Kategorie: Verein

  • Veröffentlichungen und weitere Informationen

    Veröffentlichungen und weitere Informationen

    Der Verbandsvorstand des SFV hat in den letzten Sitzungen Folgendem zugestimmt:

    Wiedereintritt

    ·          SV Kohlhof

    Vereinsauflösung, Kündigung, Liquidation etc.

    ·          Türkischer Sportclub Saarland Neunkirchen

    ·          Polizeisportverein Saar Saarbrücken

    ·          1. FFV Saarbrücken

    ·          JFG St. Ingbert

    ·          SV Werbeln

    Auflösung Spielgemeinschaften

    ·          AH-Spielgemeinschaft Polizeisportverein Saar-FC St. Arnual

    ·          Spielgemeinschaft TuS Beaumarais-SSV Saarlouis

    ·          Spielgemeinschaft Ballweiler-Wecklingen-Wolfersheim

    Neue Spielgemeinschaften

    ·          Spielgemeinschaft Wahlen-Niederlosheim-Rissenthal-Oppen (Frauen)

    ·          Spielgemeinschaft Großrosseln-St. Nikolaus (Herren)

    ·          Spielgemeinschaft Rappweiler-Waldhölzbach (Herren)

    ·          Spielgemeinschaft Wustweiler-Hüttigweiler (Herren)

    Mit der Veröffentlichung sind die Beschlüsse rechtskräftig.

    Gerd Mathey neuer kommissarischer Kreisjugendleiter Nordsaar

    Herr Gerd Mathey wird zum 01.07.2020 neuer kommissarischer Kreisjugendleiter Nordsaar und löst Frank Klein ab.

    Wechselfristen

    Die gewohnten Wechselfristen (Abmeldung bis zum 30.06., Wechselperiode vom 01.07. bis 31.08.) bleiben bestehen.

    Regelung für die Nichtzustimmung beim Vereinswechsel

    Bei Nichtzustimmung eines Vereinswechsels bis zum 31.08. gilt bisher der 01.11. als Datum der Spielberechtigung für Pflichtspiele. Da nicht klar ist, wann die neue Saison beginnt, wird diese Vorgehensweise wie folgt angepasst: die Spielberechtigung für Pflichtspiele wird bei nicht erteilter Zustimmung und nicht nachgewiesener Zahlung des in § 67 der Spielordnung festgelegten Entschädigungsbetrages zum drei Monate nach Wiederaufnahme des Spielbetriebes folgenden Tag erteilt.

    Für die Jugend gilt abweichend zur Regelung für den Spielbetrieb der Aktiven eine Wartezeit von zwei Monaten.

    Systemmäßig wird aber zunächst weiterhin der 01.11. eingeblendet. Nach dem 31.08. und wenn feststeht, ab wann wieder gespielt werden kann, werden wir jeden Einzelfall prüfen und den Zeitpunkt der Spielberechtigung manuell anpassen.

    Damit besteht im Fußballregionalverband Südwest eine einheitliche Regelung hinsichtlich der Wechselmodalitäten bei Nichtzustimmung.

    6-Monats-Frist

    Der SFV-Vorstand hat die Aussetzung der 6-Monats-Frist in § 69 (1) der Spielordnung beschlossen. Die Aussetzung dieser Frist beginnt mit dem 15.03.2020 und endet mit dem Datum, ab dem Fußballspielen wieder möglich ist. Entscheidend ist hier die Verfügungslage der Regierung.

    Rahmenterminplan

    Da wir aktuell nicht wissen, wann die Saison startet, kann kein Rahmenterminplan veröffentlicht werden.

    Sobald konkrete Informationen hinsichtlich der Verfügungslage vorliegen, werden wir die Planungen vorantreiben und Sie informieren.

    Wir werden Ihnen wie jedes Jahr rechtzeitig vor der neuen Saison noch weitere Informationen zum Spielbetrieb und zur Vereinsarbeit zukommen lassen.

    Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund!

    Mit freundlichen Grüßen

    Sigrid Baltes-Dräger, Sekretariat, Saarländischer Fußballverband e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken

  • Meldefristen und andere Hinweise

    Meldefristen und andere Hinweise

    Im Nachgang zum gestrigen Verbandstag möchten wir uns bei Ihnen sowohl für Ihre Teilnahme und die konstruktive Mitarbeit, aber auch für die vielen wertschätzenden Nachrichten bedanken. Wir haben gemeinsam eine gelungene Premiere erleben dürfen und wir werden Sie auch weiterhin aktiv in Entscheidungsprozesse einbinden und dabei die digitalen Möglichkeiten nutzen. Nach diesen Entscheidungen werden wir nun die Saisonplanung vorantreiben und Sie hier zeitnah und umfassend informieren.

