Anpassung/Änderung § 57 Spieleraustausch

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die Anlage zur Umfrage!

Mit Fortsetzung der Saison 2020 /2021 nach der Unterbrechung wegen Corona könnte bis zum Abschluss der Saison folgende Regelung gelten:

(1) Während der regulären Spielzeit eines Spiels, dürfen bis zu fünf Spielerwechsel durchgeführt werden. Ein ausgetauschter Spieler kann wieder eingewechselt werden. Der Austausch ist nur während einer Spielunterbrechung zulässig und kann nicht rückgängig

gemacht werden.

1.1 Ein darüber hinaus gehender zusätzlicher Spielerwechsel bei Spielen mit Verlängerung ist nicht zulässig.

1.2 Jeder Mannschaft stehen für den Spielerwechsel während eines Spiels insgesamt drei Gelegenheiten sowie die Halbzeitpause zur Verfügung. Kommt es zu einer Verlängerung, erhalten beide Mannschaften eine zusätzliche vierte Gelegenheit für den Wechsel von Spielern; daneben besteht auch in der Unterbrechung

zwischen regulärer Spielzeit und Verlängerung sowie in der Halbzeitpause der Verlängerung Gelegenheit zum Austausch von Spielern.

(2) In Meisterschaftsspielen unterer, nicht aufstiegsberechtigter Mannschaften der Herren und Frauen können beliebig viele Spieler mehrmals ausgetauscht werden.

(3) In Pflichtspielen (Meisterschafts- und Pokalspiele) von Frauenmannschaften können bis zu vier Spielerinnen mehrmals ausgetauscht werden.

(4) Alle für den Austausch vorgesehenen Spieler sind auf dem Spielbericht aufzuführen.

(5) Bei Freundschaftsspielen sind Ausnahmen von Absatz 1 zulässig.

(6) Wird der Spielführer ausgetauscht, so ist dem Schiedsrichter ein anderer Spielführer zu benennen.

Mit freundlichen Grüßen

Saarländischer Fußballverband e.V.