Kategorie: Verein

  • Protokoll Clubheim-Online am 16. und 17.04.2020

    Protokoll Clubheim-Online am 16. und 17.04.2020

    Der SFV stimmt sich regelmäßig mit allen Behörden, der Landesregierung, und mehrmals wöchentlich mit dem LSVS, den anderen 20 Landesverbänden, dem Regionalverband, der Regionalliga und dem DFB ab.

    Ziel ist es in Fußballdeutschland ein möglichst einheitliches und abgestimmtes Vorgehen zu erreichen. Hierzu zählen einheitliche Wechselfenster und bestenfalls ein einheitliches Szenario im Spielbetrieb, von der 3. Liga bis hinunter zur Kreisliga.

    Klar ist aber auch, dass es besonders in den höheren Klassen zu unterschiedlichen Interessen gegenüber den Amateurligen kommen wird.

    Der SFV wird bei allen Entscheidungen die behördlichen Verfügungen beachten. Gleichzeitig registriert der SFV die Entscheidungen anderer Sportverbände oder Nationalverbände. Bis auf Weiteres ruht der Spiel- und Trainingsbetrieb im SFV.

    Der LSVS hat ein Onlinetool zur Meldung der prognostizierten finanziellen Schäden der saarländischen Sportvereine (bis 31.12.2020) auf der LSVS-Homepage erstellt. Somit kann die Landesregierung diese erste Bestandsaufnahme nutzen, um weitere Unterstützungsleistungen für Vereine zu prüfen.

    Der SFV hat Online-Angebote für Vereine im Bereich der Qualifizierung geschaffen, die sehr gut ankommen. Der SFV wird diese weiter ausbauen, auch über die Corona-Krise hinaus.

    Den Vereinen stehen auf der Homepage des SFV viele wichtige Hinweise, Informationen und Vorlagen (u.a. zu Vertragsspielerverträgen etc.) zur Verfügung.

    Nachdem der DFB seine Spiel- und Jugendordnung angepasst und Öffnungsklauseln erstellt hat, wird der SFV diese Änderungen bis auf eine Ausnahme auch in seine Ordnungen übernehmen. Im Grundsatz wird es somit möglich,

    – die Spielzeit über den 30.06. hinaus zu verlängern,

    – die 6-Monats-Regelung auszusetzen (um den Zeitraum der spielfreien Zeit aufgrund der Corona-Pandemie),

    – Vereine, die aufgrund der Corona-Pandemie in Insolvenz geraten für die laufende Spielzeit 20192-2020 mit 0 Punkten und für die Spielzeit 2020-2021 nur mit 3 Punkten zu bestrafen, und

    – die Altersklassen im Jugendbereich über den 30.06. hinaus weiter beizubehalten

    2. Szenarien im SFV-Spielbetrieb

    Bei den Szenarien, die intern im SFV diskutiert werden, ist zu unterscheiden zwischen dem Meisterschafts- und dem Pokalspielbetrieb.

    Die meisten bisher entworfenen Szenarien behandeln den Meisterschaftsbetrieb.

    Folgende Szenarien wurden den Vereinen vorgestellt:

    1. Abbruch der Saison

    2. Annullierung der Saison

    3. Fortsetzen der Saison

    Zu 1. Abbruch der Saison

    Ein Abbruch der Saison stellt den SFV vor ernstzunehmenden Haftungsfragen. In der Satzung gibt es keine Rechtsgrundlage für einen Abbruch.

    Rechtssicherheit kann für diese Möglichkeit nur ein außerordentlicher Verbandstag bringen, der frühestens mit einer Einladungsfrist von 4 Wochen einberufen werden kann. Aufgrund des Verbots von Großveranstaltungen und sonstiger Versammlungen in geschlossenen Räumen, müsste dieser Verbandstag online durchgeführt werden. die technischen Voraussetzungen sind im Vorfeld noch zu prüfen. An diesem Verbandstag haben die Vereine zudem zu entscheiden, wie mit der Saison 2019-2020 zu verfahren ist (Auf- und Absteiger oder Annullierung, s.u.).

    Bei einem Abbruch ist zudem unklar, ob die neue Saison rechtzeitig starten kann. In diesem Fall gäbe es 2 Spielzeiten, die nicht über die komplette Zeit gespielt werden können.

    Zu 2. Annullierung

    Eine Annullierung ist ebenfalls von einer Mitgliederversammlung zu entscheiden. Es gäbe keine Meister, Absteiger und Aufsteiger.

    Hier sind zudem die Regelungen in den überregionalen Ligen zu beachten (z.B. Absteiger/Aufsteiger in die/der Oberliga).

    Zu 3. Fortsetzen der Saison

    Die Fortsetzung würde eine sportliche Beendigung der Saison 2019-2020 bedeuten. Die Saison könnte frühestens dann wieder aufgenommen werden, wenn die Behörden die Genehmigung zur Nutzung der Sportanlagen zulassen. Der SFV-Vorstand hat sich für eine Fortsetzung ausgesprochen und wird den Spielbetrieb mit einer 14-tägigen Vorlaufzeit starten, d.h. das Training würde 14 Tage vor dem 1. Pflichtspiel stattfinden können. Aktuell wird diskutiert, den Spielbetrieb nicht vor dem 15.08. bzw. 01.09. wieder zu starten.

    Beim Pokalspielbetrieb ist abzuwarten, ob der DFB seinen DFB-Pokal 2020-2021 austrägt. Sollte dies der Fall sein, so hat der SFV einen Teilnehmer für diesen Pokalwettbewerb abzustellen bzw. zu ermitteln. Im SFV-Sparkassen-Pokal, der die Qualifikation für den DFB-Pokal darstellt, sind noch die Viertelfinalspiele auszutragen. Das geplante Endspiel im Sparkassen-Pokal am 23. Mai wird sicher nach hinten verlegt.

    3. Umfrage

    Der SFV wird am Montag, 20.04. die Vereine in einer Online-Umfrage über ‚Microsoft teams‘ die verschiedenen Szenarien vorstellen und gleichzeitig deren Meinung einholen. Die Vereine werden über das E-Postfach informiert.

    Das Ergebnis der Umfrage wird in die weiteren Überlegungen des SFV einfließen.

    4. Fragenkatalog

    Dem Protokoll liegen die knapp 80 Fragen der Vereine aus den zwei ViKos bei und ergänzen dieses.

    Der SFV-Vorstand dankt allen Vereinen und Gästen an den beiden Videokonferenzen für deren Teilnahme, Disziplin sowie die positive Rückmeldung und deren Vorschläge im Umgang mit der aktuellen Situation.

    Saarbrücken, 19.04.2020

    Adrian Zöhler, Vizepräsident              Andreas Schwinn, Protokollführer

  • Der Verlust beim Verein und die Corona-Pandemie

    Der Verlust beim Verein und die Corona-Pandemie

    Oder: Regelungen zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb entschärft!

    von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, St. Ingbert*

    Ein wegen der Förderung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke steuerbegünstigter Verein oder Verband darf seine Mittel eigentlich nur für die in seiner Satzung festgelegten steuerbegünstigte Zwecke verwenden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 AO). Steuerrechtlich untergliedert sich ein steuerbegünstigter Verein in vier verschiedene Sphären, die steuerrechtlich unterschiedlich behandelt werden.

    Zu dem steuerbegünstigten Bereich gehören der „ideelle Bereich“ und die „Zweckbetriebe“. Die „Vermögensverwaltung“ und die „wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe“ dienen hingegen nicht der Verwirklichung des in der Satzung festgelegten steuerbegünstigten Vereinszwecks, sondern lediglich der Beschaffung von Mitteln. Aufgrund der aktuellen behördlichen Maßnahmen steht das Vereins- oder Verbandsleben überwiegend still. Viele Einnahmen, wie z. B. Kursgebühren, Eintrittsgelder oder Einnahmen aus der Durchführung von Festveranstaltungen, bleiben aus. Die Kosten laufen aber weiter, so dass Verlust droht oder bereits eingetreten ist. Wegen des oben dargestellten Erfordernisses der Ausschließlichkeit ist ein Ausgleich von Verlusten im ideellen Bereich und in Zweckbetrieben wegen deren unmittelbaren Ausrichtung auf die Erfüllung der steuerbegünstigten Satzungszwecke aus vorhandenen Rücklagen oder Mitgliedsbeiträgen und Umlagen grundsätzlich gemeinnützigkeitsunschädlich. Dagegen kann ein Verlustausgleich bei steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben und der Vermögensverwaltung die Steuerbegünstigung gefährden und das obwohl die Vereine und Verbände unverschuldet die erwarteten Einnahmen in diesen Bereichen nicht erzielen konnten und können. Denn ein Ausgleich hier entstandener Verluste durch Mittel aus dem ideellen Bereich oder den Zweckbetrieben wäre keine Verwendung für den in der Satzung festgelegten Zweck. Das Bundesministerium der Finanzen hat deshalb mit Schreiben vom 09.04.2020 (Az. IV C 4 -S 2223/19/10003 :003) diese strengen Regelungen gelockert. Danach ist der Ausgleich von Verlusten, die steuerbegünstigten Vereine und Verbänden nach-weislich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise bis zum 31.12.2020 im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder in der Vermögensverwaltung entstehen, mit Mitteln des ideellen Bereichs, Gewinnen aus Zweckbetrieben, Erträgen aus der Vermögensverwaltung o-der Gewinnen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben für die Steuerbegünstigung der jeweiligen Körperschaft unschädlich.

    Fazit: Ein Verlust im Jahr 2020 aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie führt nicht zur Gefährdung der Steuerbegünstigung. Allerdings hat nach den allgemeinen Grundsätzen der Verein oder Verband den Nachweis zu führen, dass der Verlust auf den Auswirkungen der Pandemie beruht. Deshalb ist die ordnungsgemäße Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben in den vier steuerrechtlichen Sphären sehr wichtig.