    Als nächster Schritt stehen die Meldefenster für die kommende Runde an. Wir werden Ihnen diese Meldetermine in der kommenden Woche bekannt geben und bitten Sie noch um etwas Geduld.

    Sie erhalten dann von uns zudem eine Aussage zu den Wechselfenstern. Da die Saison zum 09.06. abgebrochen ist, planen wir ein reguläres Wechselfenster (01.07.-31.08.). Bei den internationalen Wechselfenstern (Vertragsspielerstatus) müssen wir aber noch auf Entscheidungen der FIFA abwarten.

    Wir werden Ihnen wie gewohnt rechtzeitig vor der neuen Saison alle Neuigkeiten, Veränderungen und weitere hilfreiche Informationen zukommen lassen (z.B. beim Thema Versicherungen). Ich darf Ihnen an dieser Stelle bereits mitteilen, dass wir die Ehrungen für Vereinsmitglieder zum 01.07. online stellen. Die bisherigen Vordrucke in Papierform entfallen. Ein Schulungsvideo haben wir bereits auf unserer Homepage unter der Rubrik Service/Schulungsvideos hochgeladen.

    Ich wünsche Ihnen alles Gute.

    Andreas Schwinn, Geschäftsführer, Saarländischer Fußballverband e.V., Hermann-Neuberger-Sportschule 5, 66123 Saarbrücken

  • Spielklassen in der Saison 2020/21

    Spielklassen in der Saison 2020/21

    Vereine entscheiden beim Verbandstag, dass die Meister aufsteigen und der Letzte absteigen muss.

    Der erste virtuelle Verbandstag des saarländischen Fußballverbandes wurde am Dienstagabend über die Bühne gebracht. Die Entscheidungen, die die Vereinsvertreter dabei trafen, waren in der Form nicht unbedingt alle zu erwarten. Dass die Saison abgebrochen und die Quotientenregelung den Aufsteiger bestimmt, war noch klar, aber die Regelung, den Tabellenletzten jeder Klasse absteigen zu lassen, sorgte für eine echte Überraschung.

    Bezirksliga Neunkirchen:

    Aufsteiger: SV Holz-Wahlschied.

    Absteiger: Falscheid hat vor Runde zurückgezogen und ist erster Absteiger Klassenstärke: 18. Die beiden Aufsteiger SC Eiweiler und DJK Münchwies sorgen zusammen mit den beiden Absteigern Wemmetsweiler und Kleinottweiler für 18 Teams in der Bezirksliga Neunkirchen.

  • Virtueller Außerordentlicher Verbandstag des SFV

    Virtueller Außerordentlicher Verbandstag des SFV

    Große Mehrheit der Vereine für Beendigung der Saison

    339 Vereine mit 548 Stimmen nahmen am ersten virtuellen Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes teil.

    Vizepräsident Adrian Zöhler führte die Delegierten unter der Assistenz von Geschäftsführer Andreas Schwinn durch den Verbandstag mit rund 15 digitalen Abstimmungen. Auf der Grundlage eines Stufenverfahrens konnten die Inhalte der 25 gestellten Anträge mit großer Zustimmung der Delegierten (481 ja, 33 nein) „abgearbeitet“ werden.

    Fast einstimmig (501 ja, 18 nein) war das Gremium dafür, dass alle Entscheidungen des Abends für Frauen, Männer, Jugend und Ü-Fußball gelten.

    Einer der in den letzten Wochen am meisten diskutierten Punkte war die Frage nach Beenden oder Fortsetzen der Saison. Bei der Abstimmung sprachen sich die Delegierten mit großer Stimmenmehrheit (455 ja, 72 nein) für das Beenden der Saison aus. Für den Abbruch nach den derzeitigen Tabellenständen gab es anschließend 356 Stimmen gegenüber einer Annullierung der gesamten Saison mit 153 Stimmen.

