Das 1. Training der 2. Mannschaft findet am Sonntag, 2. August 2020, um 12.00 Uhr, im Sachsenkreuzstadion, statt.
Wir bitten um rege Beteiligung.

Das 1. Training der 2. Mannschaft findet am Sonntag, 2. August 2020, um 12.00 Uhr, im Sachsenkreuzstadion, statt.
Wir bitten um rege Beteiligung.

Der DFB und die Regional- und Landesverbände haben ein Hygienekonzept entwickelt, wie der Amateurfußball wieder zurück ins Spiel kommt.
Auf „Zurück auf den Platz“ folgt „Zurück ins Spiel“. Der Deutsche Fußball-Bund hat mit seinen Regional- und Landesverbänden den Leitfaden mit den wichtigsten Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball umfassend bearbeitet und um Leitplanken für den Re-Start des Spielbetriebs erweitert. „Zurück ins Spiel“ soll allen Amateurvereinen helfen und den Rahmen für die Erarbeitung der notwendigen individuellen Lösungen vor Ort bilden.
DFB-Präsident Fritz Keller und der 1. DFB-Vizepräsident, Dr. Rainer Koch, schreiben in einem gemeinsamen Vorwort: „Für eine Rückkehr zur Normalität ist es noch zu früh. Aber jede Lockerung bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität. Lassen Sie uns auf diesem Weg weitermachen. Lassen Sie uns als Fußball weiter gemeinsam vorangehen, verantwortungsvoll und vernünftig. Die schrittweise Freigabe des Trainingsbetriebs in ganz Deutschland war ein erster großer Schritt, nun soll die Rückkehr ins Spiel folgen.“
Individuelle Lösungen für jeden Verein nötig
Unterteilt ist die Broschüre in elf Kapitel. Allgemeine Hygieneregeln bilden die Grundlage, darauf folgen Hinweise zum Vorgehen bei Verdachtsfällen auf COVID-19 sowie organisatorische Vorgaben. Dabei gilt: Die aktuell gültigen, lokalen Verfügungen, die sich innerhalb der Bundesländer unterscheiden, sind bei der Umsetzung des Konzepts immer maßgeblich; ihnen ist zwingend Folge zu leisten. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.
Die in „Zurück ins Spiel“ aufgeführten Hinweise können von den behördlichen Verordnungen zum Teil abweichen. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, Gegebenheiten und Strukturen der Vereine sind daher individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen, die jeder Verein auf sich und die örtlichen Gegebenheiten passend zuschneidet. Der derzeitige Bearbeitungsstand der Broschüre bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen, die bei Bedarf aktualisiert werden.
Um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wird die Sportanlage in drei Zonen aufgeteilt. Das Spielfeld und der Innenraum mit den Auswechselbänken sind Zone 1, die Umkleidebereiche bilden Zone 2. Der gesamte zugängliche Publikumsbereich im Außen-/Freiluftbereich des Sportgeländes wird als Zone 3 bezeichnet. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Innenbereiche von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können gegebenenfalls eigene Hygienekonzepte notwendig sein – je nach Verordnungen der Behörden.
Broschüre zum kostenlosen Download
Grundsätze zum Start des Trainingsbetriebs sind ebenso zusammengefasst wie die Hinweise auf das umfangreiche Angebot von DFB.de und FUSSBALL.DE, das zahlreiche Tipps für abwechslungsreiches Training auch in Zeiten von Corona bereithält, sowie die elementaren Vorgaben für den Spielbetrieb. Ein eigener Punkt befasst sich mit dem Umgang mit Vertragsspieler*innen sowie bezahlten Trainer*innen, bei denen im Sinne des Arbeitsschutzes zusätzliche Bestimmungen zu beachten sind.
Im Bereich „Einschätzungen zum Infektionsrisiko“ wird klargestellt: „Ausgangslage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen, Regelungen und Empfehlungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.“ Dennoch kann es immer wieder zu einem lokal erhöhten Infektionsrisiko kommen. Um darauf vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird eine Empfehlung für verstärkte Hygienemaßnahmen gegeben. Die Einschätzung eines erhöhten Infektionsrisikos wird in Abstimmung zwischen den für die Sportanlage zuständigen Behörden – in der Regel das lokale Gesundheitsamt – und dem betreffenden Verein getroffen. Haftungs- und rechtliche Hinweise sowie eine Übersicht der wichtigsten Links runden den Leitfaden ab.
„Zurück ins Spiel“ wird laufend aktualisiert. Die Broschüre gibt es ebenso wie dazugehörigen Vorlagen zum kostenlosen Download auf DFB.de, auf FUSSBALL.DE sowie auf den Websites der Regional- und Landesverbände.
Alle Infos sind als Anlage beigefügt und können auch unter folgenden Links heruntergeladen werden:
Broschüre
Vorlage individuelles Hygienekonzept
Plakat allgemeine Hygieneregeln
VBG Hinweise Arbeitsschutz
Corona Risiko-Fragebogen

