Auf Grund des weiterhin geringen Infektionsgeschehens im Saarland konnte die Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weiter angepasst werden.
Diese Verordnung tritt am 27. Juli 2020 in Kraft und am 9. August 2020 außer Kraft.
Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen kann in Gruppen von bis zu 35 Personen durchgeführt werden. Gängige Hygienemaßnahmen sind dabei weiterhin einzuhalten.
Ab dem 27. Juli tritt außerdem die nächste Stufe der Regelung zu Veranstaltungen in Kraft. Veranstaltungen, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe unter freiem Himmel nicht mehr als 700 Personen und in geschlossenen Räumen nicht mehr als 350 Personen zu erwarten sind, können stattfinden. Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen sind weiterhin unter Angabe des Veranstalters der Ortspolizeibehörde zu melden.
Quelle: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie