FAQ zu dem Themenbereich „Sport“

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem in der letzten Woche die ersten Lockerungen von der Bundesregierung angekündigt und von der saarländischen Regierung konkretisiert wurden, möchten wir Ihnen noch einige Erläuterungen aus dem saarländischen Innenministerium weiterleiten.

Wir hoffen auf weitere Lockerungen in der nächsten Zeit. Wichtig bleibt aber, dass die Hygiene- und Abstandsregeln auch weiterhin befolgt werden.

Mit sportlichen Grüßen

Andreas Schwinn, Geschäftsführer Saarländischer Fußballverband

Darf ich Sport treiben?

Grundsätzlich sind das kontaktlose Sporttreiben im Freien (z.B. Joggen, Fahrradfahren, Inliner fahren) und das kontaktlose Sporttreiben von Individualsportarten auf Sportanlagen im Freien (z.B. Leichtathletik, Golf, Tennis) gestattet. Sie dürfen also Sport auf den geöffneten Anlagen treiben, wenn Sie den Sport alleine oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen ausüben.

Es darf dabei jedoch auf keinen Fall zu einer Gruppenbildung bei der Ausübung des Sports kommen. Ebenso ist der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten, um sich und andere nicht zu gefährden. Sollten die Abstandsregelungen in einer Sportanlage nicht eingehalten werden können, kann diese für die Nutzung gesperrt werden.

Beispiel Tennis: Die Tennisplätze unter freiem Himmel dürfen zu zweit genutzt werden. Das Doppelspiel sollte jedoch momentan nicht trainiert werden, da dort der gebotene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht zu jeder Zeit gewährleistet werden kann. Auch der Wettkampfbetrieb ist weiterhin untersagt.

Was ist unter Individualsportarten zu verstehen?

Unter Individualsportarten fasst man Sportarten, die überwiegend auf den Leistungen des Individuums basieren und nicht primär in Mannschaften organisiert sind (z.B. Leichtathletik, Golf, Tennis).

Von Individualsportarten unterscheiden sich die Mannschaftssportarten, deren Ausübung momentan grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Welche Hygiene- und Schutzmaßnahmen sind einzuhalten?

Generell ist bei der Sportausübung immer darauf zu achten, dass Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden; v.a. bei einer gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten (z.B. bei der Leichtathletik) ist dies von besonderer Bedeutung.

Außerdem ist zu beachten, dass Umkleidekabine und Gastronomiebereiche, Nassbereiche und Gesellschafts- Gemeinschaftsräume an den Sportstätten nicht genutzt werden. Auch Warteschlangen sind beim Zutritt und Verlassen der Anlagen zu vermeiden.

Die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist möglich.

Das Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Es sollte ebenfalls darauf geachtet werden, dass Risikogruppen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes keiner Gefahr ausgesetzt werden. Zuschauer sind nicht erlaubt.

Ist Sport in Hallen und sonstigen geschlossenen Räumen erlaubt?

Nein, aufgrund des höheren Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen ist dies bis dato nicht erlaubt. Die Innenräume von Sportanlagen dürfen grundsätzlich nur betreten werden, um Sport im Freien möglich zu machen, so zum Beispiel, um ein Sportgerät nach draußen zu holen.

Darf unter den genannten Voraussetzungen auch ein vorbereitendes Training von Mannschaftssportarten (z.B. Tore-Schießen im Fußball, Körbe-Werfen im Basketball) stattfinden? (Basketball ist theoretisch kein Individualsport, kann aber wie ein solcher betrieben werden)

Da nur Sportstätten geöffnet werden dürfen, auf denen Individualsport betrieben wird, sind bspw. Fußball- und Basketballplätze (auch im Freien) grundsätzlich geschlossen zu halten.

Im Einzelfall hat die jeweils zuständige Ortspolizeibehörde darüber zu entscheiden, ob die Sportstätte geöffnet sein darf.

Ist Kontaktsport mit Personen aus dem gleichen Hausstand erlaubt?

Grundsätzlich ist Kontaktsport untersagt, da dort der gebotene Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Da jedoch Personen im gleichen Haushalt den Mindestabstand im täglichen Leben auch nicht gewährleisten können, kann Kontaktsport zwischen Personen des gleichen Hausstands ausgeübt werden.

Jedoch sind die Sportstätten der Kontaktsportarten ohnehin geschlossen, so dass sich die Ausübung von Kontaktsportarten bei Personen des gleichen Hausstands auf die eigene Wohnung oder auf den öffentlichen Bereich beschränkt.

Dürfen fünf Personen unter der Anleitung eines Trainers (sprich einer sechsten Person) trainieren?

Die maximale Gruppenzahl zur Sportausübung beschränkt sich, unabhängig ob Trainer oder Spieler, auf fünf Personen.

Sind das Schwimmen oder Schwimmkurse erlaubt?

Generell sind alle Badeanstalten weiterhin geschlossen zu halten (§ 7, Abs. 4, Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 04.05.2020).