    Stand: 17.04.2020 *)

    Rechtsanwalt Patrick R. Nessler ist Inhaber der RKPN.de-

    Rechtsanwaltskanzlei Patrick R. Nessler, St. Ingbert. Er ist tätig auf den Gebieten des Vereins-, Verbands- und Gemeinnützigkeitsrechts, des Datenschutzrechts für Vereine und Verbände, sowie des Kleingartenrechts. Außerdem unterrichtet er als Rechtsdozent an verschiedenen Bildungseinrichtungen, u.a. an der Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement so-wie der Führungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V., und für eine ganze Reihe von Organisationen.

  • Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

    Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor dem Hintergrund, dass die bestehenden behördlichen Maßnahmen zeitlich fortdauern müssen, bietet die ARAG die folgende, weiter gefasste Regelung des Versicherungsschutzes im Rahmen der Unfallversicherung des Sportversicherungsvertrages:

    Ab sofort und bis auf weiteres gilt der Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder während ihrer individuellen sportlichen Aktivitäten (Einzeltraining) sowohl in der vom ihm im Verein betriebenen Sportart als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness. Das im Sportversicherungsvertrag für derartige „Einzelunternehmungen“ geltende Erfordernis einer vom Vereinsvorstand oder sonst autorisierten Person erteilten „Anordnung“ bedarf es bis auf weiteres nicht. Die Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

    Weitere Informationen finden Sie auch auf dem beigefügten Merkblatt der ARAG-Versicherung.

    Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

    Das Coronavirus (SARS-CoV-2 a) stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und macht auch nicht vor dem organisierten Sport halt. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Vereine überlegen sich deshalb Alternativen und müssen hierbei die angeordnete Allgemeinverfügung sowie behördliche Erlasse berücksichtigen. Hiernach ist Sport in der Gruppe aktuell grundsätzlich nicht möglich. Die ARAG Sportversicherung begleitet die Vereine in dieser herausfordernden Zeit.

    Der zwischen dem Landessportverband für das Saarland und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag versichert Ihren Verein bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie die Mitglieder bei der Teilnahme. Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem eine Vereins-Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder vor Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, z.B. bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

    Soziales Engagement der Vereine:

    Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

    Organisation des Vereinsbetriebes:

    Organisatorische Zusammenkünfte über digitalen Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen z.B. Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung.

    Sport für Vereinsmitglieder:

    Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videotelefonie statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

    Erweiterung Sport-Unfallversicherung: Vorübergehend besteht der Versicherungsschutz aus der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebene Sportart, als auch zum Betreiben und Aufrechterhalten der dazu erforderlichen Fitness, z.B. auf dem Hometrainer. Einer individuellen Anordnung dieser „Einzelunternehmungen“ durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb der Vereine wieder zulassen.

    Tätigkeiten auf der Vereinsanlage:

    Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehört z.B. die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

    Abgeschlossene Reiseversicherungen

    Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die nicht stattfindet? Bitte geben Sie uns hierzu Nachricht. Wir heben dann diesen nicht mehr benötigten Vertrag auf und erstatten Ihnen unkompliziert die Versicherungsprämie.

    Erreichbarkeit und weitere Informationen zum Sportversicherungsvertrag

    Ihre persönlichen Ansprechpartner der ARAG Sportversicherung arbeiten für Sie vom Homeoffice aus und sind unverändert erreichbar. Bitte lassen Sie uns Ihre Anfrage bevorzugt per E-Mail oder telefonisch zukommen. Bitte nennen Sie uns Ihre Kontaktdaten (E-Mailadresse und/oder Telefonnummer) über die wir Sie am besten erreichen können.

    Ihr zuständiges Versicherungsbüro beim Landessportverband für das Saarland finden Sie mit allen Kontaktdaten auf www.ARAG-Sport.de. Dort finden Sie auch weitere Details zum Sportversicherungsvertrag über das hinterlegte Merkblatt und Erklärvideo.

    Mit freundlichen Grüßen

    i.A. Iris Lonsdorfer

  • Coronavirus:

    Coronavirus:

    Handlungsempfehlungen für Vereine und ehrenamtliche Verbände

    Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.03.2020 Ausgangsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersa­gungen anlässlich der Corona-Pandemie erlassen. Die Behördlichen Re­gelungen und Anordnungen gelten für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – sowie in genau dem gleichen Maße auch für Ehrenamtliche und Tätige im Bereich des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements.

    Gerade die Vereinsarbeit ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. In der aktuellen Situation muss das Freizeitverhalten jedes Einzelnen über­dacht werden, sodass soziale Kontakte möglichst vermieden werden.

    Betroffene Vereine und Verbände sowie Einrichtungen

    Betroffen sind sämtliche im Saarland tätigen Vereine, wie beispielsweise Sportvereine, Vereine aus dem kulturellen Bereich, sozial und karitativ tätige Vereine, Selbsthilfegruppen, Natur- und Umweltvereine, aber auch Gewerkschaften und politische Vereinigungen. Für diese Vereine, die nicht der notwendigen Verrichtung des täglichen Lebens, sondern der Freizeitge­staltung dienen, ist der Betrieb untersagt.

    Dies betrifft vor allem Theater, Museen und ähnliche Einrichtungen, aber auch die gemeinschaftliche Nutzung von Sport- und Spielplätzen, Sport­hallen, Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Vereins- und Trainingsräum­lichkeiten. Ebenso ist der Betrieb von Tagungs- und Veranstaltungsräumen oder gemeinschaftlichen Personentransporten untersagt. Tauschbörsen und Märkte sowie Vereinssitzungen und Proben können daher nicht abge­halten werden.

    Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

    Mögliche Maßnahmen bei Erkrankung von Mitgliedern

    Verwenden Sie E-Mails, Kettenbriefe und Telefonketten, sprechen Sie am Telefon mit Ihren Mitgliedern oder eröffnen Sie Gruppenchats. Sprechen Sie gezielt Mitglieder an, die Symptome zeigen oder der Risikogruppe an­gehören.

    In jedem Fall: Informieren Sie Ihre Mitglieder und sprechen Sie miteinander!

    Telefon-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

    Für alle Fragen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 hat das saarländische Ge­sundheitsministerium eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände eingerichtet.

    Unsere Informationshotline erreichen Sie unter:

    (0681) 501-44 22 (Mo.-Fr. 7:00 bis 21:00 Uhr, Sa.-So. 9:00 bis 15:00 Uhr – die Zeiten können sich je nach Lage ändern)

    Per E-Mail erreichen Sie uns unter: corona@saarland.de

    Unterstützende Information finden Sie unter:

    www.corona.saarland.de

    www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

    www.rki.de/DE/content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.hml

    Empfehlungen für das Ehrenamt in Vereinen während der Corona-Pandemie

    Regelmäßige Veranstaltungen sind auszusetzen.

    Mitgliederversammlungen sind auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.

    Vorstandssitzungen können durch Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden. Beschlüsse können (je nach Vereinssatzung) durch Umlaufverfahren oder Abstimmungsplattformen verfasst werden.

    Der Verein ist der Ort des gemeinschaftlichen Austauschs und der ge­lebten Solidarität. Überlegen Sie, wie Sie insbesondere schutzbedürftige Personen unterstützen können. Achten Sie daher auf die Versorgung älterer oder hilfsbedürftiger Mitglieder.

    Beim Kontakt mit anderen Menschen sind zwingend die allgemeinen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand einzuhalten. Vermeiden Sie in jedem Fall Berührungen und achten Sie auf die Husten- und Nies­etikette.

    Zur Beratung von Mitgliedern oder Hilfesuchenden kann das Angebot von Telefonsprechstunden angeboten und ausgebaut werden. Weisen Sie Interessierte und Mitglieder auf Ihrer Webseite darauf hin.

    Verteilen und versenden Sie Bücher, Anleitungen zu Übungen, Magazine oder Vorlagen zum Ausfüllen untereinander.

    Nutzen Sie die zahlreichen kostenfreien Online-Angebote!

    Sprechen Sie per Videoanruf miteinander.

    Live-Videos über diverse Online-Plattformen können für die Vereinsmit­glieder eingerichtet werden, beispielsweise zum interaktiven Vorführen von Sportübungen oder auch von Lehrgängen.

    Über die zahlreichen Plattformen im Internet können auch bereits bestehende Möglichkeiten genutzt werden.

    Erstellen Sie eigene Podcasts mit Anleitungen, Übungen oder Hörbüchern.

    Vernetzen Sie Ihre Mitglieder, indem Sie Gruppenchats gründen und E-Mail-Verteiler anlegen.

    Nutzen Sie Ihre Internetplattform um themenspezifische Informationen (Sportübungen, Materialien, usw.) an Ihre Mitglieder weiter zu geben.

    Sprechen Sie ab, wie Ihre Mitglieder Menschen aus Risikogruppen un­terstützen können, indem Sie beispielsweise die Einkäufe und notwen­digen Besorgungen erledigen oder die Haustiere ausführen.

    Greifen Sie zum Telefon: Bilden Sie Telefonketten, um sich nach dem Wohlergehen Ihrer Mitglieder zu erkundigen.

    Nutzen Sie den Zeitraum, um die Verwaltung und Buchhaltung Ihres Vereins zu erneuern, die Webseite zur überarbeiten.

    Darüber hinaus können Sie weiterhin unter Einhaltung der Rechtsver­ordnung vom 30.03.2020 zur Ausgangsbeschränkung Ihren sportlichen Aktivitäten unter Beachtung der genannten Hygienemaßnahmen und -empfehlungen nachgehen (z. B. Workout, Jogging, Fahrrad, Outdoor-Sport usw.)

  • Frohe Ostern

    Frohe Ostern

    Der SC 07 Heiligenwald wünscht allen seinen Mitgliedern, Freunden und Gönnern ein frohes Osterfest.

    Wir wünschen euch und euren Familien trotz der schwierigen Situation und den eingeschränkten Lebensbedingungen das Beste für die Zukunft. Nehmt Rücksicht, seid vorsichtig und bleibt gesund!

