Der Rahmenterminkalender gilt unter den aktuellen Bedingungen, die von den zuständigen Behörden verordnet wurden.
Sollte bei entsprechender Corona-Entwicklung neue Vorgaben durch die zuständigen Behörden erfolgen, sind eventuell Anpassungen an die gültige Lage notwendig. Diese eventuell kurzfristigen Veränderungen haben die Vereine in einem entsprechenden Beschluss im Rahmen des außerordentlichen, virtuell durchgeführten Verbandstages zugestimmt.