


Werte Sportkameraden,
aufgrund der Corona Pandemie muss die Mannschaftsmeldung für die Saison 2020/2021, nicht wie sonst üblich, bis zum 01.06.2020 erfolgen.
Das Meldefenster ist derzeit aus diesem Grund auch noch nicht geöffnet.
Sobald Klarheit über den weiteren Saisonverlauf besteht und damit auch zur Mannschaftsmeldung werden wir Sie umgehend über das weitere Vorgehen informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Sylvia Wendels, EDV, Saarländischer Fußball-Verband e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken

Antrag des 1. FC Phönix 09 Kleinblittersdorf e.V. für den außerordentlichen Verbandstag zur Bewertung der Saison 2019/2020 aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Beschränkungen
Antrag:
Der außerordentliche Verbandstag am 09.06.2020 möge beschließen:
1. Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
2. Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
3.WeitereAufsteiger werden wie folgt ermittelt: Mit Hilfe der Quotientenrechnung ermittelt man in jeder Liga den Verein mit dem zweitbesten Quotienten. Auf dieser Grundlage werden virtuell die Relegationsrunden durchgeführt. Es steigen diejenigen Vereine auf, welche sich auf Grundlage der Quotientenrechnung in den Relegationsrunden durchsetzen.
4. Es werden keine Absteiger ermittelt. Vereine, welche ihre Mannschaft während der Saison zurückgezogen haben sind künftig in der untersten Spielklasse (KreisligaA) zu führen.
5. Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben unverändert gültig.
6. Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Zu 1.:
Der Antragspunkt deckt sich mit dem Antrag des SFV. Aufgrund der anhaltenden Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist für den Amateurbereich nicht absehbar, wann der Trainings- bzw. Spielbetrieb wieder aufgenommen werden kann. Die rechtlichen Beschränkungen der Landesregierung werden zwar nach und nach gelockert, allerdings betrifft dies bislang und absehbar nicht den Spielbetrieb auf Wettkampfniveau im Amateursportbereich. Selbst wenn es dazu in absehbarer Zeit kommen sollte, kann mittelfristig nicht gewährleistet werden, dass in sämtlichen Vereinen gleiche und damit faire Bedingungen zur Fortsetzung der Saison vorherrschen. Zudem besteht stets die Gefahr, dass aufgrund eines nochmaligen Anstiegs der Infektionszahlen („zweite Welle“) eine Verschärfung der rechtlichen Beschränkungen vorgenommen wird, was zu einer erneuten Unterbrechung des Spielbetriebs führen würde. Vor diesem Hintergrund erscheint es sachgerecht, die aktuelle Saison im Sinne der folgenden Antragspunkte zu beenden und in einen geregelten Spielbetrieb der Saison 2020/2021 einzusteigen, sobald hierfür die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sein werden.
Zu 2.:
Der Antragspunkt deckt sich mit dem Antrag des SFV. Der 1. FC Phönix 09 Kleinblittersdorf e.V. ist ebenfalls der Auffassung, dass einer Bewertung alle bisher ausgetragenen Spiele einer Saison zugrunde zu legen sind.