  • Informationen zum Meldesystem für Vereine und Verbände

    Informationen zum Meldesystem für Vereine und Verbände

    Am Freitag, 27. März 2020 wurde das digitale Meldesystem auf der Homepage des Landessportverbandes für das Saarland (www.lsvs.de) für Vereine und Verbände freigeschaltet. In Zusammenarbeit mit den Ministerien für Inneres, Bauen und Sport sowie für Umwelt und Verbraucherschutz soll mit Hilfe der ausgefüllten Fragebogen ausgelotet werden, wie ein möglicher Hilfsfonds für den organisierten Sport im Lande gestaltet werden müsste. Nach mehr als einer Woche kann die Hauptgeschäftsführung feststellen, dass das Meldesystem bei den Vereinen auf großen Zuspruch stößt. Die ersten Fragebögen wurden bereist ausgefüllt an den LSVS zurück gesandt bzw. wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden Rückfragen kontaktiert. Alle Vereine und Verbände werden darauf aufmerksam gemacht, dass eine Teilnahme für einen Verein/Verband grundsätzlich nur einmal möglich ist. Mehrspartenvereine müssen eine gebündelte Meldung für die verschiedenen Sportarten durchführen und können nicht für jede Abteilung eine gesonderte Meldung tätigen. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Meldung nur durch ein vertretungsberechtigtes Gesamtvorstandsmitglied möglich ist und die Angabe der Vereins-/Verbandsnummer (Nummer aus dem LSVSnet für die Bestandserhebung) verpflichtend ist. Die Frage zu den geplanten Hilfeleistungen wurde minimal angepasst. Hier wurde explizit die Kostenreduzierung hinzugefügt, um die genauen Maßnahmen der Vereine in Erfahrung zu bringen, die zur Kostenreduzierung ausgeschöpft wurden. Ebenfalls werden die Vereine gebeten zu prüfen, welche Möglichkeiten der Kostenreduzierung selbst umsetzbar sind (Kurzarbeitergeld, Anpassung der Personalkosten im Bereich der Trainer/Spieler) und diese dann umzusetzen. Die Geschäftsführung des LSVS bittet darum, bei Unklarheiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Versendung des Fragebogens zu kontaktieren. Rückfragen können montags bis freitags von 09.00 bis 14.00 Uhr (0681/3879-333 und 0681/3879-164) sowie samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr (0681/3879-333) telefonisch oder aber auch per Mail an corona-vereinshilfe@lsvs.de gestellt werden. Jeder Meldung, die über das Online-Formular eingeht, wird zeitnah eine Eingangsbestätigung zugesandt. Auf der Homepage des LSVS wurden mittlerweile auch FAQs zum Meldebogen veröffentlicht, die Antworten zu den häufigsten-gestellten Fragen liefern. Der LSVS steht weiterhin mit dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in ständigem Kontakt, um den angekündigten Hilfsfonds auch auf den organisierten Sport anzuwenden. Vorsorglich weist der LSVS darauf hin, dass durch die Meldung des möglichen finanziellen Schadens über diese Umfrage kein Anspruch auf Auszahlung besteht! Meldungen können noch bis zum 03. Mai 2020 getätigt werden.
  • Informationen für die Vereinsjugendleiter

    Informationen für die Vereinsjugendleiter

    Werte Mitarbeiter im Jugendfußball,

    die Corona-Pandemie greift in einem derartigen Ausmaß auf allen Ebenen in unser Leben ein, wie wir es bisher noch nie erlebt haben. Davon betroffen ist natürlich auch unser geliebter Fußball. Da niemand eine derartige Entwicklung auch nur vorausahnen konnte, gibt es keine Vorgaben in Ordnungen und Bestimmungen, wie in einem solche Fall zu verfahren ist. Dies führt natürlich auf allen Ebenen zu Verunsicherung und es stellt sich die Frage, wie es zunächst weitergehen und was nach der Überwindung der Pandemie geschehen soll.

    Klar ist zunächst einmal, dass wir uns auch im Fußball an die Anordnungen und Empfehlungen der Behörden und Verwaltungen halten. Schließlich geht es um unser kostbarstes Gut, unsere Gesundheit.  Dies bedeutet, dass vorerst bis zum 20.04.2020 der Fußballbetrieb auf allen Ebenen ruht. Da vom Kultusministerium die Schließung der Kitas und Schulen vorläufig bis zum letzten Aprilwochenende (25./26.04.) einschließlich verfügt wurde, gilt dieser Termin auch für den gesamten Spielbetrieb der Jugend auf Landesebene.  Sollte die Schließung der Kitas und Schulen auch noch über diesen Termin hinaus verfügt werden, wollen wir auch den Spielbetreib in der Jugend auf Landesverbandsebene weiterhin ruhen lassen.

    Sollte sich die Lage in Sachen Corona-Infektionen soweit gebessert haben, dass der Schul- und Kitabetrieb am 27.04. wieder starten kann und die Möglichkeit besteht, wieder Fußball zu spielen, werden wir frühestens am zweiten Wochenende im Mai  (09./10.05.2020) den Spielbetrieb aufnehmen, da nach Anweisung der Spielbehörden den Vereinen eine mindestens zweiwöchige Vorlausfrist gewährt werden soll.

    Im Moment sind die Spielleiter aller Ligen und Staffeln dabei, Lösungen zu entwickeln, wie der Spielbetreib in diesem Fall fortgesetzt werden könnte.  Die Voraussetzungen in den Ordnungen und Durchführungsbestimmungen werden zur Zeit geschaffen, dass die Saison 19/20 auch über den 30.06.2020 hinaus gespielt werden kann. Das bedeutet, dass die im Moment bestehende Altersklasseneinteilung der Mannschaften auch über den 30.06. hinaus Bestand hat und dass die aktuellen Mannschaften die Saison 2019/2020 zu Ende spielen können. 