Die Landesverbände im Deutschen Fußball-Bund haben sich verständigt, die fünfte Auflage des Finaltags der Amateure am 22. August 2020 durchzuführen, soweit es die behördlichen Verfügungslagen zur Eindämmung des Corona-Virus in den jeweiligen Bundesländern zulassen. Eine Freigabe durch die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) für den Finaltag der Amateure liegt bereits vor. Die ARD plant, die Pokal-Konferenz erneut bundesweit live im Ersten zu übertragen.
Aufgrund der Corona-Pandemie musste der ursprünglich für den 23. Mai terminierte Finaltag der Amateure 2020 verlegt werden. Die 21 Landesverbände hatten sich jedoch bereits im Mai auf das Ziel geeinigt, die Ermittlung der Landespokalsieger sowie die Meldung der Teilnehmer für den DFB-Pokal 2020/21 auf sportlichem Weg vorzunehmen. Aufgrund der seitdem verbesserten Infektionslage in Deutschland sowie der überwiegenden Öffnung des Trainings- und Spielbetriebs durch die jeweiligen Landesregierungen soll die überwiegende Zahl der Landespokalendspiele am 22. August 2020 ausgetragen werden. Die genaue Sendezeit in der ARD befindet sich derzeit noch in der Abstimmung.
Ob und in welchem Umfang Zuschauer*innen zu den Pokalendspielen zugelassen werden, ist noch offen. Aktuell gehen die Landesverbände davon aus, dass es zu unterschiedlichen Regelungen kommen wird – abhängig von den örtlichen Verfügungslagen. Auch steht noch nicht fest, ob alle 21 Landesverbände am Finaltag der Amateure teilnehmen können. Dazu befinden sich alle Verbände in Abstimmung mit den jeweiligen Landesregierungen.
Die genaue Übersicht aller teilnehmenden Landesverbände wird in den kommenden Tagen unter www.finaltag-der-amateure.de veröffentlicht. Alle Sieger der Landespokalendspiele sind für die erste Hauptrunde des DFB-Pokals qualifiziert, in der sie auf einen Klub aus der Bundesliga oder der 2. Bundesliga treffen.

Steffen Simon, als Sportchef des WDR verantwortlich für die Koordination der Livekonferenz im Ersten, sagt: „Aufgrund der dynamischen Entwicklungen im organisierten Fußball sind die Landesverbände kurzfristig mit der Bitte an die ARD herangetreten, den verlegten Finaltag 2020 im Ersten und auf sportschau.de zu übertragen. Die genauen Details und die Sendeabläufe müssen noch mit den beteiligten Landesrundfunkanstalten besprochen werden. Ich freue mich aber, dass der Finaltag der Amateure wieder im Ersten zu sehen sein wird.“

