Kategorie: Verein

  • „Zurück ins Spiel“: Neuer DFB-Leitfaden zum Re-Start für alle Amateurvereine

    „Zurück ins Spiel“: Neuer DFB-Leitfaden zum Re-Start für alle Amateurvereine

    Der DFB und die Regional- und Landesverbände haben ein Hygienekonzept entwickelt, wie der Amateurfußball wieder zurück ins Spiel kommt.

    Auf „Zurück auf den Platz“ folgt „Zurück ins Spiel“. Der Deutsche Fußball-Bund hat mit seinen Regional- und Landesverbänden den Leitfaden mit den wichtigsten Regeln für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs im Amateurfußball umfassend bearbeitet und um Leitplanken für den Re-Start des Spielbetriebs erweitert. „Zurück ins Spiel“ soll allen Amateurvereinen helfen und den Rahmen für die Erarbeitung der notwendigen individuellen Lösungen vor Ort bilden.

    DFB-Präsident Fritz Keller und der 1. DFB-Vizepräsident, Dr. Rainer Koch, schreiben in einem gemeinsamen Vorwort: „Für eine Rückkehr zur Normalität ist es noch zu früh. Aber jede Lockerung bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität. Lassen Sie uns auf diesem Weg weitermachen. Lassen Sie uns als Fußball weiter gemeinsam vorangehen, verantwortungsvoll und vernünftig. Die schrittweise Freigabe des Trainingsbetriebs in ganz Deutschland war ein erster großer Schritt, nun soll die Rückkehr ins Spiel folgen.“

     Individuelle Lösungen für jeden Verein nötig

    Unterteilt ist die Broschüre in elf Kapitel. Allgemeine Hygieneregeln bilden die Grundlage, darauf folgen Hinweise zum Vorgehen bei Verdachtsfällen auf COVID-19 sowie organisatorische Vorgaben. Dabei gilt: Die aktuell gültigen, lokalen Verfügungen, die sich innerhalb der Bundesländer unterscheiden, sind bei der Umsetzung des Konzepts immer maßgeblich; ihnen ist zwingend Folge zu leisten. Der Schutz der Gesundheit steht an erster Stelle.

    Die in „Zurück ins Spiel“ aufgeführten Hinweise können von den behördlichen Verordnungen zum Teil abweichen. Unter Beachtung der lokalen Vorschriften, Gegebenheiten und Strukturen der Vereine sind daher individuelle Lösungen zu finden und umzusetzen, die jeder Verein auf sich und die örtlichen Gegebenheiten passend zuschneidet. Der derzeitige Bearbeitungsstand der Broschüre bietet hierfür das Gerüst und wichtige Orientierungsgrundlagen, die bei Bedarf aktualisiert werden.

    Um einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu gewährleisten, wird die Sportanlage in drei Zonen aufgeteilt. Das Spielfeld und der Innenraum mit den Auswechselbänken sind Zone 1, die Umkleidebereiche bilden Zone 2. Der gesamte zugängliche Publikumsbereich im Außen-/Freiluftbereich des Sportgeländes wird als Zone 3 bezeichnet. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Innenbereiche von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können gegebenenfalls eigene Hygienekonzepte notwendig sein – je nach Verordnungen der Behörden.

     Broschüre zum kostenlosen Download

     Grundsätze zum Start des Trainingsbetriebs sind ebenso zusammengefasst wie die Hinweise auf das umfangreiche Angebot von DFB.de und FUSSBALL.DE, das zahlreiche Tipps für abwechslungsreiches Training auch in Zeiten von Corona bereithält, sowie die elementaren Vorgaben für den Spielbetrieb. Ein eigener Punkt befasst sich mit dem Umgang mit Vertragsspieler*innen sowie bezahlten Trainer*innen, bei denen im Sinne des Arbeitsschutzes zusätzliche Bestimmungen zu beachten sind.

    Im Bereich „Einschätzungen zum Infektionsrisiko“ wird klargestellt: „Ausgangslage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen, Regelungen und Empfehlungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV-2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.“ Dennoch kann es immer wieder zu einem lokal erhöhten Infektionsrisiko kommen. Um darauf vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird eine Empfehlung für verstärkte Hygienemaßnahmen gegeben. Die Einschätzung eines erhöhten Infektionsrisikos wird in Abstimmung zwischen den für die Sportanlage zuständigen Behörden – in der Regel das lokale Gesundheitsamt – und dem betreffenden Verein getroffen. Haftungs- und rechtliche Hinweise sowie eine Übersicht der wichtigsten Links runden den Leitfaden ab.

