Der Verbandsvorstand des SFV hat in den letzten Sitzungen Folgendem zugestimmt:
Wiedereintritt
· SV Kohlhof
Vereinsauflösung, Kündigung, Liquidation etc.
· Türkischer Sportclub Saarland Neunkirchen
· Polizeisportverein Saar Saarbrücken
· 1. FFV Saarbrücken
· JFG St. Ingbert
· SV Werbeln
Auflösung Spielgemeinschaften
· AH-Spielgemeinschaft Polizeisportverein Saar-FC St. Arnual
· Spielgemeinschaft TuS Beaumarais-SSV Saarlouis
· Spielgemeinschaft Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim
Neue Spielgemeinschaften
· Spielgemeinschaft Wahlen-Niederlosheim-Rissenthal-Oppen (Frauen)
· Spielgemeinschaft Großrosseln-St. Nikolaus (Herren)
· Spielgemeinschaft Rappweiler-Waldhölzbach (Herren)
· Spielgemeinschaft Wustweiler-Hüttigweiler (Herren)
Mit der Veröffentlichung sind die Beschlüsse rechtskräftig.
Gerd Mathey neuer kommissarischer Kreisjugendleiter Nordsaar
Herr Gerd Mathey wird zum 01.07.2020 neuer kommissarischer Kreisjugendleiter Nordsaar und löst Frank Klein ab.
Wechselfristen
Die gewohnten Wechselfristen (Abmeldung bis zum 30.06., Wechselperiode vom 01.07. bis 31.08.) bleiben bestehen.
Regelung für die Nichtzustimmung beim Vereinswechsel
Bei Nichtzustimmung eines Vereinswechsels bis zum 31.08. gilt bisher der 01.11. als Datum der Spielberechtigung für Pflichtspiele. Da nicht klar ist, wann die neue Saison beginnt, wird diese Vorgehensweise wie folgt angepasst: die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird bei nicht erteilter Zustimmung und nicht nachgewiesener Zahlung des in § 67 der Spielordnung festgelegten Entschädigungsbetrages zum drei Monate nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes folgenden Tag erteilt.
Für die Jugend gilt abweichend zur Regelung für den Spielbetrieb der Aktiven eine Wartezeit von zwei Monaten.
Systemmäßig wird aber zunächst weiterhin der 01.11. eingeblendet. Nach dem 31.08. und wenn feststeht, ab wann wieder gespielt werden kann, werden wir jeden Einzelfall prüfen und den Zeitpunkt der Spielberechtigung manuell anpassen.
Damit besteht im Fußballregionalverband Südwest eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Wechselmodalitäten bei Nichtzustimmung.
6-Monats-Frist
Der SFV-Vorstand hat die Aussetzung der 6-Monats-Frist in § 69 (1) der Spielordnung beschlossen. Die Aussetzung dieser Frist beginnt mit dem 15.03.2020 und endet mit dem Datum, ab dem Fußballspielen wieder möglich ist. Entscheidend ist hier die Verfügungslage der Regierung.
Rahmenterminplan
Da wir aktuell nicht wissen, wann die Saison startet, kann kein Rahmenterminplan veröffentlicht werden.
Sobald konkrete Informationen hinsichtlich der Verfügungslage vorliegen, werden wir die Planungen vorantreiben und Sie informieren.
Wir werden Ihnen wie jedes Jahr rechtzeitig vor der neuen Saison noch weitere Informationen zum Spielbetrieb und zur Vereinsarbeit zukommen lassen.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Baltes-Dräger, Sekretariat, Saarländischer Fußballverband e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken