Die Landesregierung will als gemeinnützig anerkannte Vereine in der Coronapandemie mit bis zu 3000 Euro unterstützen. Dafür hat sie am Dienstag das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ verabschiedet. Ab 6. Juli können die Vereine online einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Coronapandemie stellt auch viele Vereine vor besondere Herausforderungen. Um sie zu unterstützen, stellt die Landesregierung deshalb nun mehr als 9,7 Millionen Euro bereit.
Antrag ab 6. Juli online
Die Vereine können ab dem 6. Juli 2020 online unter:
corona.saarland.de/vereinshilfe finanzielle Hilfen beantragen. Die Anträge werden von den jeweils zuständigen Ministerien bewilligt. Über sie erfolgt auch die Auszahlung der Förderung.
Das Programm sieht zwei Förderungsmöglichkeiten vor. Zum einen können die Vereine eine einmalige Unterstützungszahlung beantragen. Zwischen 1500 und 3000 Euro erhalten die Vereine abhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Vereinen mit bis zu 100 Mitgliedern stehen 1500 Euro zu. Bei bis zu 300 Mitgliedern beträgt die Förderung 2000 Euro, bei bis zu 700 Mitgliedern 2500 Euro. Vereine, die mehr als 700 Mitglieder haben, werden mit bis zu 3000 Euro unterstützt. Stiftungen, die anders als Vereine keine Mitglieder haben, erhalten pauschal 1500 Euro.
Zusätzliche Hilfen möglich
Zum anderen gibt es für besonders betroffene Vereine die Möglichkeit, Liquiditätshilfen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Existenz des Vereins oder der Stiftung bedroht ist und etwa laufende Verpflichtungen nicht mehr bezahlt werden können. Sie können dann Hilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Einen Antrag stellen können alle Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz im Saarland haben. Eine Förderung erhalten außerdem als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig und Träger kultureller Einrichtungen sind. Voraussetzung ist dabei auch, dass die Vereine vor dem 11. März 2020 – also vor Einstufung des Coronavirus als Pandemie – gegründet wurden.