    „Zurück ins Spiel“ wird laufend aktualisiert. Die Broschüre gibt es ebenso wie dazugehörigen Vorlagen zum kostenlosen Download auf DFB.de, auf FUSSBALL.DE sowie auf den Websites der Regional- und Landesverbände.

    Alle Infos sind als Anlage beigefügt und können auch unter folgenden Links heruntergeladen werden:

    Broschüre

    Vorlage individuelles Hygienekonzept

    Plakat allgemeine Hygieneregeln

    VBG Hinweise Arbeitsschutz

    Corona Risiko-Fragebogen

  • Vereint helfen: Landesregierung bringt Vereinshilfe Saarland auf den Weg

    Vereint helfen: Landesregierung bringt Vereinshilfe Saarland auf den Weg

    Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (30. Juni 2020) die Richtlinie der Landesregierung zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen gemeinnützig anerkannten Vereine verabschiedet. Das Programm trägt den Titel „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“, es sieht schnelle und unbürokratische Unterstützung vor und soll so die Förderlücken der bisherigen Corona-Hilfen von Bund und Land für gemeinnützige Vereine schließen. Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von mehr als 9,7 Millionen Euro bereit. Ab dem kommenden Montag (6. Juli 2020) können die Vereine die Hilfen beantragen.

    Ministerpräsident Tobias Hans: „Das Saarland hat mit etwa 10.000 Vereinen und einer Vereinsdichte von zehn je tausend Einwohner das stärkste Vereinsleben in ganz Deutschland, fast jeder Zweite in unserem Land ist ehrenamtlich engagiert. Schon alleine deshalb kann es uns nicht kalt lassen, dass unser Vereinswesen durch die Coronapandemie vor einer enormen Belastungsprobe steht. Unsere Vereine sind die Seele des Saarlandes. Wenn wir diese Seele erhalten wollen, müssen wir vereint helfen. Wir als Landesregierung tragen unseren Teil dazu bei und lassen unseren Worten jetzt auch Taten folgen. In einem großen finanziellen Kraftakt stellen wir den saarländischen Vereinen schnell und unbürokratisch rund 9,7 Millionen Euro an Hilfen zur Verfügung, um so dramatische und irreparable Schäden zu verhindern. Denn wir wollen all das erhalten, was für unser Land notwendig und was uns lieb und teuer ist.“

    Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Zusammenhalt und Engagement in Vereinen ist der Kitt der saarländischen Gesellschaft. Wir alle sind stolze Vereinsmitglieder, die meisten von uns sogar in mehreren Vereinen. Ob Sport, Musik, Umwelt oder Kultur, unser Saarland wäre ohne Vereine nicht das gleiche. Wie auch der Wirtschaft hat Corona dem Vereinsleben massiv geschadet, viele Aktivitäten zum Erliegen gebracht. Die Vereinshilfe Saarland soll eine kleine Adrenalinspritze zur Wiederbelebung unserer Vereinslandschaft sein.“

    Hintergrund

    Ziel des Förderprogramms ist der Schutz der saarländischen Vereinslandschaft. Die Corona-Pandemie hat erhebliche Auswirkungen auch für die saarländischen Vereine. Die Landesregierung stellt mit dem heute beschlossenen Rettungsschirm sicher, dass die saarländischen Vereine auch in der Zukunft ihre wichtigen gemeinnützigen und ideellen Funktionen für die Gesellschaft wahrnehmen können.

    Antragsberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Vereine mit Sitz im Saarland sowie als gemeinnützig anerkannte im Saarland ansässige Stiftungen, die Träger einer kulturellen Einrichtung sind und vor dem 11. März 2020 gegründet wurden. Die Vereinshilfe Saarland wird einmalig ausgezahlt. Es sind zwei unterschiedliche Arten von Vereinshilfen möglich, zwischen denen der jeweilige Verein auswählen kann.

    Pauschale Unterstützungszahlung:

    Vereine können eine schnelle und unkomplizierte Finanzhilfe beantragen. Die Höhe dieser pauschalen Unterstützungszahlung ist gestaffelt und abhängig von der Mitgliederstärke: Vereine bis 100 Mitglieder erhalten 1.500 Euro, Vereine mit 101 bis 300 Mitgliedern 2.000 Euro, Vereine von 301 bis 700 Mitgliedern 2.500 Euro, Vereine ab 701 Mitgliedern 3.000 Euro. Stiftungen die anderes wie Vereinen keine Mitglieder haben, erhalten einen festgelegten Pauschalbetrag in Höhe von 1.500 Euro.

