Antrag für den außerordentlichen Verbandstag

Antrag des 1. FC Phönix 09 Kleinblittersdorf e.V. für den außerordentlichen Verbandstag zur Bewertung der Saison 2019/2020 aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen

Antrag:

Der außerordentliche Verbandstag am 09.06.2020 möge beschließen:

1. Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.

2. Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.

3.WeitereAufsteiger werden wie folgt ermittelt: Mit Hilfe der Quotientenrechnung ermittelt man in jeder Liga den Verein mit dem zweitbesten Quotienten. Auf dieser Grundlage werden virtuell die Relegationsrunden durchgeführt. Es steigen diejenigen Vereine auf, welche sich auf Grundlage der Quotientenrechnung in den Relegationsrunden durchsetzen.

4. Es werden keine Absteiger ermittelt. Vereine, welche ihre Mannschaft während der Saison zurückgezogen haben sind künftig in der untersten Spielklasse (KreisligaA) zu führen.

5. Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben unverändert gültig.

6. Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).

Begründung:

Zu 1.:

Der Antragspunkt deckt sich mit dem Antrag des SFV. Aufgrund der anhaltenden Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist für den Amateurbereich nicht absehbar, wann der Trainings- bzw. Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die rechtlichen Beschränkungen der Landesregierung werden zwar nach und nach gelockert, allerdings betrifft dies bislang und absehbar nicht den Spielbetrieb auf Wettkampfniveau im Amateursportbereich. Selbst wenn es dazu in absehbarer Zeit kommen sollte, kann mittelfristig nicht gewährleistet werden, dass in sämtlichen Vereinen gleiche und damit faire Bedingungen zur Fortsetzung der Saison vorherrschen. Zudem besteht stets die Gefahr, dass aufgrund eines nochmaligen Anstiegs der Infektionszahlen („zweite Welle“) eine Verschärfung der rechtlichen Beschränkungen vorgenommen wird, was zu einer erneuten Unterbrechung des Spielbetriebs führen würde. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die aktuelle Saison im Sinne der folgenden Antragspunkte zu beenden und in einen geregelten Spielbetrieb der Saison 2020/2021 einzusteigen, sobald hierfür die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein werden.

Zu 2.:

Der Antragspunkt deckt sich mit dem Antrag des SFV. Der 1. FC Phönix 09 Kleinblittersdorf e.V. ist ebenfalls der Auffassung, dass einer Bewertung alle bisher ausgetragenen Spiele einer Saison zugrunde zu legen sind.

Zu 3.:

Gemäß Ziffer 1.6 Abs. 1 der „Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb der Herren und Frauen” des SFV schließen sich im Anschluss an die letzten Ligaspiele die Relegations- und Entscheidungsspiele an. Am Ende einer regulären Spielzeit, würde der 2. Tabellenplatz zur Teilnahme an einer Relegation um den Aufstieg berechtigen. Da es aufgrund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit nicht möglich sein wird, Spiele auszutragen (siehe 1.), sollte unter Heranziehung des jeweiligen Relegationsmodus einer Spielklasse (siehe Anlage zu Diesem Antrag) eine virtuelle Relegation durchgeführt werden. Unter Anwendung der o.g. Quotientenregelung steigt der Zweitplatzierte mit dem besseren Quotienten als „Sieger” des virtuellen Relegationsduells auf. Die hier beantragte Regelung trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass nach den Bestimmungen des SFV eine Relegation vorgesehen ist, zum anderen kommt sie dem Fairnessgedanken näher. Nachdem der Meister und damit 1. Aufsteiger jeder Liga mittels der Quotientenrechnung ermittelt werden kann, sollte dies auch zur Ermittlung der übrigen Aufsteiger herangezogen werden, da diese Vorgehensweise der regulären Beendigung der Saison am nächsten kommt. Man stellt somit die Quotienten für die jeweilige Spielklasse von Kreisliga bis Verbandsliga (Saarlandliga, falls dieser Antrag auch überregionale Geltung erhält) gegenüber und der Verein mit dem höchsten Quotienten steigt

ebenfalls in die nächsthöhere Spielklasse auf. Der Quotientenvergleich in den Kreis- und Bezirksligen soll genauso erfolgen wie auch die Spiele in der Relegation stattgefunden hätten.

In der Landesliga würde der nach der Quotientenrechnung Tabellenzweite der LL Süd dem 2. der LL West und der 2. der LL Ost dem 2. der LL Nord in Relegationsspielen gegenübergestellt.

Der Verein mit dem jeweils besseren Quotienten steigt zusätzlich zum Meister in die jeweilige Verbandsliga auf.

In der Verbandsliga werden die Quotienten des 2. der VL Süd/West und der des 2. der VL Nord/Ost gegenübergestellt. Der Verein mit dem besseren Quotienten steigt in die Saarlandliga auf.

Zu 4.:

Die Differenz im Vergleich zu der Ermittlung von Aufsteigern nach dem Modell des SFV wird durch eine erhöhte Zahl an Absteigern in der Folgesaison 2020/2021 ausgeglichen.

Zu 5.:

Der Antragspunkt entspricht dem Antrag des SFV und ist nach vorgehenden Antragspunkten konsequent.

Zu 6.:

Der Antragspunkt entspricht dem Antrag des SFV.