Am gestrigen Freitag aktualisierte der Saarländischer Fußballverband e.V. seine Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Diese ist somit ab dem gestrigen 25. Juni 2021 gültig.
Im Folgenden haben wir alle Infos, die ihr für einen Besuch bei uns wissen müsst, kurz zusammengefasst.
– Der Zutritt zum Sachsenkreuzstadion ist nur unter den folgenden drei Voraussetzungen möglich:
Getestet: Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches bei der Ankunft maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt. Bitte beachtet, dass nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert werden. Mitgebrachte Selbsttests werden nicht akzeptiert.
Vollständig geimpft: Bitte bringe deinen Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis per App mit.
Genesen: Bitte bringe dein positives PCR-Labortestergebnis mit, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Sollte dein positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, musst du zusätzlich deinen Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis mitbringen.
– Maskenpflicht zählt auf allen Laufwegen und wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.
– Die Maskenpflicht entfällt an festen Steh- oder Sitzplätzen.
– Sanitäranlagen dürfen mit Maske genutzt werden.
– Das Sportheim bleibt geschlossen. Der Getränkeverkauf findet über ein gekennzeichnetes Fenster statt, gleiches gilt für den Verkauf von Rost- und Currywürsten.