    Ein weiterer großer Diskussionspunkt in der Öffentlichkeit war zuletzt die sogenannte Quotienten-Regelung. Für diese Regelung ergab die Abstimmung 346 ja und 155 nein. Anschließend mussten die Delegierten darüber abstimmen, ob der Aufstieg der Erstplatzierten nach dieser Regelung erfolgen soll. Das Ergebnis: 429 ja, 75 nein und mit 75 auch eine diesmal relativ hohe Zahl von Enthaltungen.

    Die Abstimmung über den möglichen Aufstieg der Zweitplatzierten ergab 335 Nein-Stimmen und 164 ja-Stimmen. Er wurde abgelehnt.

    1 Stunde vor dem Verbandstag meldete der Regionalverband dem SFV das Ergebnis der schriftlichen Abfrage zu einem zweiten Aufsteiger je Verband in die Oberliga. Kurzfristig musste auch der Verbandstag darüber abstimmen. Mit 452 ja bei 49 Nein-Stimmen gab es ein deutliches Votum für den zweiten saarländischen Aufsteiger in die Oberliga.

    Nicht ganz erwartet war das Ergebnis bei der Frage nach Absteigern. 278 Stimmen gab es für Absteiger, 234 dagegen. Das Ergebnis also relativ knapp. Deutlicher war es bei der Frage, ob nur der Tabellenletzte absteigen soll (371 Stimmen), oder es mehrere Absteiger geben soll (121 Stimmen).

    Der Antrag auf Einführung einer zusätzlichen Spielklasse (Verbands-Oberliga) wurde mit 414 zu 93 Stimmen abgelehnt.

    Die wegen der Coronakrise abgebrochenen Pokalwettbewerbe bei Frauen, Männern und A-Jugend sollen sobald möglich fortgesetzt werden. Darüber hatte es schon Gespräche zwischen den betroffenen Vereinen und dem SFV gegeben. Die Delegierten stimmten mit großer Mehrheit für die Fortsetzung (381 ja, 68 nein, 44 Enthaltungen).

    Der SFV-Vorstand wurde von den Delegierten für die Spielzeit 2020/21 ermächtigt, im Falle von Beeinträchtigungen des Spielbetriebs in der Spielordnung notwendige Änderungen vorzunehmen.

    Abstimmungsergebnis: 349 ja, 113 nein, 45 Enthaltungen. Nach der aktuellen behördlichen Verfügungslage ist nicht absehbar, wann die neue Saison 2020/21 begonnen werden kann und ob es nicht zu weiteren Unterbrechungen kommen könnte. 

    Neben den Delegierten nutzten 1.600 Interessierte den SFV-Youtube-Kanal als Zuschauer für den ersten virtuellen Verbandstag. 

    SFV-Vizepräsident Adrian Zöhler beschloss den Verbandstag mit einem großen Dankeschön an die Vereine für deren Engagement in den letzten Wochen und die rege Mitarbeit an diesem Abend. Der Dank ging aber auch an das Team der Geschäftsstelle mit Andreas Schwinn, Jan Neubauer und Christian Hertel, die zur Vorbereitung und Durchführung des ersten virtuellen Verbandstages hervorragende Arbeit geleistet hätten.

    Zöhler endete mit den Worten: „Ich hoffe wir sehen uns bald auf den Fußball-Plätzen wieder.“

  • SFV überträgt Außerordentlichen Verbandstag live

    SFV überträgt Außerordentlichen Verbandstag live

    Der virtuelle Außerordentliche Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes am Dienstag, 9. Juni 2020 wird über den Youtube-Kanal des SFV für alle Interessierten live übertragen.

    Der Live-Stream steht ab 18.00 Uhr zur Verfügung und zwar über den Link:

    https://www.youtube.com/channel/UC4-YJer2tRtfUqlXLQNuFpQ

    oder direkt über die Startseite der Homepage des SFV www.saar-fv.de

    Hier befindet sich ein direkter Zugang über das Symbol am rechten Bildrand.

  • Außerordentlicher Verbandstag am 9. Juni 2020: Große Resonanz bei den Vereinen

    Außerordentlicher Verbandstag am 9. Juni 2020: Große Resonanz bei den Vereinen

    Wie mehrfach berichtet findet am 9. Juni 2020, 18.00 Uhr der virtuelle Außerordentliche Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes statt, der sich ausschließlich mit dem Spielbetrieb beschäftigt.
    Bis heute haben sich 329 der 365 Vereine des SFV für den Verbandstag registriert.

    In der Pressemeldung vom 2.6.2020 haben Sie gesammelt die 20 Anträge der Vereine und des SFV-Vorstandes erhalten.

