Autor: Werner Brachle

  • Einladung zum 35. Info-Abend in Altenwald

    Einladung zum 35. Info-Abend in Altenwald

    THEMA:     TORE VORBEREITEN UND ERZIELEN MIT DYNAMIK
    Beginn:    18.00 Uhr         Ende:    ca. 20.30 Uhr
    Termin:    05. Juli 2021, Sportanlage der SpVg Altenwald

    Ein DFB-Stützpunkttrainer wird die Trainingseinheit mit Zusatzinformationen moderieren.
    Die Infobroschüre wird nicht mehr verteilt, alternativ wird den Teilnehmern nach dem 05.07.2021 ein Link zugestellt, wo die entsprechenden Übungen abrufbar sind.
    Die Teilnahme am Info-Abend wird mit 3 Stunden anerkannt als Fortbildungsmaßnahme für Teamleiter Kinder/Jugend.

    Anmeldungen formlos bis spätestens 27.06.2021 an folgende E Mail Adresse:

    Ralf-Ley-Comix(at)t-online.de 

  • Impfaktion in Ottweiler

    Impfaktion in Ottweiler

    Liebe Fußballfreunde,

    ich wurde darüber informiert, dass am Sonntag, den 20. Juni 2021 in Ottweiler, in der Zeit von 10 bis 20 Uhr eine Sonderimpfaktion stattfindet. Es stehen 800 Impfdosen AstraZeneca zur Verfügung. Die Impfung erfolgt durch niedergelassene Ärzte und wird vom Landkreis Neunkirchen unterstützt, in dem die Seminarsporthalle in Ottweiler, Seminarstraße 52 zur Verfügung gestellt wird. Impfen lassen können sich alle Personen ab 18 Jahren, ohne Anmeldung, unter Vorlage von Personalausweis und falls vorhanden einem Impfpass. Außer AstraZeneca stehen keine anderen Impfstoffe zur Verfügung.

    Sehr gerne können Sie die diese Informationen an Ihre Spielerinnen und Spieler sowie Ihre Vereinsmitarbeiter/innen weitergeben.

    Viele Grüße und lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam diese Pandemie bekämpfen.

    Stephan Alt, Kreisvorsitzender

  • Leadership-Programm für Menschen mit einer familiären Einwanderungsgeschichte

    Leadership-Programm für Menschen mit einer familiären Einwanderungsgeschichte

    Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) stellt fußball+ vor – sein neues Leadership-Programm für Menschen mit einer familiären Einwanderungsgeschichte. Bewerben können sich Interessierte ab dem 1. Juni 2021.

    Das Qualifizierungsangebot heißt fußball+, weil der Fußball im Land des viermaligen Männer- und zweimaligen Frauen-Weltmeisters ohnehin ein starkes Angebot macht. Mehr Vielfalt im Ehrenamt aber ist dringend notwendig, um dieses Angebot auch künftig an den Bedürfnissen der mehr als sieben Millionen Mitglieder auszurichten.

    25 Interessierte, deren Familie in erster, zweiter oder dritter Generation in Deutschland leben und sich bereits im Verein oder Verband ehrenamtlich engagieren, können an fußball+ teilnehmen. Ihnen werden 25 erfahrene Ehrenamtler*innen als Mentor*innen an die Seite gestellt. Das Ziel: möglichst viele Teilnehmende dazu befähigen, am Ende des Entwicklungsprogramms eine Position im Ehrenamt bei ihrem DFB-Landesverband zu übernehmen. Als erster wichtiger Schritt auf einer hoffentlich erfolgreichen Laufbahn in den Verbänden und Gremien des Fußballs in Deutschland. Gleichzeitig werden die Verbände durch flankierende Sensibilisierungsmaßnahmen angeregt, sich aktiv für mehr Vielfalt zu öffnen.

    Die Initiative fußball+ wird unterstützt durch das Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ und gemeinsam mit der Führungs-Akademie des DOSB umgesetzt. Das Angebot ist dreigeteilt in Präsenzseminare, Onlinemodule und den kontinuierlichen Austausch zwischen Mentor*in und Mentee. Das eigentliche Programm startet am 1. Oktober 2021 mit dem dreitägigen Präsenzmodul „Selbstmanagement“ in der DFB-Zentrale in Frankfurt am Main. „Kommunikation“ sowie „Veränderungsmanagement“ sind weitere Themen bei fußball+. Alle Präsenzmodule werden durch Ines Rosener, seit vielen Jahren freiberufliche Beraterin, Trainerin und Coach in Sportorganisationen und Wirtschaftsunternehmen, sowie durch Florian Scheibe, Direktor der Führungs-Akademie des DOSB, durchgeführt.