Mit 5 Neuzugängen und 6 A-Jugendspieler, die in den Aktivenbereich hochrückten, begann man die Saison 2019/2020, man hatte aber auch 5 Abgänge zu verzeichnen. Trainer Tobias Grimm.
Wegen der Corona-Pandemie wurde die Saison nach 18 bestrittenen Spielen am 9. Juni 2020 abgesagt.
18. Spiele, 9. Tabellenplatz, 23 Punkte, Torverhältnis 35:44
Eingesetzte Spieler: Timo Wagner (990 Einsatzminuten), Tim Deckelnick (540), Kevin Calcagno (90), Marius Salm (1225, 1 Tor), Dirk Hinsberger 210), Tobias Martin (77), Matthias Schuh (876), Matthias Hornung (630), Jonas Steinmetz (1180, 7), Dennis Frisch (1620, 3), Felix Will (1315, 2), Sascha Müller (896, 3), Benjamin Quint (1126, 2), Marco Santacroce ((27), Domenik Salm (1003, 2), Benjamin Bauer (1436, 11), Max Müller (1236, 1), Marc Broschardt (693), Jan Staut (1207), Mohammad Ghader (16), Ahmad Al Zayat (22), Berrit Brunke (174), Luis Geissler (124), Justin Reinert (28), Kai Broschardt (10), Matthias Schnur (205), Simon Schell (318, 3), Lukas Schell (13), Philipp Stemmler (204), Paul Müller (90)

Mit 5 Neuzugängen und 6 A-Jugendspieler, die in den Aktivenbereich hochrückten, begann man die Saison 2019/2020, man hatte aber auch 5 Abgänge zu verzeichnen. Trainer bis November 2019 war Michele Alaimo, dann Dennis Ecker.
Wegen der Corona-Pandemie wurde die Saison nach 18 bestrittenen Spielen am 9. Juni 2020 abgesagt.
18 Spiele, 9. Tabellenplatz, 20 Punkte, Torverhältnis 47:59
Eingesetzte Spieler: Kevin Calcagno (540), Tim Andreas Deckelnick (540), Christian Bauer (270), Timo Wagner (90), Tilmann Schneider (90), Jan Staut (180 Einsatzminuten, 1 Tor), Max Müller (90), Matthias Schnur (1045), Dominik Bund (914), Simon Schell (936, 6), Serican Acar (1162, 2), Felix Kraß (551), Justin Reinert (859, 2), Lukas Schell (723), Christian Ankerstein (747), Ahmad Al Zayat (736, 3), Paul Müller (207), Philipp Stemmler (681, 4), Hysni Buhalla (886, 6), Marco Santacroce (671), Tobias Martin (1129, (2), Matthias Schuh (270, 1), Mohammad Ghader (226, 2), Lukas Reinert (290, 1), Christian Schuler (645, 1), Fabian Schreiner (150), Dennis Ecker (406, 1), Dirk Hinsberger (414, 2), Michele Alaimo (320, 5), Sebastian Schuh (270, 3), Tim Stuppi (140), Ralf Brust (140), Thorsten Wagner (25), Rushdi Rahmani (150), Andreas Schuh (90, 1), Olaf Schmit (15), Rouven Schmit (115, 1), Marc Brück (90, 1), Niklas Nehren (30), Benjamin Quint (90, 1)

Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (30. Juni 2020) die Richtlinie der Landesregierung zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen gemeinnützig anerkannten Vereine verabschiedet. Das Programm trägt den Titel „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“, es sieht schnelle und unbürokratische Unterstützung vor und soll so die Förderlücken der bisherigen Corona-Hilfen von Bund und Land für gemeinnützige Vereine schließen. Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von mehr als 9,7 Millionen Euro bereit. Ab dem kommenden Montag (6. Juli 2020) können die Vereine die Hilfen beantragen.
Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Saarland hat mit etwa 10.000 Vereinen und einer Vereinsdichte von zehn je tausend Einwohner das stärkste Vereinsleben in ganz Deutschland, fast jeder Zweite in unserem Land ist ehrenamtlich engagiert. Schon alleine deshalb kann es uns nicht kalt lassen, dass unser Vereinswesen durch die Coronapandemie vor einer enormen Belastungsprobe steht. Unsere Vereine sind die Seele des Saarlandes. Wenn wir diese Seele erhalten wollen, müssen wir vereint helfen. Wir als Landesregierung tragen unseren Teil dazu bei und lassen unseren Worten jetzt auch Taten folgen. In einem großen finanziellen Kraftakt stellen wir den saarländischen Vereinen schnell und unbürokratisch rund 9,7 Millionen Euro an Hilfen zur Verfügung, um so dramatische und irreparable Schäden zu verhindern. Denn wir wollen all das erhalten, was für unser Land notwendig und was uns lieb und teuer ist.“
Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Zusammenhalt und Engagement in Vereinen ist der Kitt der saarländischen Gesellschaft. Wir alle sind stolze Vereinsmitglieder, die meisten von uns sogar in mehreren Vereinen. Ob Sport, Musik, Umwelt oder Kultur, unser Saarland wäre ohne Vereine nicht das gleiche. Wie auch der Wirtschaft hat Corona dem Vereinsleben massiv geschadet, viele Aktivitäten zum Erliegen gebracht. Die Vereinshilfe Saarland soll eine kleine Adrenalinspritze zur Wiederbelebung unserer Vereinslandschaft sein.“
Hintergrund
Ziel des Förderprogramms ist der Schutz der saarländischen Vereinslandschaft. Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auch für die saarländischen Vereine. Die Landesregierung stellt mit dem heute beschlossenen Rettungsschirm sicher, dass die saarländischen Vereine auch in der Zukunft ihre wichtigen gemeinnützigen und ideellen Funktionen für die Gesellschaft wahrnehmen können.
Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Vereine mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte im Saarland ansässige Stiftungen, die Träger einer kulturellen Einrichtung sind und vor dem 11. März 2020 gegründet wurden. Die Vereinshilfe Saarland wird einmalig ausgezahlt. Es sind zwei unterschiedliche Arten von Vereinshilfen möglich, zwischen denen der jeweilige Verein auswählen kann.
Pauschale Unterstützungszahlung:
Vereine können eine schnelle und unkomplizierte Finanzhilfe beantragen. Die Höhe dieser pauschalen Unterstützungszahlung ist gestaffelt und abhängig von der Mitgliederstärke: Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro, Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen die anderes wie Vereinen keine Mitglieder haben, erhalten einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.
Einzelfallbezogene Liquiditätshilfen für besonders betroffene Vereine:
Liegt bei einem Verein ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass vor, so kann eine über den Pauschalsatz hinausgehende Liquiditätshilfe gewährt werden. Die Höhe dieser Liquiditätshilfe ist abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens und dabei auf den Maximalbetrag von 10.000 Euro beschränkt.
Das Verfahren zur Antragsstellung läuft wie folgt:
Vereine können ab dem 06. Juli 2020 die Hilfen online unter corona.saarland.de/vereinshilfe beantragen. Auf der Internetseite sind weiterhin die zuständigen Ansprechpartner der Ministerien aufgeführt. Sportvereine werden vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Kulturvereine vom Ministerium für Bildung und Kultur, Sozialvereine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Umweltvereine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreut. Für alle übrigen Vereine ist die Staatskanzlei zuständig. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das jeweils zuständige Ministerium.
Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (30. Juni 2020) die Richtlinie der Landesregierung zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen gemeinnützig anerkannten Vereine verabschiedet. Das Programm trägt den Titel „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“, es sieht schnelle und unbürokratische Unterstützung vor und soll so die Förderlücken der bisherigen Corona-Hilfen von Bund und Land für gemeinnützige Vereine schließen. Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von mehr als 9,7 Millionen Euro bereit. Ab dem kommenden Montag (6. Juli 2020) können die Vereine die Hilfen über diese Seite online beantragen.