    Im Anhang heute 3 weitere Anträge des Vorstandes des SFV

    •    Fortführung der Pokalrunden bei Männern, Frauen und A-Jugend

    •    Ermächtigung für die Saison 2020/21

    •    Verfahren für den Fall technischer Probleme am 9. Juni

    Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Pokalspielbetrieb 2019-20

    Antragsteller: SFV-Vorstand

    Antrag 0-1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

    Die SFV-Pokalrunde 2019-20 soll unter sportlichen Gesichtspunkten fortgesetzt werden, sobald ein Wettkampfspiel wieder möglich ist. Behördliche Verfügungen sind maßgebend für die Ausrichtung der Spiele. Die Pokalspiele können dabei bis zum spätestmöglichen Termin durchgeführt werden, auch über den 30.06. hinaus. Maßgeblich hierfür ist der jeweilige Meldetermin der Landesverbandsteilnehmer für die 1. DFB-Pokalrunde.

    Die Pokalrunde ist so zu planen, dass ein Sieger auf sportlichem Weg ermittelt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, so wird ein mit allen Beteiligten abgestimmtes Verfahren ermittelt.

    Die Regelung gilt für die Herren, Frauen und die A-Junioren.

    Begründung:

    Der SFV hat einen Landesverbandsteilnehmer im Herren-, Frauen- und A-Junioren-Bereich für die DFB-Pokalrunde zu stellen.

    Im Herrenbereich gilt zudem die Regelung, dass die Mannschaften ab dem 1/8-Finale an den Antrittsgeldern des Sparkassen-Pokalsiegers in der DFB-Pokalrunde partizipieren.

    Stellt der SFV keinen eigenen Teilnehmer an der nächsten DFB-Pokalrunde, verfällt der Startplatz. Daher sollte die Ermittlung eines SFV-Teilnehmers ermöglicht werden, und dies zunächst auf sportlichem Weg. Sind alle sportlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, ist ein anderes Verfahren mit den beteiligten Vereinen abzustimmen, damit ein SFV-Verein an der DFB-Pokalrunde teilnehmen kann.

    Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Saisonplanung 2020-2021

    Antragsteller: SFV-Vorstand

    Antrag 0-1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

    Der SFV-Vorstand wird für die Spielzeit 2020/21 ermächtigt, im Falle von Beeinträchtigungen des Spielbetriebs in der Spielordnung notwendige Änderungen vorzunehmen. Dies gilt auch, wenn die Saison bereits begonnen wurde.

    Begründung:

    Nach aktueller behördlichen Verfügungslage ist nicht absehbar, wann die neue Saison 2020-21 begonnen werden kann und ob es nicht zu weiteren Unterbrechungen kommen könnte.

    Der SFV hat bereits erste Planungen für die neue Spielzeit vorgenommen. Sollten diese aufgrund weiterer Verfügungen nicht realisierbar sein, gilt es, flexibel reagieren zu können und kurzfristig Änderungen vorzunehmen. Der SFV-Vorstand muss daher in die Lage versetzt werden auch im laufenden Spielbetrieb seine Ordnungen anpassen zu können. Hierfür sind womöglich Änderungen in der Satzung und den Ordnungen sowie den Durchführungsbestimmungen notwendig. Dies kann u.a. betreffen: Klasseneinteilungen, Veränderungen des Wettbewerbs oder durch Wertungen.

    Mit dieser Ermächtigung kann der SFV-Vorstand seiner satzungsgemäßen Aufgabe nachkommen, Fußballspielbetrieb anzubieten.

    Diese Regelungen gelten bis zum 30.06.2021.

    Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Saisonplanung 2020-2021

    Antragsteller: SFV-Vorstand

    Antrag 0-1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

    Sollte der Verbandstag aufgrund technischer Probleme abgebrochen werden müssen bzw. nicht bis zum Ende durchgeführt werden können, so wird der Verbandstag am darauffolgenden Tag fortgesetzt.

    Alle Entscheidungen, die bis zu einem Abbruch getroffen wurden, bleiben bestehen.

    Begründung:

    Für den Fall einer technischen Störung oder eines Ausfalls des Netzwerkes soll ein nächstmöglicher Termin für die Fortführung des Verbandstages bestimmt werden. Damit wird eine schnelle Entscheidung über die Themen des Verbandstages ermöglicht und eine notwendige Einladungsfrist von 4 Wochen umgangen.