    Einzelfallbezogene Liquiditätshilfen für besonders betroffene Vereine:

    Liegt bei einem Verein ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass vor, so kann eine über den Pauschalsatz hinausgehende Liquiditätshilfe gewährt werden. Die Höhe dieser Liquiditätshilfe ist abhängig von der Höhe des entstandenen Schadens und dabei auf den Maximalbetrag von 10.000 Euro beschränkt.

    Das Verfahren zur Antragsstellung läuft wie folgt:

    Vereine können ab dem 06. Juli 2020 die Hilfen online unter corona.saarland.de/vereinshilfe beantragen. Auf der Internetseite sind weiterhin die zuständigen Ansprechpartner der Ministerien aufgeführt. Sportvereine werden vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Kulturvereine vom Ministerium für Bildung und Kultur, Sozialvereine vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und Umweltvereine vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreut. Für alle übrigen Vereine ist die Staatskanzlei zuständig. Bewilligung und Auszahlung erfolgen durch das jeweils zuständige Ministerium.

    Das Verfahren zur Antragsstellung der Vereinshilfe

    Der saarländische Ministerrat hat am Dienstag (30. Juni 2020) die Richtlinie der Landesregierung zur Unterstützung der durch die Corona-Pandemie betroffenen gemeinnützig anerkannten Vereine verabschiedet. Das Programm trägt den Titel „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“, es sieht schnelle und unbürokratische Unterstützung vor und soll so die Förderlücken der bisherigen Corona-Hilfen von Bund und Land für gemeinnützige Vereine schließen. Dafür stellt das Land Mittel in Höhe von mehr als 9,7 Millionen Euro bereit. Ab dem kommenden Montag (6. Juli 2020) können die Vereine die Hilfen über diese Seite online beantragen.

  • Beantragung von Vereinshilfe

    Beantragung von Vereinshilfe

    Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde, liebe Vereinstätige und Ehrenamtliche im Saarland,

    die weltweite Corona-Pandemie und ihre dynamische Ausbreitung hat auch das Saarland und seine gesamten vereinsbasierten Sporttätigkeiten stark eingeschränkt oder sogar komplett zum Erliegen gebracht. Dabei ist das gelebte Gemeinschaftsgefühl in den saarländischen Vereinen ein wichtiger Bestandteil unseres Alltags. Hinzu kommt, dass viele Sportvereine mit auch mit wegbrechenden Einnahmen zu kämpfen haben.

    Wir teilen Ihre Sorgen und nehmen diese ernst!

    Der Sport mit seinem gemeinschaftsstiftenden Aspekt und der Vermittlung von zentralen Werten wie Solidarität – Respekt – Teamgeist kann uns Vorbild in dieser besonderen Situation sein. Sportvereine sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Das Saarland hat den höchsten Vereinsorganisationsgrad in ganz Deutschland und das wollen wir auch so über diese Krise hinaus erhalten. Gemeinsam mit Ihnen möchten wir den Fortbestand unserer einzigartigen Vereinskultur im Saarland weiter aufrechterhalten.

    Deswegen hat die Landesregierung in dieser schwierigen Phase ein Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ auferlegt, durch das den Vereinen schnell und unbürokratisch geholfen werden soll.

    Jeder Verein kann einen Antrag stellen. Sie müssen sich zwischen der „Unterstützungszahlung“ oder der „Liquiditätshilfe“ entscheiden. Eine gleichzeitige Beantragung ist nicht möglich. Die unkomplizierteste und schnellste Hilfe ist die „Unterstützungszahlung“. Hierbei handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss, der sich an der Mitgliederzahl orientiert und eine Förderung bis maximal 3.000 Euro ermöglicht. Die Höhe der

    Unterstützungszahlung richtet sich nach der Mitgliederstärke des Vereins zum 11. März 2020. Die Staffelung stellt sich wie folgt dar:

     Vereine bis 100 Mitglieder: 1.500 EUR

     Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: 2.000 EUR

     Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: 2.500 EUR

     Vereine ab 701 Mitglieder: 3.000 EUR

    Die zweite Art der Vereinshilfe, die „Liquiditätshilfe“, die den Vereinen helfen soll, die durch die Corona-Krise in einen existenzbedrohenden Liquiditätsengpass geraten sind und deshalb nicht mehr in der Lage sind, ihren laufenden finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Hierbei kann eine Förderung von max. 10.000 Euro – entsprechend dem vorhandenen Liquiditätsengpass – erfolgen. Bei der Antragstellung zur Liquiditätshilfe werden allerdings wesentlich mehr belegbare Angaben von Ihnen benötigt als bei der Unterstützungszahlung.

