Coronavirus: Handlungsempfehlungen für Vereine und ehrenamtliche Verbände

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.03.2020 Ausgangsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie erlassen. Die Behördlichen Regelungen und Anordnungen gelten für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – sowie in genau dem gleichen Maße auch für Ehrenamtliche und Tätige im Bereich des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements.

Gerade die Vereinsarbeit ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. In der aktuellen Situation muss das Freizeitverhalten jedes Einzelnen überdacht werden, sodass soziale Kontakte möglichst vermieden werden.

Betroffene Vereine und Verbände sowie Einrichtungen

Betroffen sind sämtliche im Saarland tätigen Vereine, wie beispielsweise Sportvereine, Vereine aus dem kulturellen Bereich, sozial und karitativ tätige Vereine, Selbsthilfegruppen, Natur- und Umweltvereine, aber auch Gewerkschaften und politische Vereinigungen. Für diese Vereine, die nicht der notwendigen Verrichtung des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, ist der Betrieb untersagt.

Dies betrifft vor allem Theater, Museen und ähnliche Einrichtungen, aber auch die gemeinschaftliche Nutzung von Sport- und Spielplätzen, Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Vereins- und Trainingsräumlichkeiten. Ebenso ist der Betrieb von Tagungs- und Veranstaltungsräumen oder gemeinschaftlichen Personentransporten untersagt. Tauschbörsen und Märkte sowie Vereinssitzungen und Proben können daher nicht abgehalten werden.

Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Mögliche Maßnahmen bei Erkrankung von Mitgliedern

Verwenden Sie E-Mails, Kettenbriefe und Telefonketten, sprechen Sie am Telefon mit Ihren Mitgliedern oder eröffnen Sie Gruppenchats. Sprechen Sie gezielt Mitglieder an, die Symptome zeigen oder der Risikogruppe angehören.

In jedem Fall: Informieren Sie Ihre Mitglieder und sprechen Sie miteinander!

Telefon-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Für alle Fragen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 hat das saarländische Gesundheitsministerium eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände eingerichtet.

Unsere Informationshotline erreichen Sie unter:

(0681) 501-4422 (Mo.-Fr. 7:00 bis 21:00 Uhr, Sa.-So. 9:00 bis 15:00 Uhr – die Zeiten können sich je nach Lage ändern)

Per E-Mail erreichen Sie uns unter: corona@saarland.de

Unterstützende Information finden Sie unter: www.corona.saarland.de

www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

www.rki.de/DE/content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung. html

Empfehlungen für das Ehrenamt in Vereinen während der Corona-Pandemie

• Regelmäßige Veranstaltungen sind auszusetzen.

• Mitgliederversammlungen sind auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.

• Vorstandssitzungen können durch Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden. Beschlüsse können (je nach Vereinssatzung) durch Umlaufverfahren oder Abstimmungsplattformen verfasst werden.

• Der Verein ist der Ort des gemeinschaftlichen Austauschs und der gelebten Solidarität. Überlegen Sie, wie Sie insbesondere schutzbedürftige Personen unterstützen können. Achten Sie daher auf die Versorgung älterer oder hilfsbedürftiger Mitglieder.

• Beim Kontakt mit anderen Menschen sind zwingend die allgemeinen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand einzuhalten. Vermeiden Sie in jedem Fall Berührungen und achten Sie auf die Husten- und Niesetikette.

• Zur Beratung von Mitgliedern oder Hilfesuchenden kann das Angebot von Telefonsprechstunden angeboten und ausgebaut werden. Weisen Sie Interessierte und Mitglieder auf Ihrer Webseite darauf hin.

• Verteilen und versenden Sie Bücher, Anleitungen zu Übungen, Magazine oder Vorlagen zum Ausfüllen untereinander.

• Nutzen Sie die zahlreichen kostenfreien Online-Angebote!

• Sprechen Sie per Videoanruf miteinander.

• Live-Videos über diverse Online-Plattformen können für die Vereinsmitglieder eingerichtet werden, beispielsweise zum interaktiven Vorführen von Sportübungen oder auch von Lehrgängen.

• Über die zahlreichen Plattformen im Internet können auch bereits bestehende Möglichkeiten genutzt werden.

• Erstellen Sie eigene Podcasts mit Anleitungen, Übungen oder Hörbüchern.

• Vernetzen Sie Ihre Mitglieder, indem Sie Gruppenchats gründen und E-Mail-Verteiler anlegen.

• Nutzen Sie Ihre Internetplattform um themenspezifische Informationen (Sportübungen, Materialien, usw.) an Ihre Mitglieder weiter zu geben.

• Sprechen Sie ab, wie Ihre Mitglieder Menschen aus Risikogruppen unterstützen können, indem Sie beispielsweise die Einkäufe und notwendigen Besorgungen erledigen oder die Haustiere ausführen.

• Greifen Sie zum Telefon: Bilden Sie Telefonketten, um sich nach dem Wohlergehen Ihrer Mitglieder zu erkundigen.

• Nutzen Sie den Zeitraum, um die Verwaltung und Buchhaltung Ihres Vereins zu erneuern, die Webseite zur überarbeiten.

• Darüber hinaus können Sie weiterhin unter Einhaltung der Rechtsverordnung vom 30.03.2020 zur Ausgangsbeschränkung Ihren sportlichen Aktivitäten unter Beachtung der genannten Hygienemaßnahmen und -empfehlungen nachgehen (z. B. Workout, Jogging, Fahrrad, Outdoor-Sport usw.).

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken

presse@soziales.saarland.de

www.corona.saarland.de