  • Antrag zum außerordentlichen Verbandstag des SFV am 09. Juni 2020

    Antrag zum außerordentlichen Verbandstag des SFV am 09. Juni 2020

    In einer Woche, am 9. Juni 2020, 18.00 Uhr findet der virtuelle Außerordentliche Verbandstag des Saarländischen Fußballverbandes statt. Hauptaugenmerk des Verbandstages ist die Entscheidung über eine Fortsetzung, Annullierung oder den Abbruch der Saison 2019-20. Unter zugehörige Dateien finden Sie das umfangreiche Antragspaket. Zur Information: der Antrag 17-01 ist zurückgezogen worden. Zudem finden Sie eine Datei über die eventuellen Klassenstärken in der Saison 2020-21.
    Der SFV-Vorstand prüft derzeit angesichts der Vielzahl und Unterschiedlichkeit der Anträge, wie ein praktikables Abstimmungsverfahren aussehen kann.

    Die Vereine des SFV haben das Antragspaket am Donnerstag, 28.5. 2020 erhalten.

    Betreff: Auswirkungen der Corona-Pandemie – Entscheidung über die Fortführung der Meisterschaftsspiele im SFV

    Antragsteller: SFV-Vorstand

    Antrag 1.1: Der Verbandstag des SFV möge beschließen:

    Die aktuelle Saison wird angesichts der Corona-Pandemie abgebrochen.

    Der Meister der jeweiligen Spielklasse steigt auf. Er wird dadurch ermittelt, dass der Quotient aus erzielten Gewinnpunkten und ausgetragenen Spielen zugrunde gelegt wird. Der Tabellen-stand zum Zeitpunkt des Abbruchs des Spielbetriebs ist für die Berechnung maßgebend. Meister ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten.

    Weitere Aufsteiger werden nicht ermittelt, Relegationsspiele entfallen.

    Es werden keine Absteiger ermittelt. Jedoch können Vereine, die zum Zeitpunkt der Beendigung der Saison mit ihrer Mannschaft auf dem Abstiegsplatz stehen, auf Antrag in der kommenden Saison freiwillig eine Klasse tiefer spielen. Mannschaften, die im Verlauf der Saison 2019-20 zurückgezogen haben, steigen in die unterste aufstiegsberechtigte Spielklasse ab.

    In der Saison 2020-21 wird es einen vermehrten Abstieg geben.

    Geltende Regelungen zum Vereinswechsel, insbesondere zu den Wechselfristen, bleiben da-mit unverändert gültig.

    Oben genannte Regelungen gelten sowohl für den Jugend- als auch für den Aktivenbereich (Herren, Ü-Fußball, Frauen).

    Begründung:

    Der SFV hat die Verpflichtung, einen Spielbetrieb mit Aufsteiger und Absteiger zu ermitteln. Die Saison kann gemäß Satzung und Ordnungen des SFV auch über den 30.06. hinausgehen.

    Fußballspiele im Amateurfußball sind nach aktuellem Stand rechtlich verboten. Derzeit ist nicht abschätzbar, wann Mannschaftsport im Saarland grundsätzlich wieder erlaubt sein wird. Eine Wiederaufnahme des Spielbetriebs in Wettkampfform ist somit auf unbestimmte Zeit rechtlich nicht möglich. Ein Trainingsbetrieb kommt allenfalls eingeschränkt und unter Beachtung von öffentlich-rechtlichen Vorgaben in Betracht. Eine reguläre Beendigung der Meisterschaftsrunde im Spieljahr 2019-20 erscheint unter diesen Voraussetzungen nicht mehr möglich.

    Mit der Beendigung der Saison 2019-20 zum 30.06. können Meister und Aufsteiger in sämtlichen Spielklassen so rechtzeitig ermitteln werden, dass diesen die Teilnahme am Spielbetrieb ab Beginn der Folgesaison möglich ist.

    Mit der Beendigung der Saison 2019-20 bis zum 30.06.2020 ist zudem gesichert, dass vorbehaltlich rechtlicher Beschränkungen grundsätzlich der gesamte Zeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 genutzt werden kann, um die Folgesaison 2020-21 ordnungsgemäß durchzuführen.  