Zu 3.:
Gemäß Ziffer 1.6 Abs. 1 der „Durchführungsbestimmungen Spielbetrieb der Herren und Frauen” des SFV schließen sich im Anschluss an die letzten Ligaspiele die Relegations- und Entscheidungsspiele an. Am Ende einer regulären Spielzeit, würde der 2. Tabellenplatz zur Teilnahme an einer Relegation um den Aufstieg berechtigen. Da es aufgrund der Corona-Pandemie auf unbestimmte Zeit nicht möglich sein wird, Spiele auszutragen (siehe 1.), sollte unter Heranziehung des jeweiligen Relegationsmodus einer Spielklasse (siehe Anlage zu Diesem Antrag) eine virtuelle Relegation durchgeführt werden. Unter Anwendung der o.g. Quotientenregelung steigt der Zweitplatzierte mit dem besseren Quotienten als „Sieger” des virtuellen Relegationsduells auf. Die hier beantragte Regelung trägt zum einen dem Umstand Rechnung, dass nach den Bestimmungen des SFV eine Relegation vorgesehen ist, zum anderen kommt sie dem Fairnessgedanken näher. Nachdem der Meister und damit 1. Aufsteiger jeder Liga mittels der Quotientenrechnung ermittelt werden kann, sollte dies auch zur Ermittlung der übrigen Aufsteiger herangezogen werden, da diese Vorgehensweise der regulären Beendigung der Saison am nächsten kommt. Man stellt somit die Quotienten für die jeweilige Spielklasse von Kreisliga bis Verbandsliga (Saarlandliga, falls dieser Antrag auch überregionale Geltung erhält) gegenüber und der Verein mit dem höchsten Quotienten steigt
ebenfalls in die nächsthöhere Spielklasse auf. Der Quotientenvergleich in den Kreis- und Bezirksligen soll genauso erfolgen wie auch die Spiele in der Relegation stattgefunden hätten.
In der Landesliga würde der nach der Quotientenrechnung Tabellenzweite der LL Süd dem 2. der LL West und der 2. der LL Ost dem 2. der LL Nord in Relegationsspielen gegenübergestellt.
Der Verein mit dem jeweils besseren Quotienten steigt zusätzlich zum Meister in die jeweilige Verbandsliga auf.
In der Verbandsliga werden die Quotienten des 2. der VL Süd/West und der des 2. der VL Nord/Ost gegenübergestellt. Der Verein mit dem besseren Quotienten steigt in die Saarlandliga auf.
Zu 4.:
Die Differenz im Vergleich zu der Ermittlung von Aufsteigern nach dem Modell des SFV wird durch eine erhöhte Zahl an Absteigern in der Folgesaison 2020/2021 ausgeglichen.
Zu 5.:
Der Antragspunkt entspricht dem Antrag des SFV und ist nach vorgehenden Antragspunkten konsequent.
Zu 6.:
Der Antragspunkt entspricht dem Antrag des SFV.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat mit der Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.03.2020 Ausgangsbeschränkungen, Veranstaltungsverbote und Betriebsuntersagungen anlässlich der Corona-Pandemie erlassen. Die Behördlichen Regelungen und Anordnungen gelten für alle Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen – sowie in genau dem gleichen Maße auch für Ehrenamtliche und Tätige im Bereich des freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements.
Gerade die Vereinsarbeit ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. In der aktuellen Situation muss das Freizeitverhalten jedes Einzelnen überdacht werden, sodass soziale Kontakte möglichst vermieden werden.
Betroffene Vereine und Verbände sowie Einrichtungen
Betroffen sind sämtliche im Saarland tätigen Vereine, wie beispielsweise Sportvereine, Vereine aus dem kulturellen Bereich, sozial und karitativ tätige Vereine, Selbsthilfegruppen, Natur- und Umweltvereine, aber auch Gewerkschaften und politische Vereinigungen. Für diese Vereine, die nicht der notwendigen Verrichtung des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen, ist der Betrieb untersagt.
Dies betrifft vor allem Theater, Museen und ähnliche Einrichtungen, aber auch die gemeinschaftliche Nutzung von Sport- und Spielplätzen, Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen sowie Vereins- und Trainingsräumlichkeiten. Ebenso ist der Betrieb von Tagungs- und Veranstaltungsräumen oder gemeinschaftlichen Personentransporten untersagt. Tauschbörsen und Märkte sowie Vereinssitzungen und Proben können daher nicht abgehalten werden.
Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
Mögliche Maßnahmen bei Erkrankung von Mitgliedern
Verwenden Sie E-Mails, Kettenbriefe und Telefonketten, sprechen Sie am Telefon mit Ihren Mitgliedern oder eröffnen Sie Gruppenchats. Sprechen Sie gezielt Mitglieder an, die Symptome zeigen oder der Risikogruppe angehören.
