleiben bestehen.

Begründung:

Für den Fall einer technischen Störung oder eines Ausfalls des Netzwerkes soll ein nächstmöglicher Termin für die Fortführung des Verbandstages bestimmt werden. Damit wird eine schnelle Entscheidung über die Themen des Verbandstages ermöglicht und eine notwendige Einladungsfrist von 4 Wochen umgangen.