    Für den Fall der Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 ist der Ermittlung von Meistern und Aufsteigern auf Grundlage der Quotientenregelung gegenüber einer Wertung nach der Tabelle einer vollständig absolvierten Vorrunde der Vorzug zu geben. Finden alle bisher ausgetragenen Spiele Berücksichtigung, kommt dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele und damit dem ursprünglichen Wettbewerbsgedanken näher, als nur eine Berücksichtigung der Vorrunde.

    Weiter ist es auch sachgerecht, bei Beendigung des Spieljahres 2019-20 zum 30.06.2020 keine Absteiger zu ermitteln, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg in der Regel für die Vereine schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg.

  • Corona-Pandemie: Weitere Lockerungen und Änderungen im Saarland

    Corona-Pandemie: Weitere Lockerungen und Änderungen im Saarland

    • Zusammenkünfte mit bis zu 10 Personen möglich
    • Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen ab dem 15. Juni unter freien Himmel erlaubt
    • Freibäder dürfen ab dem 8. Juni eröffnen

    Das Infektionsgeschehen im Saarland ist in den letzten Wochen gleichbleibend niedrig. Es können daher weitere Beschränkungen aufgehoben werden. Mit Ablauf der aktuellen Verordnung verabschiedete die saarländische Landesregierung heute am 29.Mai in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates eine neue Verordnung, die ab Montag 1. Juni gültig ist und zum 14. Juni außer Kraft tritt.

    Ab dem 1. Juni ist es möglich sich mit insgesamt bis zu zehn Personen im öffentlichen wie im privaten Raum zu treffen. Für den familiären Bezugskreis, ausgehend von einer Bezugsperson, gilt diese Regelung nicht.

    Ab dem 15. Juni können außerdem Veranstaltungen im öffentlichen Raum und private Zusammenkünfte mit bis zu 100 Personen unter freiem Himmel und mit bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Veranstaltungen bei denen mehr als 10 Personen anwesend sind, müssen allerdings vorab bei der Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Es sind hierbei besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten, der Mindestabstand von eineinhalb Metern muss eingehalten werden und die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Veranstaltungen mit in der Summe jeweils mehr als 100 Personen draußen beziehungsweise 50 im Inneren sind bis zum 29.Juni weiterhin untersagt.

    Freibäder, Strandbäder, Thermen und Hallenbäder können ab dem 8. Juni wieder geöffnet werden. Es müssen hierbei die Besucherzahlen begrenzt, die Mindestabstände sichergestellt und Hygiene- und Schutzkonzepte umgesetzt werden. Die Gruppengröße für sportliche Aktivitäten wird außerdem von maximal fünf auf zehn Personen erhöht. Die Nutzung von Umkleidekabinen und den Nassbereichen wie Duschen wird unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln wieder zugelassen. Nachdem mit der letzten Verordnung Spielplätze unter freiem Himmel wieder öffnen konnten, folgen nun auch Indoorspielplätze, solange die vollständige Nachverfolgbarkeit gewährleistet ist.

    Die Betriebszeiten für Betriebe des Gaststättengewerbes werden um eine Stunde auf 23 Uhr verlängert. Für Ladenlokale wird die Quadratmeterzahl, die die zugelassene Anzahl von Kunden bestimmt, von 20 auf 10 Quadratmeter gesenkt. Darüber hinaus können Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie vergleichbare Einrichtungen oder Vereine, die kulturelle Aufführungen veranstalten, ab dem 15. Juni wieder ihren Betrieb aufnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein Hygienekonzept erstellt wird, das zum Beispiel Maßnahmen zur Nachverfolgbarkeit der Besucherinnen und Besucher vorsieht. Auch hier muss der Mindestabstand sichergestellt werden. Untersagt bleiben allerdings Chorveranstaltungen und –proben in geschlossenen Räumen.

    Der Betrieb von Vereinsräumen zum Zweck der kulturellen Bildungsarbeit und für Treffen von Selbsthilfegruppen für Menschen mit Suchterkrankungen und ähnlichen Gruppen ist wieder erlaubt. In Werkstätten für behinderte Menschen wird die Gesamtzahl der zeitgleich Arbeitenden ab dem 8. Juni auf die Hälfte der genehmigten Plätze einer Betriebsstätte angehoben. Außerdem wurden die Besuchsregelungen und Schutzmaßnahmen für stationäre Pflege, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen angepasst.

