UPDATE HYGIENEKONZEPT

Am heutigen Samstag (20.11) tritt die aktualisierte infektionsrechtliche saarländische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Kraft.

Im Folgenden haben wir alle Infos, die ihr für einen Besuch bei uns wissen müsst, kurz zusammengefasst.

– Der Zutritt zum Sachsenkreuzstadion ist nur unter den folgenden drei Voraussetzungen möglich:

Getestet: Offiziell anerkanntes, negatives Corona-Testergebnis (PCR- oder Schnelltest), welches bei der Ankunft maximal 24 Stunden alt sein darf. Ein negatives Testergebnis wird ab einem Alter von 6 Jahren benötigt. Bitte beachtet, dass nur Tests einer offiziellen Teststelle akzeptiert werden. Mitgebrachte Selbsttests werden nicht akzeptiert.

Vollständig geimpft: Bitte bringe deinen Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis per App mit. 💉

Genesen: Bitte bringe dein positives PCR-Labortestergebnis mit, das mindestens 28 Tage zurückliegt. Sollte dein positives Testergebnis länger als 6 Monate zurückliegen, musst du zusätzlich deinen Impfnachweis in Form des offiziellen Impfpasses oder als digitalen Nachweis mitbringen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind folgende Personen:

-Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

-Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben- aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

-Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden.

-Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen, insbesondere Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellen negativen Test bzw. Bescheinigung für die medizinische Kontraindikation)

– Kontaktdaten müssen am Eingangstor mit Hilfe von Kontaktlisten oder der Luca-App erfasst werden.

– Masken müssen im Innenraum dann getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann.

– Sanitäranlagen dürfen mit Maske genutzt werden.

– Der Getränkeverkauf im Sportheim findet im „Rundlauf“ zum Kneipentresen statt. (Markierungen Boden beachten) Der Verkauf von Rost- und Currywürsten findet weiterhin über ein gekennzeichnetes Fenster statt.

Die Sitzmöglichkeiten in unserem Sportheim bleibt für den Verzehr von Speisen und Getränken gesperrt, d.h wenn ihr eure Getränke gekauft habt, begebt euch bitte wieder in unseren überdachten Außenbereich.

(- Infos für unsere Spielerinnen und Spieler: die Umkleidekabinen bleiben unter 3G weiterhin geöffnet)