    Ablauf des Bewerbungsprozesses

    Der Bewerbungszeitraum endet am 28.06.2021. Anschließend werden die Bewerbungen in Zusammenarbeit mit den Landesverbänden gesichtet und die Teilnehmenden ausgewählt. Dieser Auswahlprozess wird voraussichtlich Ende Juli beendet sein, sodass in der erste August Hälfte eine finale Bestätigung der Teilnahme an die Mentees versendet wird.  

    Jetzt hier bewerben: https://www.dfb.de/vielfaltanti-diskriminierung/herkunft/leadership-programm/ 

  • Vereins-/Verbands-INFORMATION

    Vereins-/Verbands-INFORMATION

    Vom 02.06.2021

    Bestandserhebung 2021 des LSVS – Moderater Mitgliederverlust in schwierigen Zeiten

    Der Landessportverband für das Saarland (LSVS) ist mit 355.724 Mitgliedschaften, 52 Sportfachverbänden und 2.023 Vereinen nach wie vor die größte Personenvereinigung im Saarland. Das hat die Endauswertung der aktuellen Bestandsauswertung mit Stichtag zum 21. Januar 2021 ergeben. Die Bestanderhebung gibt Auskunft über die Anzahl der Vereine in den Fachverbänden und die Gesamtmitgliederzahl strukturiert nach Geschlecht und Alter. Das Alter wird in die Kategorien Kinder (0-14), Jugendliche (15-18), Erwachsene (19-60) und Ältere (60+) unterteilt.

    Gegenüber der vorangehenden Bestandserhebung 2020 hat sich die Gesamtmitgliederzahl um 10.082 Mitglieder, also 2,76 % reduziert. Das Jahr zuvor wies die Bestandserhebung von 2020 gegenüber 2019 einen Mitgliederrücklauf von 2.693 Mitgliedern oder 0,73 % auf. Ganz besonders schmerzhaft ist der Rückgang an Mitgliedschaften in den Kategorien Kinder (65.320 zu 70.251 im Vorjahr – ein Rückgang von 7,02 %) und Jugendlichen (22.536 zu 22.748 im Vorjahr – ein Rückgang von 0,932 %).

    Von den 355.724 Gesamtmitgliedschaften in 2021 sind 61,13 % männliche und 38,87 % weibliche Mitglieder. 75,18 % der Gesamtmitglieder sind Erwachsene 24,82 % Kinder und Jugendliche.

    Gemessen an der jeweiligen Mitgliederzahl vereinen die meisten männlichen Mitglieder die Fachverbände Dart (90,19 %), Fischen (87,92%), Schach (87,36 %) und Fußball (85,82 %) auf sich. Die meisten weiblichen Mitglieder sind in den Fachverbänden Cheerleading und Cheerperformance (87,01 %), Pferdesport (75,63%), Tanzen (71,62 %) und Turnen (67,50 %) zu finden.

    Entwicklung in den Fachverbänden

    Den größten Corona-Lockdown bedingten Mitgliederverlust verzeichnen die Verbände Sportakrobatik mit 15,14 % und Hockey mit 12,04 %. Mit 0,08 % meldet der Fußballverband den geringsten Mitgliederverlust.

    Die aktuelle Bestandserhebung errechnet für den Motorboot-Sportverband den höchsten Mitgliederzuwachs in Höhe von 197,76 %. Die Gesamtmitgliederzahl ist von 446 auf 1.328 angewachsen. Der Verband Special Olympics Saarland freut sich über einen Zuwachs von 25,11 %, der Judo-Bund über 21,35 %.

    Die Rangliste der größten Fachverbände im Saarland führt nach wie vor der Fußballverband mit 361 Vereinen und 95.376 Gesamtmitgliedern, vor dem Saarländischen Turnerbund mit 330 Vereinen und 66.781 Gesamtmitgliedern an, gefolgt vom Saarländischen Tennisbund mit 160 Vereinen und 21.796 Mitgliedern

    Gemessen an der Anzahl der Mitgliedsvereine folgen im Bereich der 100er-Marke die Verbände für Schützen (153 Vereine / 14.288 Mitglieder), Pferdesport (125 Vereine / 10.119 Mitglieder), Leichtathletik (122 Vereine / 13.620 Mitglieder) und Tischtennis (118 Vereine / 7.512 Mitglieder).