  • Corona-Pandemie: Weitere Erleichterungen im Saarland ab 1. Juni

    Corona-Pandemie: Weitere Erleichterungen im Saarland ab 1. Juni

    Der saarländische Ministerrat hat am Freitag (29.5.2020) eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen, die am 1. Juni in Kraft tritt und vorerst bis einschließlich 14. Juni 2020 gilt. Diese ermöglicht unter anderem die Öffnung weiterer Einrichtungen und sieht Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen vor.

    Darüber hinaus schafft die Verordnung mit entsprechenden Stufenplänen auch eine Perspektive für verschiedene Bereiche, die noch nicht bzw. nur unter Einschränkungen den Betrieb aufgenommen haben. So können zum Beispiel Freibäder, Strandbäder und Hallenbäder ab dem 8. Juni 2020 unter Auflagen öffnen. Ebenso wird eine Perspektive aufgezeigt für die Durchführung von Veranstaltungen bis zu einer Personenzahl von 50 (in Räumen) bzw. 100 Personen (im Freien). Ab dem 8. Juni nehmen zudem die Kindertageseinrichtungen den Regelbetrieb wieder auf, der zunächst noch Einschränkungen unterliegen kann.

    Ministerpräsident Tobias Hans: „Grundsätzlich dürfen alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nur so lange aufrechterhalten werden, wie sie mit Blick auf die Infektionszahlen verhältnismäßig sind. Ungeachtet aller bisher erzielten Erfolge ist Corona aber noch nicht vorbei. Solange es weder eine Medizin noch eine Impfung gibt, sind die Einschränkungen unser einziges Mittel, um die Pandemie im Griff zu behalten. Deshalb müssen wir auch weiterhin verantwortungsvoll und wissenschaftsgeleitet abwägen und den Menschen gleichzeitig eine Perspektive geben. Wir werden sicher auch mit den neuen Erleichterungen nicht jeden Wunsch erfüllen können, aber wir gehen damit einen weiteren vorsichtigen Schritt hin zu einer größtmöglichen Normalität im Ausnahmezustand. Die Bewältigung der Corona-Pandemie hat uns vor eine Aufgabe gestellt, für die es kein Handbuch gibt. Wir waren und sind dank der Disziplin und Umsicht der Saarländerinnen und Saarländer bisher sehr erfolgreich in der Bekämpfung der Pandemie. Insbesondere die Kontaktbeschränkungen bleiben aber weiterhin notwendig, aufgrund der derzeit niedrigen Infektionszahlen aber in einem erleichterten Maß. Wenn wir diesen behutsamen Weg fortsetzen, können wir die Krise überwinden.“

    Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger: „Das Infektionsgeschehen im Saarland ist unter Kontrolle, die Zahlen derzeit sehr erfreulich. Deshalb sind weitere Lockerungen gut möglich, unter anderem für die Gastronomie, bei den Kontaktbeschränkungen und für Sport und Schwimmbäder. In Zukunft kommt es vor allem auf gute Hygienekonzepte, schnelle Nachverfolgbarkeit von Kontakten und direkte, regionale Antworten auf mögliche Neu-Infektionen an. Die Landesregierung wägt sorgfältig mit den Expertinnen und Experten ab, wie viel Risiko vertretbar und wie viel Schutz weiterhin notwendig ist. Wirtschaftlich kommt nun viel darauf an, dass der Bund in der kommenden Woche ein kluges Konjunkturpaket schnürt.“ 

  • Online Lehrgänge, Aus-/ Fortbildung LSVS, Juni 2020

    Online Lehrgänge, Aus-/ Fortbildung LSVS, Juni 2020

    Auf Grund der anhaltenden Corona-Problematik und des Verbotes von Präsenzveranstaltungen bietet der LSVS kurzfristig Webinare an.

    Melden Sie sich wie gewohnt an, Sie erhalten dann weitere Informationen hinsichtlich des Ablaufes der Veranstaltung.

    Webinare sind Seminare, die über das World Wide Web gehalten werden. Sie sind interaktiv angelegt und ermöglichen die beidseitige Kommunikation von Teilnehmenden und Referenten. Während des Webinars sind Fragen und Diskussionen zum Thema per Chat und/oder per Wortmeldung möglich.

    Weitere Informationen erhalten Sie nach der Anmeldung.