    Zur Unterstützung bei der Antragsstellung werden wir Ihnen in den folgenden Tagen einige Informationen auf den Facebook und Instagram-Kanälen unseres Ministeriums sowie auf unserer Homepage bereitstellen.

    mibs_saarland Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes

    www.innen.saarland.de

    Die Antragstellung ist ab Montag, 6. Juli 2020, unter

    corona.saarland.de/vereinshilfe möglich.

    Bleiben Sie gesund und lassen Sie uns gemeinsam diese herausfordernde Aufgabe bewältigen!

    Landessportverband für das Saarland

  • Finanzielle Hilfe für Vereine

    Finanzielle Hilfe für Vereine

    Die Landesregierung will als gemeinnützig anerkannte Vereine in der Coronapandemie mit bis zu 3000 Euro unterstützen. Dafür hat sie am Dienstag das Programm „Vereint helfen: Vereinshilfe Saarland“ verabschiedet. Ab 6. Juli können die Vereine online einen entsprechenden Antrag stellen.

    Die Coronapandemie stellt auch viele Vereine vor besondere Herausforderungen. Um sie zu unterstützen, stellt die Landesregierung deshalb nun mehr als 9,7 Millionen Euro bereit.

    Antrag ab 6. Juli online

    Die Vereine können ab dem 6. Juli 2020 online unter:

    corona.saarland.de/vereinshilfe finanzielle Hilfen beantragen. Die Anträge werden von den jeweils zuständigen Ministerien bewilligt. Über sie erfolgt auch die Auszahlung der Förderung.

    Das Programm sieht zwei Förderungsmöglichkeiten vor. Zum einen können die Vereine eine einmalige Unterstützungszahlung beantragen. Zwischen 1500 und 3000 Euro erhalten die Vereine abhängig von der Anzahl der Mitglieder.

    Vereinen mit bis zu 100 Mitgliedern stehen 1500 Euro zu. Bei bis zu 300 Mitgliedern beträgt die Förderung 2000 Euro, bei bis zu 700 Mitgliedern 2500 Euro. Vereine, die mehr als 700 Mitglieder haben, werden mit bis zu 3000 Euro unterstützt. Stiftungen, die anders als Vereine keine Mitglieder haben, erhalten pauschal 1500 Euro.

    Zusätzliche Hilfen möglich

    Zum anderen gibt es für besonders betroffene Vereine die Möglichkeit, Liquiditätshilfen zu beantragen. Voraussetzung ist, dass die Existenz des Vereins oder der Stiftung bedroht ist und etwa laufende Verpflichtungen nicht mehr bezahlt werden können. Sie können dann Hilfen in Höhe von bis zu 10.000 Euro erhalten.

    Einen Antrag stellen können alle Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind und ihren Sitz im Saarland haben. Eine Förderung erhalten außerdem als gemeinnützig anerkannte Stiftungen, die im Saarland ansässig und Träger kultureller Einrichtungen sind. Voraussetzung ist dabei auch, dass die Vereine vor dem 11. März 2020 – also vor Einstufung des Coronavirus als Pandemie – gegründet wurden.

  • Weitere Lockerungen und Änderungen im Saarland

    Weitere Lockerungen und Änderungen im Saarland

    Mit Ablauf der aktuellen Verordnung wurde am 25. Juni 2020, in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates, eine neue Verordnung beschlossen. Sie tritt heute den 29. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 12. Juli 2020.

    • Lockerung der „Quadratmeter-Regel“
    • Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel
    • Shishabars dürfen öffnen
    • Kontaktsport mit 10 Personen

    „In den vergangenen Wochen und Monaten konnten wir die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie immer weiter lockern. Das Infektionsgeschehen im Saarland ist dabei stets auf seinem geringen Niveau geblieben. Das zeigt uns, dass wir mit unseren kleinen Schritten zurück zur Normalität auf dem richtigen Weg sind. Doch trotz der weiteren Lockerungen, die wir nun vornehmen, müssen wir alle weiterhin verantwortungsbewusst und bedacht handeln, um unsere bisherigen Erfolge nicht zu gefährden“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.