In jedem Fall: Informieren Sie Ihre Mitglieder und sprechen Sie miteinander!
Telefon-Hotline des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Für alle Fragen zu SARS-CoV-2 und COVID-19 hat das saarländische Gesundheitsministerium eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine und Verbände eingerichtet.
Unsere Informationshotline erreichen Sie unter:
(0681) 501-4422 (Mo.-Fr. 7:00 bis 21:00 Uhr, Sa.-So. 9:00 bis 15:00 Uhr – die Zeiten können sich je nach Lage ändern)
Per E-Mail erreichen Sie uns unter: corona@saarland.de
Unterstützende Information finden Sie unter: www.corona.saarland.de
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
www.rki.de/DE/content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung. html
Empfehlungen für das Ehrenamt in Vereinen während der Corona-Pandemie
• Regelmäßige Veranstaltungen sind auszusetzen.
• Mitgliederversammlungen sind auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.
• Vorstandssitzungen können durch Telefon- oder Videokonferenzen abgehalten werden. Beschlüsse können (je nach Vereinssatzung) durch Umlaufverfahren oder Abstimmungsplattformen verfasst werden.
• Der Verein ist der Ort des gemeinschaftlichen Austauschs und der gelebten Solidarität. Überlegen Sie, wie Sie insbesondere schutzbedürftige Personen unterstützen können. Achten Sie daher auf die Versorgung älterer oder hilfsbedürftiger Mitglieder.
• Beim Kontakt mit anderen Menschen sind zwingend die allgemeinen Hygienemaßnahmen und ein Mindestabstand einzuhalten. Vermeiden Sie in jedem Fall Berührungen und achten Sie auf die Husten- und Niesetikette.
• Zur Beratung von Mitgliedern oder Hilfesuchenden kann das Angebot von Telefonsprechstunden angeboten und ausgebaut werden. Weisen Sie Interessierte und Mitglieder auf Ihrer Webseite darauf hin.
• Verteilen und versenden Sie Bücher, Anleitungen zu Übungen, Magazine oder Vorlagen zum Ausfüllen untereinander.
• Nutzen Sie die zahlreichen kostenfreien Online-Angebote!
• Sprechen Sie per Videoanruf miteinander.
• Live-Videos über diverse Online-Plattformen können für die Vereinsmitglieder eingerichtet werden, beispielsweise zum interaktiven Vorführen von Sportübungen oder auch von Lehrgängen.
• Über die zahlreichen Plattformen im Internet können auch bereits bestehende Möglichkeiten genutzt werden.
• Erstellen Sie eigene Podcasts mit Anleitungen, Übungen oder Hörbüchern.
• Vernetzen Sie Ihre Mitglieder, indem Sie Gruppenchats gründen und E-Mail-Verteiler anlegen.
• Nutzen Sie Ihre Internetplattform um themenspezifische Informationen (Sportübungen, Materialien, usw.) an Ihre Mitglieder weiter zu geben.
• Sprechen Sie ab, wie Ihre Mitglieder Menschen aus Risikogruppen unterstützen können, indem Sie beispielsweise die Einkäufe und notwendigen Besorgungen erledigen oder die Haustiere ausführen.
• Greifen Sie zum Telefon: Bilden Sie Telefonketten, um sich nach dem Wohlergehen Ihrer Mitglieder zu erkundigen.
• Nutzen Sie den Zeitraum, um die Verwaltung und Buchhaltung Ihres Vereins zu erneuern, die Webseite zur überarbeiten.
• Darüber hinaus können Sie weiterhin unter Einhaltung der Rechtsverordnung vom 30.03.2020 zur Ausgangsbeschränkung Ihren sportlichen Aktivitäten unter Beachtung der genannten Hygienemaßnahmen und -empfehlungen nachgehen (z. B. Workout, Jogging, Fahrrad, Outdoor-Sport usw.).