    Mit nur 52 Mitgliedsvereinen schafft es der Kneipp-Bund Landesverband Saar, 19.375 Mitglieder auf sich zu vereinen und die DLRG-Landesverband Saar mit 47 Vereinen 11.476 Mitglieder.

    Die größten Sportvereine im Saarland

    Die Bestandserhebung ermittelt jedes Jahr auch eine Rangliste der 25 größten Sportvereine im Saarland. Die Mitgliederzahlen liegen zwischen 900 und 3.900 Mitgliedern.

    Mit 3.818 Vereinsmitgliedern führt der 1. Fußballclub Saarbrücken die Rangliste an, gefolgt vom Alpenverein und Skiclub Saarbrücken mit 2.464, dem Kneipp-Verein Merzig mit 2.309 und dem Turnverein Losheim mit 2.217 Mitgliedern.

    „Unsere Vereine befinden sich nun seit über einem Jahr im Ausnahmezustand. Die Infektionsschutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie haben den Vereinssport stillgelegt. Vor diesem Hintergrund ist der Mitgliederrückgang im LSVS mit 2,76 % geringer ausgefallen als es zu befürchten war. Es ist vor allem der alle Generationen ansprechende Breitensport, der besonders unter dem ausgesetzten Sportangebot leidet. Noch können sich unsere Vereine auf eine gute Basis und die Vereinstreue vieler Mitglieder stützen. Ein großes Problem sind die fehlenden Neuanmeldungen, vor allem im Bereich des Kinder- und Jugendsports. Erst wenn die Vereine endlich ihre Hallen und Sportplätze für die Menschen öffnen dürfen, können sie auch wieder mit ihren hervorragenden Sportangeboten werben und neue Mitglieder gewinnen. Von daher ist es allerhöchste Zeit, dass es wieder losgeht“, so Johannes Kopkow, LSVS-Vorstand Sport & Vermarktung.

  • Corona-Krise: Was gilt für den Sportbetrieb?

    Corona-Krise: Was gilt für den Sportbetrieb?

    Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen ist zulässig in der Form von:

    1. kontaktfreier Sport im Außenbereich,
    2. Kontaktsport im Außenbereich, kontaktfreiem Sport im Innenbereich und Kontakt-sport im Innenbereich sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige beim Kontaktsport im Außenbereich.

    Zuschauer sind nicht erlaubt. Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet; sie müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen.

    Zum kontaktfreien Sport gehören klassischerweise Individualsportarten wie zum Beispiel Laufen, Leichtathletik, Radfahren, Tennis, Golfen, Reiten und Hundesport, aber auch u.a. Mannschaftssportarten, wenn diese in einer kontaktlosen Trainingsform angeboten werden

    Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig. Zuschauer sind nicht erlaubt. Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet; sie müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen SARS-CoV-2-Test vorlegen.

  • Nordsaarkreis – Informationen

    Nordsaarkreis – Informationen

    Liebe Fußballfreunde,

    nach der nun offensichtlich langsam unter Kontrolle gebrachten Covid19-Pandemie befinden wird uns bereits seit einigen Wochen in den Planungen für die hoffentlich im August beginnende erste Fußballsaison nach der Pandemie. Der Rahmenterminkalender, mit einem in grüner Schrift dargestellten alternativen Spielbeginn im September, ist aus der Pressemitteilung des SFV (vergangene Woche) ersichtlich.

    Im Verbandsspielausschuss wurde nochmals bekräftigt, dass Spiele nur mit Zuschauer und ohne Kontrollpflicht unserer Vereine auf vorhandenen Impfschutz der Spieler*innen bzw. von diesen vorzulegenden Bescheinigungen über einen durchgeführten Test oder eine überstandene Infektion erfolgen werden.

    Zu weiteren Informationen:

    Es gibt im Verbandsgebiet Vereine, die nicht weiter in der Spielklasse verbeiben möchten, für die sie sich sportlich qualifiziert haben. Es wurden Anträge auf Einteilung in einer Spielklasse unmittelbar unterhalb der angestammten Spielklasse gestellt. Diese Anträge sind situationsbedingt durchaus verständlich, können jedoch nach § 36 unserer Spielordnung nicht zum Erfolg führen. Ein Rückzug aus einer Spielklasse ist nur möglich, wenn der Verein damit einverstanden ist, dass er in der untersten aufstiegsberechtigten Spielklasse eingeteilt wird.

