Beantragung von Vereinshilfe

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, liebe Vereinstätige und Ehrenamtliche im Saarland,

die weltweite Corona-Pandemie und ihre dynamische Ausbreitung hat auch das Saarland und seine gesamten vereinsbasierten Sporttätigkeiten stark eingeschränkt oder sogar komplett zum Erliegen gebracht. Dabei ist das gelebte Gemeinschaftsgefühl in den saarländischen Vereinen ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Hinzu kommt, dass viele Sportvereine mit auch mit wegbrechenden Einnahmen zu kämpfen haben.

Wir teilen Ihre Sorgen und nehmen diese ernst!

Der Sport mit seinem gemeinschaftsstiftenden Aspekt und der Vermittlung von zentralen Werten wie Solidarität – Respekt – Teamgeist kann uns Vorbild in dieser besonderen Situation sein. Sportvereine sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Das Saarland hat den höchsten Vereinsorganisationsgrad in ganz Deutschland und das wollen wir auch so über diese Krise hinaus erhalten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Fortbestand unserer einzigartigen Vereinskultur im Saarland weiter aufrechterhalten.

Deswegen hat die Landesregierung in dieser schwierigen Phase ein Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ auferlegt, durch das den Vereinen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll.

Jeder Verein kann einen Antrag stellen. Sie müssen sich zwischen der „Unterstützungszahlung“ oder der „Liquiditätshilfe“ entscheiden. Eine gleichzeitige Beantragung ist nicht möglich. Die unkomplizierteste und schnellste Hilfe ist die „Unterstützungszahlung“. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der sich an der Mitgliederzahl orientiert und eine Förderung bis maximal 3.000 Euro ermöglicht. Die Höhe der

Unterstützungszahlung richtet sich nach der Mitgliederstärke des Vereins zum 11. März 2020. Die Staffelung stellt sich wie folgt dar:

 Vereine bis 100 Mitglieder: 1.500 EUR

 Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: 2.000 EUR

 Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: 2.500 EUR

 Vereine ab 701 Mitglieder: 3.000 EUR

Die zweite Art der Vereinshilfe, die „Liquiditätshilfe“, die den Vereinen helfen soll, die durch die Corona-Krise in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten sind und deshalb nicht mehr in der Lage sind, ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Hierbei kann eine Förderung von max. 10.000 Euro – entsprechend dem vorhandenen Liquiditätsengpass – erfolgen. Bei der Antragstellung zur Liquiditätshilfe werden allerdings wesentlich mehr belegbare Angaben von Ihnen benötigt als bei der Unterstützungszahlung.

Zur Unterstützung bei der Antragsstellung werden wir Ihnen in den folgenden Tagen einige Informationen auf den Facebook und Instagram-Kanälen unseres Ministeriums sowie auf unserer Homepage bereitstellen.

mibs_saarland Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes

www.innen.saarland.de

Die Antragstellung ist ab Montag, 6. Juli 2020, unter

corona.saarland.de/vereinshilfe möglich.

Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns gemeinsam diese herausfordernde Aufgabe bewältigen!

Landessportverband für das Saarland