Vereine entscheiden beim Verbandstag, dass die Meister aufsteigen und der Letzte absteigen muss.
Der erste virtuelle Verbandstag des saarländischen Fußballverbandes wurde am Dienstagabend über die Bühne gebracht. Die Entscheidungen, die die Vereinsvertreter dabei trafen, waren in der Form nicht unbedingt alle zu erwarten. Dass die Saison abgebrochen und die Quotientenregelung den Aufsteiger bestimmt, war noch klar, aber die Regelung, den Tabellenletzten jeder Klasse absteigen zu lassen, sorgte für eine echte Überraschung.
Die wichtigsten Entscheidungen noch einmal zusammengefasst:
– Die Saion 2019/20 wird abgebrochen
– Eine Verbandsoberliga wird zur neuen Saison nicht neu eingeführt
– Die Quotientenregelung (aktueller Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs) kommt zur Anwendung zur Ermittlung von Meister und Absteiger
– Die Meister (nach der Quotientenregelung) steigen auf
– Die Zweitplazierten steigen nicht auf?
– Der Tabellenletzte nach der Quotientenregelung steigt ab.
– Es wird in jeder Klasse nur einen Absteiger geben.
Aufsteiger: SV Holz-Wahlschied.
Absteiger: Falscheid hat vor Runde zurückgezogen und ist erster Absteiger
Klassenstärke: 18. Die beiden Aufsteiger SC Eiweiler und DJK Münchwies sorgen zusammen mit den beiden Absteigern Wemmetsweiler und Kleinottweiler für 18 Teams in der Bezirksliga Neunkirchen.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, liebe Vereinstätige und Ehrenamtliche im Saarland,
die weltweite Corona-Pandemie und ihre dynamische Ausbreitung hat auch das Saarland und seine gesamten vereinsbasierten Sporttätigkeiten stark eingeschränkt oder sogar komplett zum Erliegen gebracht. Dabei ist das gelebte Gemeinschaftsgefühl in den saarländischen Vereinen ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Hinzu kommt, dass viele Sportvereine mit auch mit wegbrechenden Einnahmen zu kämpfen haben.
Wir teilen Ihre Sorgen und nehmen diese ernst!
Der Sport mit seinem gemeinschaftsstiftenden Aspekt und der Vermittlung von zentralen Werten wie Solidarität – Respekt – Teamgeist kann uns Vorbild in dieser besonderen Situation sein. Sportvereine sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Das Saarland hat den höchsten Vereinsorganisationsgrad in ganz Deutschland und das wollen wir auch so über diese Krise hinaus erhalten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Fortbestand unserer einzigartigen Vereinskultur im Saarland weiter aufrechterhalten.
Deswegen hat die Landesregierung in dieser schwierigen Phase ein Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ auferlegt, durch das den Vereinen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll.
Jeder Verein kann einen Antrag stellen. Sie müssen sich zwischen der „Unterstützungszahlung“ oder der „Liquiditätshilfe“ entscheiden. Eine gleichzeitige Beantragung ist nicht möglich. Die unkomplizierteste und schnellste Hilfe ist die „Unterstützungszahlung“. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der sich an der Mitgliederzahl orientiert und eine Förderung bis maximal 3.000 Euro ermöglicht. Die Höhe der
Unterstützungszahlung richtet sich nach der Mitgliederstärke des Vereins zum 11. März 2020. Die Staffelung stellt sich wie folgt dar:
Vereine bis 100 Mitglieder: 1.500 EUR
Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: 2.000 EUR
Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: 2.500 EUR
Vereine ab 701 Mitglieder: 3.000 EUR
Die zweite Art der Vereinshilfe, die „Liquiditätshilfe“, die den Vereinen helfen soll, die durch die Corona-Krise in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten sind und deshalb nicht mehr in der Lage sind, ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Hierbei kann eine Förderung von max. 10.000 Euro – entsprechend dem vorhandenen Liquiditätsengpass – erfolgen. Bei der Antragstellung zur Liquiditätshilfe werden allerdings wesentlich mehr belegbare Angaben von Ihnen benötigt als bei der Unterstützungszahlung.
Zur Unterstützung bei der Antragsstellung werden wir Ihnen in den folgenden Tagen einige Informationen auf den Facebook und Instagram-Kanälen unseres Ministeriums sowie auf unserer Homepage bereitstellen.
mibs_saarland Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes
www.innen.saarland.de
Die Antragstellung ist ab Montag, 6. Juli 2020, unter
corona.saarland.de/vereinshilfe möglich.
Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns gemeinsam diese herausfordernde Aufgabe bewältigen!
Landessportverband für das Saarland