    Auf die am 15. Juni endende Frist für die Mannschaftsmeldungen möchte ich hinweisen und Euch bitten, diese einzuhalten. Nur so können wir uns anschließend zeitnah an die Arbeit machen um Spielpläne zu erstellen und die Einteilungen der Kreisligen A und B vorzunehmen. Bezüglich der Reservemannschaften der Kreisligen B möchte ich in Erinnerung bringen, dass nach dem Beschluss des Verbandstages bei nichtaufstiegsberechtigten Mannschaften das sogenannte Norweger Modell von den Vereinen/Mannschaften in Anspruch genommen werden kann. Bitte berücksichtigt diese Tatsache bei der Entscheidung, ob Eure Reservemannschaft in der Kreisliga B oder besser in der Kreisliga A zu melden ist. In der Praxis bedeutet das Norweger Modell, dass ein Verein mit einer 11er-Mannschaft gegen einen Verein mit geringerer Mannschaftsstärke

    (10er, 9er, 8er, 7er) antreten muss. Dabei ist die kleinere Mannschaftsgröße maßgebend.

    Die kommende Saison gilt als Qualifikationsjahr für die in der Saison 2022/2023 umzusetzende Spielklassenstrukturreform. Nach dieser Strukturreform, welche in erster Linie die Bezirks- und Kreisligen betreffen wird, werden wir im Nordsaarkreis von der Landesliga bis zu den Kreisligen für den Spielbetrieb verantwortlich sein. Nach unseren Planungen beabsichtigen wir im Nordsaarkreis zwei Bezirksligen zu bilden. Da uns die derzeit vier Ostvereine aus der BZ Neunkirchen verlassen werden, wird dies zu einem vermehrten Aufstieg von Mannschaften aus den Kreisligen führen. Die Auf- und Abstiegsregeln werden wir Euch in den Arbeitstagungen vorstellen.

    Bezüglich der Bezirksliga Neunkirchen hatten wir uns nochmals gegenüber dem Vorstand dafür ausgesprochen, die Spielklasse von zurzeit 14 Mannschaften auf die Regelmannschaftsstärke von 16 Vereinen aufzustocken. Diesem Vorstoß wurde vom Vorstand nicht entsprochen, da eine für alle geltende rechtlich bindende Regelung für die notwendige Ergänzung der Spielklasse durch Mannschaften aus den Kreisligen nicht vorhanden ist. Ferner gilt die Regelung, dass es aus der annullierten Spielsaison nach dem Votum der Vereine keine Auf- und Absteiger gibt.

    Im Nordsaarkreis wird es zu personellen Veränderungen kommen:

    • Hartmut Seibert wird als Klassenleiter neben der VL Nord/Ost künftig auch die Landesliga Nord betreuen
    • Holger Keller wird als Kreisspielleiter in diese Funktion vom Vorstand berufen und damit als 3. Person aus dem Nordsaarkreis in den Verbandsspielausschuss aufrücken.

    Diese Veränderungen und Aufgabenverteilung werden notwendig, da ich neben meiner Funktion als Kreisvorsitzender künftig die Spielleitung der Schröder-Liga Saar übernehmen werde.

    Wir würden uns über eine Verstärkung des Nordsaarteams freuen und suchen -wie schon am Kreistag berichtet- eine Vertreterin für den Mädchen- und Frauenfußball. Vorschläge werden gerne angenommen.

    Für Fragen und Anregungen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Stephan Alt, Kreisvorsitzender

  • Vorläufiger Rahmenterminkalender 2021 / 2022

    Vorläufiger Rahmenterminkalender 2021 / 2022

    Liebe Fußballfreundinnen und Fußballfreunde,

    wir haben den vorläufigen Rahmenterminkalender für die Saison 2021/2022 festgelegt (siehe Anhang). Der erste Spieltag der Schröder-Liga Saar, inklusive der 17er- und 18er-Ligen, ist für den 31. Juli bzw. den 01. August geplant. Die Ligen mit einer Stärke von 16 Mannschaften beginnen am 08. August. Über den Start aller anderen Ligen wird derzeit noch beraten.