    Sicher ist auf jeden Fall, dass der für den 09./10.Mai 2020 geplante Kreisentscheid im E-Jugend-Cup sowie die fürs folgende Wochenende vorgesehenen Tage des Talents nicht zu diesen Terminen stattfinden können, da der normale Spielbetrieb Vorrang hat. Ob die beiden Veranstaltungen überhaupt noch in diesem Spieljahr stattfinden können und wenn ja, an welchem Termin, kann erst später entschieden werden. Ebenso sind die Termine im Rahmen des IKK-Jugend-Saarlandpokals überholt. Auch hier können noch keine Ersatztermine benannt werden.

    Bereits abgesagt sind alle überregionalen Termine in dieser Saison wie das Vier-Länder-Turnier der U14, die Regionalturniere der U15 und U16 sowie die Sichtungsturniere in Bad Blankenburg (U14) und in Duisburg (U15).

    Ob überhaupt und wenn ja, wie das Spieljahr 2019/2020 zu Ende gespielt werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorhergesagt werden. Es sind noch keine Entscheidungen getroffen für die Situation, dass die Saison nicht zu Ende gespielt werden kann, sondern abgebrochen werden muss. Es betrifft z.B. die Fragen der Meisterschaft sowie des Auf- und Abstiegs. Auch hier sind entsprechende Gremien auf DFB-, Regionalverbands- und Landesverbandsebene damit befasst, geeignete Ideen und Vorschläge zu entwickeln. Ziel ist es, eine einvernehmliche Regelung für alle Spielebenen zu finden.

     Wir bitten daher um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren verbindlichen Aussagen zum Spielbetrieb gemacht werden können. Sobald es die Umstände zulassen, nehmen wir den Kontakt mit den Vereinen und Jugendvertretern auf und versuchen, möglichst einvernehmlich mit allen den Spielbetrieb zu organisieren, zu gestalten und im Rahmen des Möglichen erfolgreich zu Ende zu bringen.

    Sollten Sie weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen wünschen oder Anregungen und Vorschläge zum weiteren Verlauf der Spielrunde,  zur Terminierung  der Spiele oder zur Entscheidungsfindung im Falle eines Saisonabbruchs haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Kreisjugendleiter und Kreisspielleiter oder direkt an den Verbandsjugendleiter.

    Ich wünsche allen für die kommende Zeit viel Mut und Zuversicht sowie Gesundheit und Nervenstärke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Rainer Bommer, Verbandsjugendleiter

  • Änderung Spiel- und Jugendordnung

    Änderung Spiel- und Jugendordnung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    nachdem der DFB seine Spiel- und Jugendordnung angepasst und damit Öffnungsklauseln für die Verbände und Vereine ermöglicht hat, hier nun unsere Pressemeldung mit den wichtigsten Änderungen.

    Der SFV wird seine Satzung und Ordnungen nun mit der gebotenen Sorgfalt redaktionell anpassen und Sie wieder informieren.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

    Andreas Schwinn, Geschäftsführer

    Der DFB hat am 3. April in Reaktion auf die Corona-Krise umfassende Anpassungen in der DFB-Spiel- und Jugendordnung beschlossen. Diese Änderungen sind bis zum 30.06.2021 gültig.

    Der SFV-Vorstand hat die Änderungen der DFB-Spiel- und Jugendordnung akzeptiert und wird in den nächsten Tagen seine eigene Satzung und die Ordnungen redaktionell ergänzen und alle Änderungen seinen Vereinen übersenden.  

    Die Änderungen im Überblick:

    Saisonende über den 30.06.2020 hinaus möglich. Sofern Spielansetzungen über den 30.06.2020 hinaus notwendig werden, um das Spieljahr abschließen zu können, kann der SFV abweichende Regelungen für das Ende des Spieljahres und den Beginn des folgenden Spieljahres 2020/2021 für Spiele im Saarland beschließen. Regelungen für überregionale Spielklassen und Spiele auf Bundesebene (z.B. Junioren-Bundesliga) werden nach Abstimmung mit dem zuständigen Regionalverband und dem DFB getroffen. Damit verbunden sind Änderungen zu den Wechselperioden, d.h. Abmeldung bis zum 30.Juni und Wechsel bis zum 31.Juli sind aufgehoben.

    Sollte der DFB-Vorstand einheitliche Festlegung beschließen, so gelten diese für alle Landesverbände.

    Für den Jugendbereich gilt, dass die Junioren und Juniorinnen auch über den 30.06.2020 hinaus in ihrer Altersklasse der Spielzeit 2019/2020 spielberechtigt bleiben, wenn Meisterschaftsspiele ihrer Mannschaft über den 30.06.2020 hinaus stattfinden.

    Insolvenz: Vereinen, die bis zum Ende der Saison 2019/2020 aufgrund der Corona-Krise Insolvenz rechtskräftig anmelden, werden nicht mit einem Punktabzug bestraft. Die Vereine werden nur mit Punktabzug von 3 Gewinnpunkten für die neue Saison bestraft, sollte die Rechtskraft des Beschlusses des Insolvenzgerichts nach dem tatsächlichen Ende der Saison 2019/2020 bis einschließlich zum 30.06.2021 erfolgen.