    Mit Ablauf der aktuellen Verordnung wurde gestern, am 25. Juni 2020, in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates, eine neue Verordnung beschlossen. Sie tritt am Montag den 29. Juni 2020 in Kraft und gilt bis zum 12. Juli 2020.

    Bislang mussten die Inhaber von Geschäften oder anderen erlaubten Einrichtungen die Zahl der Besucher beziehungsweise Kunden so begrenzen, dass pro zehn Quadratmeter der zugänglichen Gesamtfläche je nur eine Person Zutritt erhält. Diese sogenannte „Quadratmeter-Regel“ wird zum kommenden Montag gelockert: Nun ist eine Person pro fünf Quadratmetern gestattet – vier Personen dürfen unter Einhaltung des Mindestabstands unabhängig von der Gesamtfläche anwesend sein. Für Gaststätten, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen und Campingplätze entfällt die „Quadratmeter-Regel“ komplett. Natürlich muss auch hier der Mindestabstand von 1,5 Metern zu jeder Zeit gewährleistet sein.

    Auch Shishabars können mit Beginn der kommenden Woche öffnen.

    Ab Montag dürfen Veranstaltungen mit bis zu 350 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 150 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Der Veranstalter ist dabei verpflichtet, Veranstaltungen mit mehr als 20 Personen im Vorhinein der zuständigen Ortspolizeibehörde zu melden.

    Kontaktsport ist künftig mit bis zu 10 Personen wieder erlaubt, Abstandsregelungen müssen dabei nicht eingehalten werden. Auch Chorproben der Vereine dürfen unter Hygieneauflagen stattfinden.

    Personen, die aus einem Landkreis kommen in dem das Infektionsgeschehen mehr als 50 Infizierte pro 100.000 Einwohner beträgt, dürfen nicht im Saarland beherbergt werden.

    Das bisherige Betretungsverbot von Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Tagesförderstätten und –zentren sowie Einrichtungen der Modellprojekte „Ambulante tagesstrukturierenden Maßnahmen“ wird aufgehoben. Die Einrichtungen müssen dazu geeignete Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte umsetzen. Auch die Besuchsregelungen in Pflegeheimen werden gelockert: Durften Patienten zuvor Besuch von nur einer Person pro Tag erhalten, sind es zukünftig zwei Personen aus dem familiären Umkreis. 

  • Zurück auf den Platz

    Zurück auf den Platz

    Der DFB hat den Leitfaden zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebs aktualisiert, den wir Ihnen hier weitergeben. Enthalten sind neben verbindlichen Vorgaben auch Tipps und Empfehlungen für die Organisation und Durchführung des Trainings. Ziel ist es, allen Vereinen bestmöglich Hilfestellungen zu geben.

    LIEBE FUSSBALLER*INNEN,

    die Corona-Pandemie beeinflusst noch immer weite Bereiche des Lebens in Deutschland. Das Virus ist nicht besiegt, unvorsichtige

    Schritte könnten fatale Wirkungen haben. Aber es gibt deutlich positive Entwicklungen, die erfreuliche Konsequenzen ermöglichen.

    Deutschland und die Deutschen haben im Stresstest bislang vorbildlich agiert. Die Fußballer*innen und unsere knapp 25.000 Fußballvereine haben dabei eine besonders positive Rolle gespielt. Mit kleinen und großen Hilfsaktionen, mit kleinen und großen Spenden und schlicht damit, dass sie sich an die Vorgaben der Gesundheitsbehörden und der Politik gehalten haben. Dafür möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken. Das Bild, das insbesondere der Amateurfußball in den vergangenen Tagen und Wochen abgegeben hat, macht uns sehr stolz.

    Wir sind noch weit davon entfernt, von Normalität in unserem Alltag sprechen zu können. Aber jede Lockerung bedeutet einen Zuwachs an Lebensqualität. Die schrittweise Freigabe des Trainingsbetriebs in ganz Deutschland ist die Nachricht, auf die unsere sieben MillionenMitglieder sehnlichst gewartet haben.

