Mit Ablauf der aktuellen Verordnung wurde am 25. Juni 2020, in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates, eine neue Verordnung beschlossen. Sie tritt heute den 29. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 12. Juli 2020.
- Lockerung der „Quadratmeter-Regel“
- Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel
- Shishabars dürfen öffnen
- Kontaktsport mit 10 Personen
„In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie immer weiter lockern. Das Infektionsgeschehen im Saarland ist dabei stets auf seinem geringen Niveau geblieben. Das zeigt uns, dass wir mit unseren kleinen Schritten zurück zur Normalität auf dem richtigen Weg sind. Doch trotz der weiteren Lockerungen, die wir nun vornehmen, müssen wir alle weiterhin verantwortungsbewusst und bedacht handeln, um unsere bisherigen Erfolge nicht zu gefährden“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.
Mit Ablauf der aktuellen Verordnung wurde gestern, am 25. Juni 2020, in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates, eine neue Verordnung beschlossen. Sie tritt am Montag den 29. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 12. Juli 2020.
Bislang mussten die Inhaber von Geschäften oder anderen erlaubten Einrichtungen die Zahl der Besucher beziehungsweise Kunden so begrenzen, dass pro zehn Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche je nur eine Person Zutritt erhält. Diese sogenannte „Quadratmeter-Regel“ wird zum kommenden Montag gelockert: Nun ist eine Person pro fünf Quadratmetern gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche anwesend sein. Für Gaststätten, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze entfällt die „Quadratmeter-Regel“ komplett. Natürlich muss auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit gewährleistet sein.
Auch Shishabars können mit Beginn der kommenden Woche öffnen.
Ab Montag dürfen Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 150 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Der Veranstalter ist dabei verpflichtet, Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen im Vorhinein der zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden.
Kontaktsport ist künftig mit bis zu 10 Personen wieder erlaubt, Abstandsregelungen müssen dabei nicht eingehalten werden. Auch Chorproben der Vereine dürfen unter Hygieneauflagen stattfinden.
Personen, die aus einem Landkreis kommen in dem das Infektionsgeschehen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner beträgt, dürfen nicht im Saarland beherbergt werden.
Das bisherige Betretungsverbot von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten und –zentren sowie Einrichtungen der Modellprojekte „Ambulante tagesstrukturierenden Maßnahmen“ wird aufgehoben. Die Einrichtungen müssen dazu geeignete Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte umsetzen. Auch die Besuchsregelungen in Pflegeheimen werden gelockert: Durften Patienten zuvor Besuch von nur einer Person pro Tag erhalten, sind es zukünftig zwei Personen aus dem familiären Umkreis.