    Vertragsspieler: Hat ein Vertragsspieler einen bereits wirksam angezeigten Vertrag mit einem neuen Verein, so erlischt seine bis dahin geltende Spielerlaubnis beim bisherigen Verein bis zum Ablauf des Tages des letzten Pflichtspiels in der Spielzeit 2019/2020 nicht. Eine solche Überschneidung stellt auch kein unsportliches Verhalten dar.

    Für das Spieljahr 2019/2020 gilt: eine rechtswirksame vorzeitige Vertragsbeendigung und ein damit einhergehender Statuswechsel als Amateur lässt die Spielerlaubnis für den bisherigen Verein unberührt. Will der Spieler nach Auflösen seines Vertrages und Statuswechsel zum Amateur sein Spielrecht ohne vertragliche Bindung, d.h. als Amateur, beim bisherigen Verein weiter ausüben, so entfällt die Entschädigungspflicht. Diese Bestimmung ist gültig für alle ab dem 01.04.2020 beantragte Spielrechte als Amateur. Gleiches gilt, sollte der Spieler sein Spielrecht ohne vertragliche Bindung, d.h. nach rechtswirksamer Vertragsbeendigung beim bisherigen Verein und Statuswechsel zum Amateur bei einem anderen Verein ausüben.

    Mit der möglichen Verlängerung der Saison wird auch die Spielerlaubnis für Spieler aus Nicht-EU-Länder verlängert, unabhängig des Aufenthaltstitels

    6-Monats-Regelung: Bei der Berechnung des Zeitraums, in der ein Spieler unverschuldet nicht gespielt hat, wird die Corona-Krise nicht angerechnet, d.h. ab dem 13.03.2020 verlängert sich die 6-Monats-Regelung bis zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs.

    Fragen zu Meisterschaft bzw. Auf- und Abstieg können an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Der SFV stimmt sich hierbei eng mit den Regionalverband und dem DFB ab und wird weiterhin die behördlichen Verfügungen befolgen.

  • So bleibst (wirst) du auch während Corona topfit!

    So bleibst (wirst) du auch während Corona topfit!

    Die Coronakrise beherrscht weiterhin das Geschehen im Land. Deshalb sind jetzt Trainingspläne für das Eigentraining gefragt. In diesem Beitrag beschäftigen wir uns dabei mit den Möglichkeiten, die es in Bezug auf die Verbesserung der Athletik gibt. Dazu haben wir altersspezifische Übungsformen zusammengestellt, mit denen auch unter widrigen Voraussetzungen eine Weiterentwicklung möglich ist.

    In schwierigen Zeiten wie diesen, bedarf es vor allem der Eigenverantwortung. Das gilt für das alltägliche Leben genauso wie für den sportlichen Bereich. Wo es vor einigen Wochen noch die netten Gespräche und das Miteinander waren, die den Fußball zur schönsten Nebensache der Welt machten und über Erschöpfung und Schmerz während des Trainings oder Spiels hinwegtäuschten, ist nun jeder für sich selbst verantwortlich. Kein Mitspieler, der nochmals anpeitscht, und auch kein Trainer, der sich an der Seitenlinie schon Gedanken über die Startaufstellung im kommenden Spiel macht, spornt nun zu Höchstleistungen an.

    Und doch wird es irgendwann weitergehen. Wann genau das ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt niemand sagen. Wer jedoch bis dahin seinen Fitnesszustand in Eigenverantwortung erhalten oder sogar verbessert hat, ist dann aber klar im Vorteil!

    Die Ausdauer erhalten und verbessern

    In der fußballfreien Zeit bietet es sich an, die Grundlagenausdauer zu verbessern. Dabei wird mit einer Intensität von 60 bis höchstens 75 Prozent der maximalen Herzfrequenz trainiert. Dieser Trainingsbereich ist nicht nur für Anfänger, sondern auch für gestandene Läufer der wichtigste Trainingsbereich und sollte den größten Anteil des Wochenpensums beinhalten. Doch auch die fußballspezifische Ausdauer darf nicht vernachlässigt werden. Schließlich sind Fußballer keine Dauerläufer!

    Hierfür bietet sich ein Intervalltraining an, um auch Tempoläufe und Sprints sowie Wendeaktionen und Richtungswechsel im Eigentraining aufzugreifen. Zu beachten ist jedoch, dass diese Art des Ausdauertrainings sehr intensiv ist. Um Verletzungen vorzubeugen, sollte sich daher jeder zunächst immer gründlich aufwärmen!

    Athletiktraining braucht keine Materialien

    Für ein gutes Fitnesstraining benötigt man zumeist auch keine professionellen Trainingsgeräte, die teilweise auch in den Trainingsbeispielen zu finden sind. Koordinationsleitern oder Hürden können beispielsweise durch mehrere haushaltsübliche Gegenstände ersetzt werden. Außerdem ist frische Luft derweil nicht nur für das Training gut, sondern auch zur Stärkung der körpereigenen Immunabwehr. Wenn sich so auch noch die Ausdauer verbessern lässt, so ist dies umso besser. Die in den Trainingsformen teilweise dargestellten höheren Spielerzahlen sind derzeit natürlich auf das erlaubte Maß zu beschränken.