    Liebe Fußballer*innen – diesen Erfolg haben Sie sich mit Ihrer Disziplin verdient. Der DFB und seine Landesverbände haben im vorliegenden Leitfaden zusammengestellt, was Vereine, Trainer*innen und Spieler*innen unter den gegenwärtigen Vorgaben im Trainingsbetrieb zu beachten haben. In dieser Ausnahmesituation wollen wir Ihnen damit eine Orientierung geben, wollen Wege zeigen, wie der Fußball im Amateurbereich wieder ins Rollen kommt. Lassen Sie uns auf diesem Weg weitermachen. Lassen Sie uns als Fußball weiter gemeinsam vorangehen, verantwortungsvoll und vernünftig. Dann rückt der Tag näher, an dem es zu weiteren Öffnungen kommen kann und wir unserer größten Leidenschaft wieder wie gewohnt nachgehen können.

    Fritz Keller, DFB-Präsident; Dr. Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident

  • Landesregierung verabschiedet Stufenplan für Veranstaltungen

    Landesregierung verabschiedet Stufenplan für Veranstaltungen

    Die Landesregierung beabsichtigt bei gleichbleibendem bundesweiten und saarlandweiten Infektionsgeschehen in den nächsten Wochen die zulässige Teilnehmerzahl an Veranstaltungen stufenweise zu erhöhen.

    Dabei sind stets die geltenden Regelungen der Rechtsverordnung und der Hygienerahmenkonzepte der Landesregierung und darüber hinaus die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts durch Veranstalter und Besucher zwingend zu beachten, um Infektionen zu vermeiden und um eine Nachverfolgung sicherzustellen.

    Dazu Ministerpräsident Tobias Hans: „Wir haben es geschafft, das Infektionsgeschehen im Saarland sehr stark einzudämmen. Aus diesem Grund werden wir, bei aller Vorsicht, mit dem neuen Stufenplan eine Perspektive für die kommenden Wochen aufzeigen. Damit geben wir insbesondere der Veranstaltungsbranche und den Gastronomiebetrieben die Möglichkeit, sich entsprechend vorbereiten zu können.“

    • ab dem 13.07.2020: 500 Personen unter freiem Himmel und 250 Personen in geschlossenen Räumen
    • ab dem 27.07.2020: 700 Personen unter freiem Himmel und 350 Personen in geschlossenen Räumen
    • ab dem 10.08.2020: 900 Personen unter freiem Himmel und 450 Personen in geschlossenen Räumen
    • ab dem 24.08.2020: 1000 Personen unter freiem Himmel und 500 Personen in geschlossenen Räumen

    Dabei sind stets die geltenden Regelungen der Rechtsverordnung und der Hygienerahmenkonzepte der Landesregierung und darüber hinaus die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts durch Veranstalter und Besucher zwingend zu beachten, um Infektionen zu vermeiden und eine Nachverfolgung sicherzustellen.

    Sofern sich das Infektionsgeschehen entgegengesetzt des aktuellen positiven Trends entwickelt, behält sich die Landesregierung des Saarlandes vor, lageangepasst jederzeit neue erlaubte Teilnehmerzahlen zu veröffentlichen bzw. die bereits gestatteten Teilnehmerzahlen einzuschränken. 

