Für welche Maßnahmen gilt die Absage des SFV?
Die Absage gilt bis auf Weiteres für den gesamten Spielbetrieb im Bereich der Frauen, Herren und Juniorinnen und Junioren auf Verbands- und Kreisebene. Dies umfasst Meisterschaftsspiele, Pokalspiele, Turniere und des Ü-Freizeitfußballs.
Auch alle Freundschaftsspiele sowie Genehmigungen von Turnieren sind hiervon betroffen. Bereits erteilte Genehmigungen werden widerrufen und sind ab sofort nicht mehr gültig.
Der SFV und seine Kreise haben alle Talentfördermaßnahmen (Training, Spiele, Turniere, Infoabende etc.) der DFB-Stützpunkte und SFV-Mädchenförderzentren sowie alle Auswahlmaßnahmen abgesagt, ferner alle Lehrgänge, Weiterbildungsmaßnahmen (z.B. Schiedsrichterfortbildungen), Tagungen und alle weiteren Veranstaltungen. Auch die Verbandsgeschäftsstelle sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Kann in den Vereinen weiterhin Training stattfinden?
Für Vereine gilt: Trainingsmaßnahmen fallen auch unter den Erlass des Ministeriums und sind daher einzustellen.
Wann wird entschieden, ob und inwieweit weitergespielt wird? Wann finden z.B. Nachholspiele statt?
Der SFV geht Schritt für Schritt vor und wird jetzt alle Szenarien und die damit verbundenen Fragestellungen sorgfältig diskutieren. Alle Optionen werden durchdacht. Der SFV wird die Entwicklung gemeinsam mit den Spieltechnikern und in enger Abstimmung mit den Behörden weiter sehr genau beobachten, täglich neu bewerten und frühzeitig entscheiden.
Klar ist: Der SFV und seine Kreise geben den Spielbetrieb erst dann wieder frei, wenn die Politik und die Behörden die entsprechenden Signale geben. Die Gesundheit hat Vorrang. Der SFV hat eine Verantwortung für seine Fußballerinnen und Fußballer.
Was passiert, wenn die Saison abgebrochen werden muss?
Der SFV beobachtet die Lage weiterhin sehr genau. Jeden Tag stimmt sich eine eigens eingerichtete Koordinierungsgruppe des SFV ab und bewertet die Lage unter Berücksichtigung der politischen Entscheidungen neu. Auch hier gilt: Der SFV und die Klassenleiter spielen alle Optionen durch.