Die Landesregierung will als gemeinnützig anerkannte Vereine in der Coronapandemie mit bis zu 3000 Euro unterstützen. Dafür hat sie am Dienstag das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ verabschiedet. Ab 6. Juli können die Vereine online einen entsprechenden Antrag stellen.
Die Coronapandemie stellt auch viele Vereine vor besondere Herausforderungen. Um sie zu unterstützen, stellt die Landesregierung deshalb nun mehr als 9,7 Millionen Euro bereit.
Antrag ab 6. Juli online
Die Vereine können ab dem 6. Juli 2020 online unter:
corona.saarland.de/vereinshilfe finanzielle Hilfen beantragen. Die Anträge werden von den jeweils zuständigen Ministerien bewilligt. Über sie erfolgt auch die Auszahlung der Förderung.
Das Programm sieht zwei Förderungsmöglichkeiten vor. Zum einen können die Vereine eine einmalige Unterstützungszahlung beantragen. Zwischen 1500 und 3000 Euro erhalten die Vereine abhängig von der Anzahl der Mitglieder.
Vereinen mit bis zu 100 Mitgliedern stehen 1500 Euro zu. Bei bis zu 300 Mitgliedern beträgt die Förderung 2000 Euro, bei bis zu 700 Mitgliedern 2500 Euro. Vereine, die mehr als 700 Mitglieder haben, werden mit bis zu 3000 Euro unterstützt. Stiftungen, die anders als Vereine keine Mitglieder haben, erhalten pauschal 1500 Euro.
Zusätzliche Hilfen möglich
Zum anderen gibt es für besonders betroffene Vereine die Möglichkeit, Liquiditätshilfen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Existenz des Vereins oder der Stiftung bedroht ist und etwa laufende Verpflichtungen nicht mehr bezahlt werden können. Sie können dann Hilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten.
Einen Antrag stellen können alle Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz im Saarland haben. Eine Förderung erhalten außerdem als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig und Träger kultureller Einrichtungen sind. Voraussetzung ist dabei auch, dass die Vereine vor dem 11. März 2020 – also vor Einstufung des Coronavirus als Pandemie – gegründet wurden.

Heute präsentieren wir euch unsere letzten zwei Verlängerungen für die kommende Saison ‼️
Nächste Runde, die hoffentlich bald beginnt, trägt unser Kugelblitz Ailton Dome Salm weiterhin das Dress des SC 07 Heiligenwald.

Des Weiteren konnten wir auch die Verlängerung mit unserem flinken Wiesel Matthias Schuh fix machen.

Wir freuen uns sehr mit euch auch in die kommende Runde zusammen starten zu können. Wir hoffen auf eine erfolgreiche und verletzungsfreie Zeit.
Somit gelang es Tobi Grimm und Dennis Frisch mit dem kompletten Kader der Saison 2019/2020 für die kommende Runde zu verlängern – dies ist ein sehr positives Zeichen der Mannschaft und macht Vorfreude auf die kommenden Aufgaben.
P.S. Nächste Woche stellen wir noch weitere Neuzugänge vor.