  • Corona-Virus in Deutschland

    Corona-Virus in Deutschland

    Transkript Podcast „Corona-Warn-App“, 20.06.2020

    Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

    seit Dienstag haben wir ein neues wichtiges Werkzeug im Kampf gegen die Pandemie: Die Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts. Ich freue mich sehr darüber, dass schon in dieser ersten Woche Millionen von Ihnen die App heruntergeladen haben. Jeder und jede, der die App nutzt, leistet einen Beitrag dazu, das Virus auch zukünftig unter Kontrolle zu halten. Und ich freue mich über die vielen Unterstützer, die mit uns dafür werben, die App zu nutzen. Es hat sich gelohnt, dass wir bei der Entwicklung auf absolute Transparenz, auf umfassenden Datenschutz und höchste IT-Sicherheit geachtet haben. Heute können wir sagen: Diese App verdient Ihr Vertrauen. Sie sichert Ihre Privatsphäre, indem sie die Daten, die sie erzeugt, konsequent verschlüsselt, pseudonymisiert wie die Experten sagen. Geodaten werden nicht erhoben. Daten werden nicht zentral gespeichert. Das heißt: Die App weiß weder, wer Sie sind, noch wo sie sich bewegt haben, und sie kennt auch nicht die Identität derjenigen, die Sie getroffen haben. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit waren bei der Entwicklung von Beginn an eingebunden. Die App kann nun unser Begleiter und Beschützer werden. Sie merkt sich, welchen Smartphones wir mit unserem eigenen Smartphone nahegekommen sind und warnt uns, wenn bei einer der Personen, der wir in den letzten 14 Tagen nah begegnet sind, das Coronavirus diagnostiziert worden ist. Wer so informiert wird, dass ein erhöhtes Ansteckungsrisiko bestand, kann dann schnell reagieren, sich selbst isolieren und rasch testen lassen, um Gewissheit zu bekommen – und sich und andere zu schützen. Ohne diese technische Hilfe der App sind Gesundheitsämter weiterhin nur auf das Gedächtnis und die Auskunftsbereitschaft von infizierten Menschen angewiesen. Und wer kann sich schon an alle Begegnungen der letzten 14 Tage erinnern, wer kennt schon jeden, neben dem er vielleicht in der U-Bahn saß… Eines ist ganz wichtig: Die Benutzung der App ist absolut freiwillig. Es gibt keine Belohnung für die Benutzung und keinen Nachteil, wenn sich jemand dagegen entscheidet. Aber es gibt, davon bin ich überzeugt, sehr gute Argumente für die App. Das ureigene Interesse natürlich, zu erfahren, wenn man möglicherweise einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt war. Aber genauso auch der Nutzen, der für die Gemeinschaft in dieser App steckt. Und je mehr mitmachen, desto größer ist dieser Nutzen. Gemeinsam, mit Vernunft und Verantwortungsgefühl haben wir die Ausbreitung des Virus eingedämmt. Verschwunden ist es nicht. Und niemand kann voraussagen, wie sich die Lage entwickelt. Solange kein Impfstoff gefunden ist, müssen wir lernen, mit dem Virus zu leben. Lernen, uns wieder freier zu bewegen, privat wie am Arbeitsplatz UND gleichzeitig wachsam und vernünftig zu bleiben. Die Corona-Warn-App ist ein wichtiger Helfer, wenn es darum geht, Infektionsketten zu erkennen und zu unterbrechen. Am wichtigsten bleibt es, neue Infektionen von vornherein zu vermeiden. Und dafür kommt es nach wie vor darauf an, wie wir uns alle verhalten. Abstandhalten, Händewaschen und das Tragen von Alltagsmasken bleiben unerlässlich. Es ist mir wichtig, das noch einmal zu betonen. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger ich möchte auch diejenigen von Ihnen, die es noch nicht getan haben herzlich bitten: Laden Sie die kostenlose App herunter und nutzen Sie sie. Ich danke Ihnen. Bleiben Sie gesund.

    Bundeskanzlerin Angelika Merkel

  • FAQ in der Wechselperiode I

    FAQ in der Wechselperiode I

    Bis wann muss ein Spieler bei seinem bisherigen Verein abmeldet werden?

    Die Abmeldung des Spielers muss bis zum 30.06. erfolgen.

    Der abgebende Verein hat nach eingehender Abmeldung eines Spielers zwei Wochen Zeit die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung im Pass Online System zu dokumentieren.

    Erfolgt die Online-Eingabe über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung nicht innerhalb dieser zwei Wochen ab dem Tag der Abmeldung gilt der Spieler als freigegeben.

    Bis wann kann ein Spieler als Amateur den Verein wechseln?

    Die Wechselperiode I endet am 31.08. Bis dahin können Spieler bei ordnungsgemäßer Abmeldung (30.06) den Verein als Amateur wechseln.

    Bei Zustimmung des abgebenden Vereins erhält der Spieler die Spielerlaubnis für Pflichtspiele ab Antragstellung, jedoch frühestens zum 01.07., bei Nicht-Zustimmung ab dem 01.11. (bzw. bei Aktiven 3 Monate nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes folgenden Tag. Die gleiche Regelung wird bei der Jugend auf 2 Monate gesetzt)

    Bis wann kann eine Nicht-Zustimmung in eine Zustimmung umgewandelt werden?

    Eine erteilte Zustimmung kann nicht widerrufen werden. Eine Nicht-Zustimmung kann nachträglich in eine Zustimmung umgewandelt werden, jedoch nicht nach Ablauf des letzten Tages der Wechselperiode I (31.08.)

    Bis wann kann ein Spieler als Vertragsspieler den Verein wechseln?

    Bei einem Vereinswechsel eines Amateurs, der beim aufnehmenden Verein Vertragsspieler wird, ist in der Zeit bis zum 31.08. eine Spielerlaubnis mit sofortiger Wirkung zu erteilen.

