- Zusammenkünfte mit bis zu 10 Personen möglich
- Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen ab dem 15. Juni unter freien Himmel erlaubt
- Freibäder dürfen ab dem 8. Juni eröffnen
Das Infektionsgeschehen im Saarland ist in den letzten Wochen gleichbleibend niedrig. Es können daher weitere Beschränkungen aufgehoben werden. Mit Ablauf der aktuellen Verordnung verabschiedete die saarländische Landesregierung heute am 29.Mai in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates eine neue Verordnung, die ab Montag 1. Juni gültig ist und zum 14. Juni außer Kraft tritt.
Ab dem 1. Juni ist es möglich sich mit insgesamt bis zu zehn Personen im öffentlichen wie im privaten Raum zu treffen. Für den familiären Bezugskreis, ausgehend von einer Bezugsperson, gilt diese Regelung nicht.
Ab dem 15. Juni können außerdem Veranstaltungen im öffentlichen Raum und private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Veranstaltungen bei denen mehr als 10 Personen anwesend sind, müssen allerdings vorab bei der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Es sind hierbei besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten, der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden und die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Veranstaltungen mit in der Summe jeweils mehr als 100 Personen draußen beziehungsweise 50 im Inneren sind bis zum 29.Juni weiterhin untersagt.
Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallenbäder können ab dem 8. Juni wieder geöffnet werden. Es müssen hierbei die Besucherzahlen begrenzt, die Mindestabstände sichergestellt und Hygiene- und Schutzkonzepte umgesetzt werden. Die Gruppengröße für sportliche Aktivitäten wird außerdem von maximal fünf auf zehn Personen erhöht. Die Nutzung von Umkleidekabinen und den Nassbereichen wie Duschen wird unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder zugelassen. Nachdem mit der letzten Verordnung Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen konnten, folgen nun auch Indoorspielplätze, solange die vollständige Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.
Die Betriebszeiten für Betriebe des Gaststättengewerbes werden um eine Stunde auf 23 Uhr verlängert. Für Ladenlokale wird die Quadratmeterzahl, die die zugelassene Anzahl von Kunden bestimmt, von 20 auf 10 Quadratmeter gesenkt. Darüber hinaus können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie vergleichbare Einrichtungen oder Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, ab dem 15. Juni wieder ihren Betrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird, das zum Beispiel Maßnahmen zur Nachverfolgbarkeit der Besucherinnen und Besucher vorsieht. Auch hier muss der Mindestabstand sichergestellt werden. Untersagt bleiben allerdings Chorveranstaltungen und –proben in geschlossenen Räumen.
Der Betrieb von Vereinsräumen zum Zweck der kulturellen Bildungsarbeit und für Treffen von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Suchterkrankungen und ähnlichen Gruppen ist wieder erlaubt. In Werkstätten für behinderte Menschen wird die Gesamtzahl der zeitgleich Arbeitenden ab dem 8. Juni auf die Hälfte der genehmigten Plätze einer Betriebsstätte angehoben. Außerdem wurden die Besuchsregelungen und Schutzmaßnahmen für stationäre Pflege, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen angepasst.