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken
presse@soziales.saarland.de
www.corona.saarland.de

Die Spiele der Aktiven- und Jugendmannschaften sind bis einschließlich 24. Mai 2020 abgesagt. Stand heute.

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Vorgriff auf den virtuellen Verbandstag am 09.06. sende ich Ihnen bereits heute den Antrag des SFV-Vorstandes zu. Dieser soll Ihnen eine Orientierungshilfe für Ihre Abstimmung am Verbandstag sein. Bitte stimmen Sie sich innerhalb Ihres Vereins zu diesem Antrag ab.
Wir werden Ihnen zeitnah weitere Detailinformationen zu diesem Szenario zukommen lassen (Zusammensetzung der Spielklassen in der Saison 2020-21, Rahmenterminkalender).
Über die Fortführung der SFV-Pokalrunde wird der SFV-Vorstand einen weiteren Antrag einbringen. Wir beraten uns hier im Vorfeld mit den Vereinen, die mit ihrer A-Junioren-, Frauen- oder Herren-Mannschaft noch im Pokalwettbewerb vertreten sind.
Wir werden allen Vereinen und allen Delegierten ca. 12 Tage vor dem Verbandstag das komplette Antragspaket zur Durchsicht und Beratung im Verein zukommen lassen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und bleiben Sie gesund.
Mit sportlichen Grüßen
Andreas Schwinn, Geschäftsführer Saarländischer Fußballverband e.V.
SFV-Vorstand
Antrag 1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:
Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.
Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellenstand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.
Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegationsspiele entfallen.
Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab.
In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.
Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben damit unverändert gültig.
Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).
Begründung:
Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen.
Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.
Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.
Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Quotientenregelung gegenüber einer Wertung nach der Tabelle einer vollständig absolvierten Vorrunde der Vorzug zu geben. Finden alle bisher ausgetragenen Spiele Berücksichtigung, kommt dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele und damit dem ursprünglichen Wettbewerbsgedanken näher, als nur eine Berücksichtigung der Vorrunde.
Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.

Der außerordentliche Verbandstag 2020 findet am Dienstag, 09. Juni 2020, um 18:00 Uhr virtuell statt.
Wir laden alle Vereine und Mitarbeiter zu diesem Verbandstag herzlich ein und dürfen darauf hinweisen, dass jeder Verein gemäß § 21 (4) der SFV-Satzung vertreten sein muss, auch wenn er nicht am Spielbetrieb teilnimmt.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
1. Begrüßung
2. Feststellung der Zahl der anwesenden Stimmberechtigten
3. Erledigung von Anträgen
3.1 Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV
3.2 Entscheidung über die Fortführung der Pokalspiele im SFV
4. Verschiedenes
Anträge zu diesem Verbandstag müssen mindestens zwei Wochen vorher (26. Mai 2020) dem Verbandsvorstand vorliegen.
Bernhard Bauer, Vizepräsident, Adrian Zöhler, Vizepräsident , Andreas Schwinn, Geschäftsführer

Um einen noch besseren und schnelleren Überblick über die genannten Maßnahmen zu erhalten, finden Sie hier zwei Bilder auf denen alles kurz und knapp beschrieben ist.



Sehr geehrte Damen und Herren,
der DFB hat einen Leitfaden zur möglichen Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs erstellt, den wir Ihnen hier weitergeben. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben. Dem Konzept liegen die zehn Leitplanken der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zugrunde.
Hier noch ein ergänzender Link: https://assets.dfb.de/uploads/000/222/150/original_Web_ZurueckaufdenPlatz.pdf?1588931934
Wichtig: Der Schutz der Gesundheit steht über allem, und die behördlichen Verfügungen vor Ort sind zu beachten. An ihnen muss sich der Sport, muss sich jeder Verein streng orientieren. Daher ist jedem Verein dringend zu empfehlen, vor der Wiederaufnahme die örtliche Situation mit seiner Kommune zu klären. Unter Beachtung der lokalen Gegebenheiten und Strukturen gilt es für Vereine, zum Teil auch individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen.