    Mindestlaufzeit eines Vertrages?

    Die Verträge müssen eine Laufzeit bis zum 30.06 eines Jahres haben.

    Ab wann kann eine Spielberechtigung für Junioren/Juniorinnen in Aktiven-Mannschaften beantragt werden?

    A-Junioren des älteren Jahrgangs (2002) und solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann eine Spielberechtigung für alle Herrenmannschaften ihres Vereins erteilt werden. Für JFG-Spieler gibt es besondere Regularien.

    B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs (2004) kann Spielberechtigung für alle Frauenmannschaften ihres Vereins erteilt werden.

    Welche Unterlagen werden bei einem internationalen Transfer

    (Erstausstellung & Vereinswechsel) benötigt?

    Da jede Nationalität unterschiedliche Dokumente verlangt, ist es notwendig die erforderlichen Daten des Spielers/Spielerin im Pass Online einzugeben.

    Anschließend werden Ihnen die geforderten Dokumente zum upload angezeigt.

    Bei jedem Antrag ist eine Kopie vom Personalausweis bzw. Reisepass notwendig.

    Zudem möchten wir Sie daraufhinweisen, dass Sie unter https://www.saar-fv.de/service/schulungsvideos/ Kurzvideos zum Thema Beantragung im Pass Online finden.

  • DFB und DFL unterstützen Einführung der „Corona-Warn-App“ in Deutschland

    DFB und DFL unterstützen Einführung der „Corona-Warn-App“ in Deutschland

    Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) zusammen mit seinen 21 Landes- und fünf Regionalverbänden und die DFL Deutsche Fußball Liga gemeinsam mit den Profiklubs unterstützen die Bundesregierung bei der Bekanntmachung der neuen „Corona-Warn-App“. Diese steht seit heute zur freiwilligen Nutzung zur Verfügung und soll dazu beitragen, Corona-Infektionsketten schnell zu erkennen und zu durchbrechen.

    DFB und DFL werden auf die App und die dazugehörigen Informationsangebote aufmerksam machen. So werden unter anderem am 33. und 34. Spieltag der Bundesliga und 2. Bundesliga die Wettbewerbslogos auf den Trikotärmeln aller 36 Profiklubs durch das Logo der App ersetzt. Dasselbe gilt für die Schiedsrichter-Tafeln. Das Logo der App wird zudem an beiden Spieltagen auf der Brusttasche der Schiedsrichter-Kleidung sowie auf den Eckfahnen abgebildet. Auch bei den Endspielen um den DFB-Pokal am 4. Juli und den bevorstehenden Länderspielen werden werbliche Möglichkeiten zur Verfügung gestellt.

    Für zusätzliche Reichweite werden DFB und DFL die Kampagne auf ihren Kommunikationsplattformen begleiten. Der DFB hat seine Netzwerkpartner um Unterstützung der Kampagne gebeten, darunter die Vereine der 3. Liga und der FLYERALARM Frauen-Bundesliga. Zudem stellt der DFB gemeinsam mit seinen Landes- und Regionalverbänden den rund 25.000 Fußballvereinen in Deutschland digitale Inhalte in Zusammenhang mit der Kampagne zur Verfügung.

    DFB-Präsident Fritz Keller sagt: „Wir haben wichtige Erfolge im Kampf gegen die Corona-Pandemie erreicht. Dank des breiten gesellschaftlichen Engagements und des sehr verantwortungsvollen Krisenmanagements der Bundesregierung sind mittlerweile bedeutende Lockerungen im Zusammenleben möglich. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Über das große bundesweite Netzwerk des Fußballs möchten wir weiter unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten. Zu den vielfältigen Maßnahmen zählt von nun an auch die Nutzung der Corona-Warn-App. Alle Userinnen und User treten der derzeit größten und wichtigsten Mannschaft in Deutschland bei: unserem Team gegen Corona.“

    Christian Seifert, Sprecher des DFL-Präsidiums, erklärt: „Unsere Gesellschaft steht im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unverändert vor großen Herausforderungen. Die Corona-Warn-App ist eine bedeutende Maßnahme der Bundesregierung auf dem langen Weg zurück zur Normalität. Es ist uns daher ein Anliegen, die Reichweite der Bundesliga und 2. Bundesliga zu nutzen, um bundesweit auf dieses Angebot aufmerksam zu machen.“