    Nachstehend haben wir – aufgeteilt in verschiedene Altersbereiche – einige Anregungen zur Verbesserung der Athletik im Eigentraining zusammengestellt. Die aufgeführten Altersbereiche bieten dabei eine gute Orientierung, müssen jedoch nicht strikt eingehalten werden. Also, schnürt die Laufschuhe und bleibt fit!

  • Der Spielbetrieb ruht bis auf weiteres

    Der Spielbetrieb ruht bis auf weiteres

    Pressemitteilung des Saarländischen Fußballverbandes vom 3. April 2020

    Spiel- und Trainingsbetrieb ruht bis auf weiteres. Einvernehmen zwischen DFB, Regional- und Landesverbänden. SFV steht Vereinen in der Corona-Krise bei.

    Der Spielbetrieb im deutschen Amateurfußball bleibt bis auf weiteres ausgesetzt. Das gilt auch für den Trainingsbetrieb der Vereine.

    Darauf haben sich heute in einer Videokonferenz Vertreter des DFB mit den Präsidenten (für den SFV Vizepräsident Bernhard Bauer) und Geschäftsführern der Regional – und Landesverbände verständigt. Der Spielbetrieb kann nur mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen wieder aufgenommen werden.

    Das Corona-Virus hat auch den saarländischen Fußball fest im Griff. Um das Virus einzudämmen, bleibt der Spielbetrieb bis auf weiteres eingestellt, auch das Vereinsleben ruht in nahezu allen Bereichen. Das Thema „Corona“ beschäftigt die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter des SFV täglich. Der Verband möchte seinen Vereinen und Mitgliedern möglichst viele Informationen zum Thema bereitstellen und bei Fragen unkompliziert weiterhelfen. „Wir stehen unseren Vereinen in dieser schwierigen und noch nie dagewesenen Krise zur Seite. Alle wichtigen Fragen zum Thema haben wir auf unserer Internetseite (www.saar-fv.de/corona/) zusammengetragen. Sollte ein Verein persönliche Beratung am Telefon wünschen, so können Sie sich gerne an uns wenden. Jetzt gilt es zusammen zu halten und gemeinsam die Krise zu meistern“, so Adrian Zöhler, Vizepräsident des Saarländischen Fußballverbandes. 

    Auf der Internetseite www.saar-fv.de/corona findet man Fragen und Antworten zum Themengebiet „Corona und Fußball“. Die Webseite wird ständig aktualisiert. 

    Adrian Zöhler dazu: „Wir wollen Dienstleister für unsere Vereine sein und für Transparenz sorgen. Wie es mit dem Spielbetrieb weitergeht, ist derzeit leider noch nicht absehbar. Wir stehen aber in ständigem Austausch mit dem DFB und fragen auch unsere Vereine nach ihrer Meinung zu möglichen Szenarien. Wichtig ist jedoch, dass wir zusammen stehen und Solidarität zeigen, insbesondere, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen und Risikogruppen nicht zu gefährden. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir Fußballer mit der Absage von Spielen und Veranstaltungen dazu beitragen. Sicher ist auch, dass der Ball irgendwann wieder rollen wird.“

    Saarländischer Fußballverband bietet Online-Schulungen für angehende Trainer und Schiedsrichter an  

    In Zeiten von „Corona“ bietet der Saarländische Fußballverband (SFV) Mitgliedern die Möglichkeit, sich online weiterzubilden. Vizepräsident Adrian Zöhler dazu: „Wir mussten wegen des Corona-Virus unsere Präsenzangebote absagen. Für uns eine selbstverständliche und alternativlose Entscheidung, um zu helfen, die Verbreitung des Virus zu stoppen. Wir wollen unseren Mitgliedern aber die Möglichkeit geben, die Pause zu nutzen, um sich weiterzubilden. Dazu haben wir einige Onlineschulungen ins Leben gerufen. Die erste Schulung, der DFB-Junior Coach, war schnell ausgebucht. Das zeigt uns, dass Nachfrage besteht, die wir weiter bedienen wollen.“  

    Der nächste Lehrgang, der online absolviert werden kann, ist der Teamleiter Kinder, ein Modul der C-Lizenz. Der Lehrgang Teamleiter Kinder richtet sich an alle Trainer, die eine Kindermannschaft (Bambini, F- oder E-Jugend) trainieren. Für den Kurs kann man sich noch bis zum 02. April anmelden. Er findet dann vom 03. bis 19. April 2020 statt. Jugendliche bis 18 Jahren zahlen als Kursgebühr 50 Euro, Erwachsene 120 Euro. 

    Der SFV hat ebenfalls ein Online-Angebot zur Gewinnung neuer Schiedsrichter erstellt. Weitere Online-Schulungen (z.B. im Bereich Social-Media) folgen zeitnah.

    Alle Qualifizierungsangebote sind unter www.saar-fv.de/qualifizierung/traineraus-und-fortbildung/ zu finden.