    Voraussetzungen: Internetzugang mit PC oder ein mobiles Endgerät (z.B. Tablet, Smartphone, etc.), außerdem Lautsprecher und ggf. Kopfhörer

    Online Lehrgänge Juni 2020 2022 5 LE

    Die satzungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlung

    Weil die Mitgliederversammlung das höchste Organ des Vereins bzw. Verbands ist, legen das Gesetz und die Rechtsprechung strenge Maßstäbe an, wenn es um die Einladung und Durchführung der Mitgliederversammlung geht. Denn hier werden die demokratischen Grundentscheidungen des Vereins getroffen. Deshalb verlangt die Arbeit im Vorstand eines Vereins oder Verbands fundierte Kenntnisse der für die Arbeit innerhalb des Vereins geltenden Spielregeln. Auch hier gilt: Ein Verstoß gegen die Spielregeln kann zu Sanktionen führen. Worauf es bei der Mitgliederversammlung rechtlich ankommt und wie es richtig gemacht wird, ist Gegenstand des Seminars. Es empfiehlt sich, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu der Veranstaltung die Satzung ihres Vereins mitbringen.

    Referent: RA Patrick R. Nessler, Termin: 06.06.20, Zeit: 09:00 bis 12:00 Uhr, Ort: Online, Kosten: 30,- Euro, Meldeschluss: 31.05.20,  Qualifikation/Lizenzverlängerung Die Fortbildung wird für die Lizenzverlängerung der Vereinsmanager C Lizenz anerkannt.

    2009 3 LE

    Versicherung im Sportverein ARAG

    In Versicherungsfragen sind sich viele Vereinsvertreter unsicher.

     Was und wer ist im Rahmen der ARAG Sportversicherung versichert?

     Welche Rolle spielt die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in Sportvereinen?

     Was ist zu beachten, wenn ein Unfallpassiert?

     Wie ist der Verein abgesichert, wenn Schadensersatzansprüche an ihn gesellt werden?

     Benötigt der Verein zusätzlich Versicherungen?

    Dieses Seminar zeigt Ihnen auf, welche Versicherung für welchen Personenkreis zuständig ist, was versichert ist und welche Möglichkeiten zusätzlicher Versicherungen bestehen.

    Referent: Johann Jost Schäfer ARAG, Termin: Sa 20.06.20, Zeit: 10:00 bis 12:30 Uhr, Ort: online, Kosten: Kostenfrei, Meldeschluss: 14.06.20, Qualifikation/Lizenzverlängerung Die Fortbildung wird für die Lizenzverlängerung der Vereinsmanager C Lizenz anerkannt.

    2011 5 LE Social Media für Vereine – Rechtliche und praktische Anleitungen, Tipps und Tricks

    Eine besondere Kombination wartet auf die Besucher dieses „Social Media Seminars“. Zunächst gibt Rechtsanwältin Carolin Bastian (WAGNER Rechtsanwälte Webvocat Partnerschaft) einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Risiken im Umgang mit Social Media. Im Zeitalter des „copy and paste“ werden mediale Inhalte oft leichtfertig verwendet und Rechtsverstöße erst wahrgenommen, wenn Abmahnungen erfolgt sind. Im Vortrag werden anhand von konkreten Beispielen Problemfelder in den Bereichen der Urheberrechts-, Persönlichkeitsrechts-, Markenrechts- und Wettbewerbsrechtsverletzungen sowie der erforderlichen Informationspflichten (Impressum, Datenschutzerklärung etc.) aufgezeigt und Anleitungen gegeben, wie man die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und Rechtsverstöße vermeiden kann. Danach beleuchtet Alexander Heil, Social Media Consultant bei der ting Beratungs GmbH, wie Vereine die sozialen Netzwerke sinnvoll nutzen können. Von Mitgliederinformation bis Mitgliedergewinnung werden sowohl Anfänger schnell ins Thema gebracht als auch „Profis“ wichtige Tipps erhalten. Alexander Heil betreut für diverse Seiten ca. 250.000 „Fans“ und erklärt an Beispielen aus der Region anschaulich, welche Themen in den Sozialen Netzwerken „bespielt“ werden können. Die Referenten stehen nach dem Vortrag für individuelle Fragen zur Verfügung.

    Referenten: Alexander Heil, Carolin Bastian, Termin: 27.06.20, Zeit: 09:00 bis 13:00 Uhr, Ort: online, Kosten: 30,- Euro, Meldeschluss: 24.06.20, Qualifikation/Lizenzverlängerung Die Fortbildung wird für die Lizenzverlängerung der Vereinsmanager C Lizenz anerkannt.

    Anmeldungen: Bitte bei unserem 1. Vorsitzenden nachfragen!