    „Wir sind guter Hoffnung, dass im August wieder ein Spielbetrieb möglich ist. Voraussetzung dafür ist neben einem geordneten Trainings- und Vorbereitungsbetrieb auch die Zulassung von Zuschauern zu den Spielen unseren Vereinen. Einen Spielbetrieb ohne Publikum ist für uns nicht denkbar“, so Heribert Ohlmann, Präsident des SFV. 

    Josef Kreis, Vorsitzender des Verbandsspielausschusses, weiter: „Nach dem Abbruch der vergangenen Saison wollen wir im August wieder in den Spielbetrieb einsteigen. Ob das möglich sein wird, hängt natürlich von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Mit dem vorläufigen Rahmenterminkalender möchten wir unseren Vereinen Planungssicherheit geben.“

    Die Jugendmannschaften sollen nach den Sommerferien wieder in den Spielbetrieb einsteigen. Derzeit wird der Rahmenterminkalender vom Verbandsjugendausschuss erarbeitet.

    Der Terminkalender die Frauen- Mädchenmannschaften ist ebenfalls noch in Abstimmung. Der Spielbetrieb soll nach heutigen Planungen Anfang September beginnen. 

    Wenn Ihr Fragen, Anregungen oder Ideen habt, so freue ich mich natürlich über Eure Nachricht oder Anruf.

    Josef Kreis, Lars Diedrich und das Team der Geschäftsstelle stehen Euch bei Fragen ebenfalls gerne zur Verfügung!

    Michael Scholl, Pressesprecher, Saarländischer Fußballverband e.V.

  • § 69 Erteilung der Spielerlaubnis ohne Wartefrist

    § 69 Erteilung der Spielerlaubnis ohne Wartefrist

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    der Verbandsvorstand hat eine Änderung im § 69 (1) Nr. 3 der Spielordnung beschlossen.

    Beigefügt finden Sie die aktuelle Fassung.

    Freundliche Grüße

    Peter Oswald, Saarländischer Fußballverband e.V.

     § 69 Erteilung der Spielerlaubnis ohne Wartefrist

    (1) Einem Amateur soll ohne Wartefrist Spielerlaubnis erteilt werden, wenn

    1. er nachweist, dass er, ohne gesperrt gewesen zu sein, seit mindestens sechs Monaten unverschuldet nicht mehr gespielt hat

    2. Entsprechendes gilt für Vertragsspieler mit der Maßgabe, dass die Frist von sechs Monaten mit dem Ablauf des Vertrages, mit seiner einvernehmlichen Auflösung oder seiner wirksamen fristlosen Kündigung beginnt

    3. Bei der Berechnung des Zeitraumes gemäß Ziffer 1 sind Zeiträume, in denen wegen der Covid-19-Pandemie kein Spielbetrieb durchgeführt wurde, nicht anzurechnen. Diese Zeiträume sind vom 15. März 2020 bis zum 12.7.2020 und vom 25.10.2020 bis zum 30.06.2021.

    Dies gilt für die Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021.

    4. sein bisheriger Verein den Spielbetrieb eingestellt hat

    5. er einem neu gegründeten Verein an seinem Wohnort innerhalb von einem Monat nach Veröffentlichung der Aufnahme in den SFV beitritt und wenn er an seinem Wohnort bisher keine Spielmöglichkeit hatte

    6. der neue Verein der Rückkehr zum alten Verein zustimmt und wenn der Spieler für den neuen Verein noch kein Pflichtspiel bestritten hat

    7. ein Spieler während des Laufes einer Wartefrist aufgrund der Nichtzustimmung zum Vereinswechsel zu seinem bisherigen Verein zurückkehrt und noch kein Spiel für den neuen Verein gespielt hat

    8. er zu Studienzwecken für eine befristete Zeit seinen Wohnsitz gewechselt und bei einem Verein am Studienort gespielt hatte und danach zu seinem alten Verein zurückkehrt

    9. er das 40. Lebensjahr vollendet hat, der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt und es sich um den ersten Antrag auf Vereinswechsel im laufenden Spieljahr handelt

    (2) Einem ausländischen Spieler soll ohne Wartefrist Spielerlaubnis erteilt werden, wenn er nachweist, dass er bisher keine Spielerlaubnis in einem der FIFA angehörenden Verband hatte. Das Nähere regeln die Bestimmungen des DFB.

    (3) Absatz 1, Nr.1 – 7 und § 70 gelten auch für Vereinswechsel außerhalb der Wechselperioden I und II.