Dieser Leitfaden bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen. Mit diesem Leitfaden können Sie an die Ortspolizeibehörde herangetreten.
Wir stellen Ihnen alle Infos auch auf unserer Homepage und allen sozialen Kanälen zur Verfügung. Bei konkreten Fragen zu dieser Mail können Sie uns gerne anschreiben bzw. bei Bedarf werden wir eine Viko-Sprechstunde anbieten.
Mit der Möglichkeit wieder Sporttreiben zu können hat auch der Fußball einen Vertrauensvorschuss erhalten, für den wir dankbar sind. Gleichwohl sind wir alle aufgefordert dieses Vertrauen zu beweisen. Die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen gehören dort ebenso dazu wie das Bewusstsein, dass wir immer noch uns und andere gefährden können.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.
Mit sportlichen Grüßen
Andreas Schwinn, Geschäftsführer Saarländischer Fußballverband e.V.

Liebe Sportskameradinnen und Sportskameraden,
als Anlage übersenden wir Ihnen die Anwenderhinweise zur Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung innerhalb Ihres Vereins.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Jan Neubauer, Stv. Geschäftsführer, Saarländischer Fußballverband e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken
Anwenderhinweise zur Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP)
hier: Handhabung für den Sportbereich (§ 7 Abs. 9)
Das Sporttreiben ist unter Einhaltung der geltenden Infektionsschutzregelungen und nach Maßgabe der unter § 7 Abs. 9 VO-CP genannten Nr. 1 bis 11 möglich.
Weiterhin gilt folgendes:
1. Abgrenzung Individualsport und Mannschaftssport
Charakteristisch für Mannschaftssportarten ist, dass die Leistung durch die Mannschaft als Gesamtheit erbracht wird. Klassische Beispiele für Mannschaftssportarten sind Fußball oder Basketball. Sportarten, die im Wettkampfbetrieb auch in Mannschaften organisiert werden können, bei denen es allerdings auf die Leistung des Individuums ankommt (z.B. Tennis), sind keine Mannschaftssportarten im Sinne der Verordnung. Wird der Trainingsbetrieb von klassischen Mannschaftssportarten so umgestaltet, dass keine Wettkampfsimulation oder ähnliches stattfindet, sondern ein individuelles Training des Einzelnen unter Beachtung der Nr. 1 bis 11 des § 7 Abs. 9 VO-CP, so ist
auch in diesen Bereichen die Aufnahme des Trainings möglich.
2. Sporthallen, Sportplätze, Sportanlagen und Sporteinrichtungen
Eine Nutzung der genannten Anlagen ist untersagt, sofern die Nutzung keine Ausübung von Individualsport darstellt. Freiluftsportanlagen, die nachweisbar für die Ausübung von Individualsport genutzt werden, können auch dann geöffnet werden, sofern sie ursprünglich ausschließlich für den Mannschaftssportbetrieb errichtet wurden.
Individualsportarten im Sinne der Verordnung sind Sportarten, die alleine oder in Gruppen von bis zu 5 Personen unter weiterer Einhaltung der unter § 7 Abs. 9 VO-CP genannten Voraussetzungen und Regeln durchgeführt werden kann.
Sportanlagen in geschlossenen Räumen und Schwimmbäder und Badeanstalten bleiben weiterhin für den Sportbetrieb geschlossen.
3. Personenanzahl auf einer Freiluftsportanlage
Sofern Freiluftsportanlagen von ihrer Größe her so ausgestaltet sind, dass eine Abtrennung verschiedener Bereiche möglich ist oder die Anlage ohnehin so organisiert ist, dass mehrere Kleingruppen das Training aufnehmen können, so kann eine Anlage von mehr als 5 Personen gleichzeitig genutzt werden. Beispiel dafür sind Golfanlagen oder aber auch Fußballplätze, die in 2 Hälften geteilt werden können.